Wenn Sie ein Auto kaufen, müssen Sie dieses bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Erst dann dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Wie Sie das Auto anmelden können, welche Dokumente Sie dafür benötigen und wie die Vollmacht für die Kfz-Zulassung funktioniert, erfahren Sie hier. Dann steht dem Fahren nichts mehr im Weg!

Ein neues Auto anmelden: Schritt für Schritt
Bei der Anmeldung Ihres Autos sind mehrere Schritte notwendig:
👉 Schritt 1: Kfz-Versicherung
Um Ihr Auto anmelden zu können, brauchen Sie eine gültige Kfz-Versicherung, denn die Kfz-Versicherungsbestätigung mit der EVB-Nummer (7-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen) benötigen Sie bei der Anmeldung.
Informieren Sie sich auch darüber, wie Sie in Deutschland einen amtlichen Führerschein oder einen internationalen Führerschein erhalten.
👉 Schritt 2: Termin bei der Zulassungsstelle
Ist der erste Schritt erledigt und Ihr Auto versichert, müssen Sie entweder persönlich zu Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gehen
Hier finden Sie die Zulassungsstellen in einigen Städten:
- Auto anmelden Hamburg
- Auto anmelden Köln
- Auto anmelden Duisburg
- Auto anmelden Düsseldorf
- Auto anmelden Frankfurt

👉 Schritt 3: Prüfung und Genehmigung
Die Behörde überprüft Ihre Dokumente vor Ort und meldet Ihr Fahrzeug sofort an. Sie werden nun als neuer Besitzer im Fahrzeugbrief eingetragen und erhalten Ihre neuen Kennzeichen mit den behördlichen Stempeln. Wenn Ihr Auto die erforderlichen Abgasnormen erfüllt, können Sie hier auch eine Umweltplakette erhalten, mit der Sie die Umweltzonen befahren können.
Auto anmelden: Unterlagen
Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung Ihres neuen Autos:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kfz-Versicherungsbestätigung mit EVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein): nur bei Gebrauchtwagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- CoC-Bescheinigung: nur bei Neuwagen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Schriftliche Vollmacht: nur bei Vertretung
- Bei Anmeldung auf Minderjährige: schriftliche Zustimmung und Ausweis der Erziehungsberechtigten

Welche Dokumente genau Sie zur Anmeldung benötigen, erfahren Sie auch direkt auf der Homepage Ihrer Zulassungsbehörde. Hier finden Sie auch Mustervorlagen für die erforderlichen Unterlagen, wie ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine schriftliche Vollmacht.
Sollten Sie Ihr altes Auto verkaufen, ist es ratsam, dieses vor der Übergabe abzumelden. So müssen Sie sich nicht darauf verlassen, dass der Käufer das Auto vor Fahrtantritt selbst ummeldet.
Um Ihr altes Fahrzeug abzumelden, müssen Sie lediglich mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Kennzeichen zur Zulassungsstelle gehen. Diese informiert das Hauptzollamt und die Versicherung über die Abmeldung und entstempelt Ihre Kennzeichen. Mit den entstempelten Kennzeichen dürfen Sie noch eine Rückfahrt nach Hause antreten.
Auch die Abmeldung kann über eine Person Ihres Vertrauens erfolgen. Dazu ist keine schriftliche Vollmacht notwendig.
Kosten für die Anmeldung
Die Grundgebühr für die Anmeldung eines Autos beträgt 26,30 EUR. Je nachdem, ob Sie einen Gebrauchtwagen anmelden, oder einen Neuwagen und ob Sie Ihr Fahrzeug im gleichen Bezirk anmelden oder den Bezirk wechseln, können die Gebühren leicht variieren.
Auch für weitere Serviceleistungen wie etwa eine Umweltplakette fallen zusätzliche Kosten an (5-12 EUR). Sie können darüber hinaus bei der Anmeldung ein Wunschkennzeichen beantragen, hier fällt eine Gebühr von 10,20 EUR an.
Für Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds brauchen Sie übrigens keine Zulassung und müssen keine Kfz-Steuer bezahlen. Versichert müssen die Fahrzeuge dennoch sein.
So melden Sie Ihr Auto richtig an
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie dieses vor Inbetriebnahme versichern lassen und bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dazu benötigen Sie verschiedene Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung und eine elektronische Versicherungsbestätigung. Sie können sich bei der Anmeldung auch von einer Person Ihres Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
Die Kosten für die Anmeldung können je nach Fahrzeug, zusätzlichen Plaketten und Wunschkennzeichen variieren, jedoch beträgt die Grundgebühr 26,30 EUR.
Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug verkaufen, sollten Sie dieses abmelden. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was, wenn ich ein altes Auto abmelden, ein neues anmelden und das Kennzeichen behalten möchte? Was sind die Kosten?
Das ist möglich. Dafür müssen Sie bei der Abmeldung Ihres alten Autos Ihr Kennzeichen für das neue reservieren. Die Gebühr für das Erhalten des Kennzeichens ist die gleiche wie beim Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.
Kann ich ein Auto anmelden ohne Führerschein?
Ja, Sie brauchen nicht unbedingt einen Führerschein, um Ihr Auto anzumelden.



