Sie planen, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten? Dann benötigen Sie in vielen Fällen ein Arbeitsvisum (working visa Germany). Deutschland ist ein großer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Insbesondere Innovationen und Forschung werden hier vorangetrieben. Mit einem Arbeitsvisum können Sie am deutschen Arbeitsmarkt teilnehmen. Wie Sie dieses beantragen und worauf Sie besonders achten müssen, lesen Sie hier.

Das Arbeitsvisum für Deutschland
Sie können für folgende Zwecke ein Arbeitsvisum für Deutschland bekommen:
- Beschäftigung: Sie haben ein Stellenangebot in Deutschland.
- Selbstständigkeit: Sie gründen ein Unternehmen in Deutschland oder arbeiten als Freiberufler.
- Freiberufliche Tätigkeiten
- Arbeitssuche: Sie suchen in Deutschland eine Arbeit.
- Au Pair: Für junge Erwachsene, die mehr über die deutsche Kultur und Sprache erfahren möchten.
- Working Holiday Visa: für Jugendliche, die ein Working Holiday Visa-Abkommen mit Deutschland unterzeichnet haben.
Es kommt jedoch auf das Herkunftsland an, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht. Informieren Sie sich hierzu bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatstaat.
EU-, EWR- und Schweizer Bürger können ohne Visum in Deutschland arbeiten. Ein Arbeitsvisum Deutschland als nicht-EU Bürger ist auf jeden Fall nötig. Es gibt auch einige Länder, deren Staatsbürger zunächst nach Deutschland kommen und erst hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Diese Länder sind folgende:
- Australien
- Grossbritannien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Südkorea
- USA
- Andorra
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Monaco
- San Marino
Alle anderen Staatsbürger müssen vorab ihr Visum schon beantragen. Genaueres finden Sie hier.
Diese Personen können ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen
Dieser Punkt ist nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geregelt. Eine Einreise zum Arbeiten steht besonders sogenannten “hochqualifizierten Ausländern” offen, insbesondere Forschern mit besonderen technischen Kenntnissen sowie Lehrpersonal oder wissenschaftliches Personal in herausragenden Positionen. Auch konzerninterne Übernehmer, primär Manager und Spezialisten haben gute Chancen.
Aber nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können auch Inhaber eines Studienabschlusses oder einer sonstigen Ausbildung sich als Fachkraft für ein Arbeitsvisum bewerben.
Voraussetzungen für den Antrag
Um für Deutschland ein Arbeitsvisum beantragen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es gibt einen Fachkräftemangel in dem Beruf, den Sie in Deutschland ausüben möchten.
- Ihre berufliche Qualifikation ist offiziell anerkannt worden. Informationen dazu finden Sie hier.
- Sie gelten als Fachkraft, haben also einen Studienabschluss oder mindestens 2 Jahre Ausbildung hinter sich, die anerkannt werden.
- Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot. Ihr Arbeitgeber hat das passende Formular ausgefüllt.
- Sie haben eine Altersvorsorge, falls Sie über 45 Jahre alt sind, oder erfüllen die Einkommensgrenze von 53.130 Euro Bruttojahresgehalt.


Nötige Dokumente für die Beantragung eines Arbeitsvisums
Sie benötigen im Regelfall folgende Dokumente, um das Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen:
- Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare, ausgedruckt und unterschrieben.
- Zwei Passfotos
- Gültiger nationaler Reisepass
- Krankenversicherung: Entweder als Bescheinigung vom Arbeitgeber oder eine Reiseversicherung
- Wohnsitznachweis: Ihr Führerschein und / oder Ihre Stromrechnung mit Ihrem Namen als Wohnsitznachweis in dem Gebiet des Konsulats, in dem Sie einen Antrag stellen möchten
- Ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot mit Angabe des Bruttojahresgehalts und einer detaillierten Beschreibung der Beschäftigung, die Sie in Deutschland ausüben werden
- Qualifikationsnachweis (z.B. Diplome, Zertifikate, Markenblätter)
- Lebenslauf mit akademischen Qualifikationen und Berufserfahrung
- Nachweis der bezahlten Visagebühr
- Persönliches Anschreiben mit genauen Angaben zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
- Erklärung zur Richtigkeit der Angaben
- Nachweis eines sauberen Strafregisters
- Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (falls Sie zuvor schon einmal in Deutschland waren)
Erkundigen Sie sich aber bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes, ob für Sie zusätzliche Regelungen gelten.
Das Deutschland-Arbeitsvisum beantragen: So geht’s
1. Berufliche Qualifikation anerkennen lassen
Ohne Anerkennung ist leider kein Visumantrag möglich.
2. Jobangebot einholen
Sobald Sie einen zukünftigen Arbeitgeber gefunden haben, füllt dieser das entsprechende Formular aus. Sie können alternativ auch ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, dann haben Sie sechs Monate Zeit dafür.
3. Weitere Nachweise sammeln
Zeugnisse übersetzen lassen, sich krankenversichern, die Abschlüsse zertifizieren: Die Unterlagen zusammenzusammeln bedeutet meist bereits im Vorfeld viel Arbeit. Beginnen Sie rechtzeitig, bei den entsprechenden Stellen nachzufragen und fertigen Sie beglaubigte Kopien an.
4. Visumsinterview vereinbaren
Diesen Termin absolvieren Sie normalerweise bei der deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland. Sie müssen die Gebühr von 75 Euro vor dem Interview bezahlen, um teilnehmen zu können.
5. Zur Ausländerbehörde gehen
Sobald Sie ein Visum haben, können Sie in Deutschland einreisen. Aber Achtung: Innerhalb von sechs Monaten müssen Sie einen inländischen Aufenthaltstitel besorgen, indem Sie zur Ausländerbehörde gehen. (Ausser Sie sind aus einem der oben aufgelisteten Länder.)

Sie müssen Ihr Visum einige Monate im Voraus beantragen. Kümmern Sie sich so schnell wie möglich darum, da die Abläufe sehr lange dauern können! Die Bearbeitungszeit beträgt meist zwischen einem und drei Monate.
Auf einen Blick
Deutschland vergibt an qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland Arbeitsvisa, damit diese sich in den Arbeitsmarkt eingliedern können. Sie müssen hierfür ihren Abschluss anerkennen lassen. Das Visum sollte mehrere Monate im Voraus beantragt werden. Hierzu gehen Sie zu der Vertretung Deutschlands in Ihrem Heimatland. Dort werden ein Interview sowie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durchgeführt. Danach haben Sie zunächst höchstens vier Jahre eine Aufenthaltserlaubnis, die anschließend in einen dauerhaften Aufenthaltstitel umgewandelt werden kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist ein Arbeitsvisum gültig? Kann man ein Arbeitsvisum auch verlängern?
Die Höchstdauer ist vier Jahre. Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet, kann die Zeit auch kürzer sein. Danach können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.
Ist ein nebenberufliches Studium mit einem Arbeitsvisum erlaubt?
n diesem Fall benötigen Sie ein Studienvisum. Dann gelten folgende Regeln:
EU-, EWR- und Schweizer Studierende können genau wie Deutsche bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Alle anderen können im folgenden Umfang jobben:
- 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr, jedoch nicht selbstständig oder freiberuflich
- Für mehr Tage benötigen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Je nach Arbeitsmarktlage wird dies dann individuell entschieden.
Ausnahme: Sie sind wissenschaftliche Hilfskraft, hier sind mehr Stunden möglich.



