Für junge Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren wollen, ist es oft nicht einfach, sich die dafür nötigen finanziellen Mittel zu verschaffen. Sie gehen die ersten Schritte in der Arbeitswelt. Allerdings können sich Azubis in manchen Fällen eine Beihilfe von der Agentur für Arbeit verschaffen. In diesem Artikel erfahren Sie, worum es sich dabei handelt, wer Anspruch darauf hat und wie Sie diesen Zuschuss einfach beantragen.
WAS IST DIE BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFE?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss für Auszubildende. Diese Beihilfe wird von der Bundesagentur für Arbeit an jene Azubis erteilt, die nicht mehr zu Hause wohnen und deren Ausbildungsgehalt nicht für ihren Lebensunterhalt genügt.
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), §56 bis §72, geregelt.
WER HAT ANSPRUCH AUF BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFE?
Die BAB richtet sich nur an Azubis eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes, die in ihrer eigenen Wohnung leben und deren Ausbildungsgehalt nicht ausreicht. Sie können die anerkannten Ausbildungsberufe in diesem Verzeichnis aufrufen.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BAB
- Sie haben einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag an einem anerkannten Ausbildungsberuf,
- Sie nehmen an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil,
- Sie nehmen in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA) teil,
- Sie wohnen in Ihrem eigenen Haus, weil der Betrieb zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt ist oder weil Sie aufgrund sozialer Schwierigkeiten ausziehen müssen.
Bei den folgenden Voraussetzungen reicht es, wenn nur eine davon zutrifft:
- Sie sind über 18 Jahre alt
- Sie sind verheiratet oder leben mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen
- Sie haben mindestens ein Kind
Jeder Antrag wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Diese wird sich vergewissern, dass die Ausbildungsstelle nicht in einer angemessenen Zeit vom Elternhaus aus erreicht werden kann und daher die Notwendigkeit für eine eigene Wohnung besteht.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
Sollte einer dieser Fälle auf Sie zutreffen, haben sie keinen Anspruch auf die BAB:
- Sie nehmen an einer schulischen Ausbildung teil,
- Sie erhalten bereits einen Zuschuss, der mit der BAB vergleichbar ist.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS DER BAB?
Der Höchstsatz der BAB beträgt 822 Euro im Monat. Allerdings wird die Ihnen zugestimmte Summe von drei Faktoren abhängen: Ihr eigenes Einkommen, das Einkommen Ihrer Eltern und das Einkommen Ihres Partners (falls verheiratet). Dazu können Sie Fahrtkosten erstattet bekommen, wobei der Höchstsatz bei 476 Euro im Monat liegt.
Die Leistungen der BAB erhalten sie während der gesamten Ausbildungszeit.
Prüfen Sie mit dem BAB-Rechner, ob Sie Anspruch auf diesen Zuschuss haben.
WIE BEANTRAGT MAN BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFE?
Den Antrag auf diese Leistung stellen Sie bei der Agentur für Arbeit der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
NÖTIGE UNTERLAGEN:
Diese Unterlagen sind bei die Stellung des Antrages einzureichen:
- Ihren Ausbildungsvertrag
- Einen Nachweis Ihrer monatlichen Ausbildungsvergütung. Der Ausbildungsbetrieb kann dieses Dokument direkt der Agentur für Arbeit senden.
- Ihren Mietvertrag
- Ausgefüllter Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
- Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung Ihrer Eltern für das vorletzte Kalenderjahr
- ggf. Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung des Ehepartners
Nachdem Ihr Antrag von der Agentur für Arbeit überprüft wurde, erhalten Sie per Post einen Bescheid. Dieser informiert Sie darüber, ob Sie BAB erhalten oder nicht.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen. Hierbei ist zu bedenken, dass die Bearbeitung des Antrages eine Weile dauern kann.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND WEITERHILFE
Hier können Sie sich direkt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um weitere Fragen zur BAB zu klären.
Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein, bei der BAB handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der später nicht zurückgezahlt werden muss.
Kann ich BAB auch bei einer Ausbildung im Ausland beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht das Recht auf BAB auch bei Ausbildungen im Ausland. Richten Sie sich in diesem Falle direkt an die Agentur für Arbeit.
Ist die deutsche Staatsbürgerschaft eine notwendige Voraussetzung für BAB?
Nein, in vielen Fällen haben Sie auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft Anspruch auf BAB. Setzen Sie sich dafür in Verbindung mit der Agentur für Arbeit.
Falls Sie als Azubi nicht Ihren Lebensunterhalt decken können, ist die BAB eine gute Chance, Ihre Integration in die Arbeitswelt zu fördern. Dieser Zuschuss der Agentur für Arbeit soll Chancengleichheit schaffen und jungen Leuten einen Anschub geben. Nutzen Sie ihn!