Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit. Sie kommt vor allem infrage, wenn Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung machen, nicht bei Ihren Eltern wohnen und Ausbildungsvergütung sowie anrechenbares Einkommen nicht für den anerkannten Bedarf reichen. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.
Stand September 2026: Stellen Sie den Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn. Geht er später ein, kann BAB höchstens ab dem ersten Tag des Antragsmonats gezahlt werden. Ein Antrag am 30. September kann also noch Leistungen ab 1. September auslösen, nicht aber für August.

BAB-Schnellcheck: Kommt die Leistung für Sie infrage?
- Welche Ausbildung machen Sie? Eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist grundsätzlich förderfähig. Das gilt auch für eine betriebliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Bei einer rein schulischen Ausbildung kommt in der Regel Schüler-BAföG statt BAB infrage.
- Ist es Ihre erste Ausbildung? BAB fördert grundsätzlich die erste Berufsausbildung. Eine zweite Ausbildung kann nur ausnahmsweise gefördert werden, wenn eine dauerhafte berufliche Eingliederung sonst voraussichtlich nicht gelingt.
- Wohnen Sie außerhalb des Elternhaushalts? Das ist bei einer Berufsausbildung Voraussetzung. Bei Minderjährigen muss der Ausbildungsort außerdem vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein.
- Gilt für Sie eine Ausnahme von der Entfernungsregel? Die Entfernung spielt keine Rolle, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, verheiratet sind oder waren, mit mindestens einem Kind zusammenleben oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können.
- Bleibt nach der Einkommensanrechnung eine Lücke? Erst die Berechnung der Agentur für Arbeit entscheidet, ob und in welcher Höhe BAB gezahlt wird.
Auch Teilnehmende an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und an der Vorphase einer Assistierten Ausbildung können BAB erhalten. Für Menschen mit Behinderung gelten teilweise andere Regeln; je nach Maßnahme kann stattdessen Ausbildungsgeld passen.
Der Schnellcheck ersetzt keinen Antrag. Aufenthaltsstatus, eine frühere Ausbildung, eine Ausbildung im Ausland oder besondere Wohnformen können die Beurteilung verändern.
Wann die Wohnsituation entscheidend ist
Für BAB während einer Berufsausbildung müssen Sie außerhalb des Haushalts Ihrer Eltern oder eines Elternteils wohnen. Eine eigene Mietwohnung ist nicht zwingend: Auch ein WG-Zimmer, ein Wohnheim oder eine andere Unterkunft kann genügen. Entscheidend sind die tatsächliche Unterbringung und die gesetzlichen Voraussetzungen, nicht die Bezeichnung im Mietvertrag.
Sind Sie unter 18, unverheiratet, kinderlos und liegen keine schwerwiegenden sozialen Gründe vor, prüft die Agentur zusätzlich, ob Sie die Ausbildungsstätte vom Elternhaus aus in angemessener Zeit erreichen können. Volljährige müssen ebenfalls außerhalb des Elternhaushalts wohnen; sie brauchen den Nachweis der unzumutbaren Entfernung aber nicht.
Wie die BAB berechnet wird
Es gibt keinen pauschalen BAB-Höchstsatz, der für alle Auszubildenden gilt. Die Agentur stellt Ihren anerkannten Gesamtbedarf dem anrechenbaren Einkommen gegenüber:
Gesamtbedarf minus anrechenbares eigenes Einkommen minus anrechenbares Einkommen von Ehe- oder Lebenspartner und Eltern = voraussichtliche BAB.
Für eine auswärtig untergebrachte Person in Berufsausbildung beträgt der gesetzliche Grundbedarf für Lebensunterhalt und Unterkunft 822 Euro im Monat (442 Euro plus 380 Euro). Je nach Fall können anerkannte Fahrkosten und sonstige Aufwendungen hinzukommen. Deshalb ist 822 Euro kein allgemeiner Auszahlungs-Höchstbetrag.
1. Eigenes Einkommen
Maßgeblich ist das Einkommen, das bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum absehbar ist. Die Ausbildungsvergütung wird grundsätzlich angerechnet. Ist die Ausbildungsstätte vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar, bleiben 85 Euro der Ausbildungsvergütung monatlich anrechnungsfrei. Nebenverdienst wird nach den gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen berücksichtigt; eine pauschale Addition von Bruttoverdiensten führt daher nicht zu einem verlässlichen Ergebnis.
2. Einkommen von Ehe- oder Lebenspartner
Angerechnet wird nur das Einkommen einer Person, mit der Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden sind und von der Sie nicht dauerhaft getrennt leben. Das Einkommen einer unverheirateten Partnerin oder eines unverheirateten Partners gehört nicht in diese Stufe der BAB-Berechnung.
3. Einkommen der Eltern
Für Eltern sowie Ehe- oder Lebenspartner zählt grundsätzlich das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Bei einem Bewilligungszeitraum, der 2026 beginnt, ist das regelmäßig das Einkommen aus 2024. Ist das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger, können Sie eine Aktualisierung beantragen.
| Freibetrag bei der Einkommensanrechnung | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Miteinander verheiratete oder verpartnerte, nicht dauernd getrennte Eltern zusammen | 2.540 Euro |
| Jeder Elternteil in sonstigen Fällen | 1.690 Euro |
| Ehe- oder Lebenspartner der auszubildenden Person | 1.690 Euro |
| Nicht mit der auszubildenden Person verwandter Ehe- oder Lebenspartner eines Elternteils | zusätzlich 850 Euro |
| Weitere berücksichtigungsfähige Kinder oder Unterhaltsberechtigte | zusätzlich je 770 Euro |
Vom Einkommen oberhalb dieser Freibeträge bleiben weitere 50 Prozent anrechnungsfrei, zuzüglich 5 Prozent für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Wenn die Ausbildungsstätte vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist, gilt beim Elterneinkommen zusätzlich ein Freibetrag von 901 Euro. Die Agentur berechnet zuvor das maßgebliche Einkommen nach den BAföG-Regeln; Brutto- oder Nettoangaben allein reichen für eine genaue Eigenberechnung nicht.
Der offizielle BAB-Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Eine verbindliche Entscheidung erhalten Sie nur nach dem Antrag.
BAB beantragen: der Ablauf
- Antrag früh absenden: Nutzen Sie den Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit. Fehlen noch Nachweise, sichern Sie zuerst den Antragsmonat und reichen Sie angeforderte Unterlagen nach.
- Ausbildungsdaten eintragen: Halten Sie Ausbildungsvertrag, Beginn, Dauer, Ausbildungsstätte und Ausbildungsvergütung bereit.
- Wohn- und Fahrtkosten belegen: Je nach Fall braucht die Agentur Angaben oder Nachweise zur Unterkunft, zu Pendelfahrten und zu Familienheimfahrten.
- Einkommensnachweise beschaffen: Benötigt werden insbesondere Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung der Eltern und gegebenenfalls des Ehe- oder Lebenspartners für das vorletzte Kalenderjahr.
- Rückfragen beantworten: Die Agentur kann weitere Unterlagen verlangen. Laden Sie diese über den vorgesehenen Weg nach und bewahren Sie Eingangsbestätigungen auf.
- Bescheid prüfen: Vergleichen Sie Ausbildungsvergütung, Wohnform, Fahrkosten, berücksichtigte Personen und Einkommensjahre mit Ihren Angaben. Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.
Unterlagen-Checkliste
- Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls Eintragungsnachweis der zuständigen Kammer,
- Nachweis über Höhe und Entwicklung der Ausbildungsvergütung,
- Angaben und gegebenenfalls Nachweise zur Unterkunft, etwa Mietvertrag oder Wohnheimbescheinigung,
- Angaben zu Fahrtwegen und Fahrtkosten,
- Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung der Eltern für das vorletzte Kalenderjahr,
- entsprechende Nachweise des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners, falls vorhanden,
- Nachweise über Geschwister oder weitere Unterhaltsberechtigte, wenn dafür Freibeträge zu prüfen sind,
- Nachweise zu eigenem Nebenverdienst und weiteren Einnahmen,
- gegebenenfalls Antrag und Belege für eine Aktualisierung des Einkommens oder einen Härtefreibetrag.
Die genaue Liste hängt vom Fall ab. Die Agentur für Arbeit nennt im Online-Verfahren, welche Dokumente sie noch benötigt.
Der erste Monat: warum der Antragstermin zählt
BAB wird rückwirkend längstens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Beginnt Ihre Ausbildung am 1. August und stellen Sie den Antrag erst im September, kann der August verloren sein. Warten Sie deshalb nicht auf den letzten Einkommensnachweis. Stellen Sie den Antrag im Zweifel zunächst fristwahrend und reichen Sie fehlende Dokumente nach Aufforderung nach.
Bei einer Berufsausbildung entscheidet die Agentur in der Regel für 18 Monate. Läuft die Ausbildung danach weiter, ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig. Notieren Sie das Ende des Bewilligungszeitraums aus dem Bescheid und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Folgebewilligung.
Wenn Eltern Unterlagen oder Unterhalt verweigern
Ein BAB-Antrag muss nicht daran scheitern, dass Eltern Einkommensunterlagen nicht herausgeben oder den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen. Gefährdet das die Ausbildung, kommt eine Vorausleistung nach § 68 SGB III infrage. Teilen Sie der Agentur schriftlich mit, welche Unterlagen oder Zahlungen fehlen, und fragen Sie ausdrücklich nach der Vorausleistung. Die Agentur kann die Eltern anhören und mögliche Unterhaltsansprüche verfolgen.
Keine BAB: Welche Alternative passt?
| Ausgangslage | Mögliche nächste Prüfung |
|---|---|
| Rein schulische Ausbildung | Schüler-BAföG |
| BAB ist dem Grunde nach ausgeschlossen | Wohngeld prüfen |
| BAB fällt nur wegen zu hohen Einkommens auf 0 Euro | Wohngeld ist in der Regel ebenfalls ausgeschlossen, weil der BAB-Anspruch dem Grunde nach besteht |
| Behinderung und besondere Reha-Ausbildung | Ausbildungsgeld und Beratung durch die Agentur für Arbeit |
| Akuter unabweisbarer Bedarf trotz Ausbildung | Leistungen für Auszubildende beim zuständigen Jobcenter prüfen; das ist kein regulärer Ersatz für BAB |
Bei Wohngeld ist der Ablehnungsgrund entscheidend. Wer BAB nur wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens nicht erhält, ist grundsätzlich weiterhin vom Wohngeld ausgeschlossen. Lassen Sie sich deshalb einen schriftlichen BAB-Bescheid geben, statt nur mit einer überschlägigen Rechnung zu arbeiten.
Häufige Fragen zur Berufsausbildungsbeihilfe
Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein. BAB ist ein Zuschuss. Zu viel gezahlte Beträge können jedoch zurückgefordert werden, etwa wenn Änderungen nicht gemeldet wurden oder der Bescheid auf unzutreffenden Angaben beruhte.
Kann ich BAB bekommen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Bei einer Berufsausbildung grundsätzlich nicht. Sie müssen außerhalb des Haushalts Ihrer Eltern oder eines Elternteils wohnen. Für BvB gelten eigene Bedarfsregeln.
Zählt das Einkommen meines Freundes oder meiner Freundin?
Nicht allein wegen einer unverheirateten Partnerschaft. § 67 SGB III nennt den nicht dauernd getrennt lebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner. Gemeinsame Wohn- oder Unterhaltsverhältnisse können für andere Leistungen trotzdem relevant sein.
Bekomme ich BAB für eine zweite Ausbildung?
Nur ausnahmsweise. Die zweite Ausbildung muss voraussichtlich nötig sein, um eine dauerhafte berufliche Eingliederung zu erreichen. Lassen Sie den Einzelfall vor Ausbildungsbeginn prüfen.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Prüfen Sie zuerst den Ablehnungsgrund und die Berechnungsdaten. Ist der Bescheid aus Ihrer Sicht falsch, können Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einlegen. Fehlen nur Unterlagen, reichen Sie diese so schnell wie möglich nach und verweisen Sie auf das Aktenzeichen.
Offizielle Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe, Voraussetzungen, Unterlagen und Antrag
- Bundesagentur für Arbeit: BAB-Rechner
- § 56 SGB III: Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
- § 57 SGB III: förderungsfähige Berufsausbildung
- § 60 SGB III: förderungsberechtigter Personenkreis
- § 61 SGB III: Bedarf für Lebensunterhalt und Unterkunft
- § 63 SGB III: Fahrkosten
- § 67 SGB III: Einkommensanrechnung
- § 68 SGB III: Vorausleistung
- § 69 SGB III: Dauer der Förderung
- § 325 SGB III: Wirkung des Antrags
- § 13 BAföG: Bedarfssätze
- § 24 BAföG: maßgeblicher Einkommenszeitraum
- § 25 BAföG: Freibeträge
- § 20 WoGG: Ausschluss vom Wohngeld bei Ausbildungsförderung



