Die Energieeffizienz variiert je nach Wohnhaus und Gebäude maßgeblich. Je nachdem, wie alt ein Gebäude ist, wie gut es saniert ist, und welche Heizsysteme und Energieanlagen es hat, verbraucht es mehr oder weniger Energie. Der Energieausweis gibt genaue Informationen über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes an. Welche Informationen sich darauf befinden und wer die Ausweise ausstellen darf, erfahren Sie in unserem Artikel.

Der Energieausweis und seine Funktion
Der Energieausweis ist im Gebäudeenergiegesetz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Er gibt mithilfe verschiedener Angaben Auskunft über die Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Der Energieausweis ist für Neubauten verpflichtend. Doch auch, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie einen Energieausweis vorweisen, damit die Käufer oder Mieter einen Einblick in den Energieverbrauch bekommen.
Es wird zwischen verschiedenen Arten des Energieausweises unterschieden:
Beim bedarfsorientierten Ausweis handelt es sich gewissermaßen um den Energieausweis für ein altes Haus. Er wird für nicht modernisierte Wohngebäude ausgestellt, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die aus maximal vier Wohneinheiten bestehen. Bei diesem Ausweis wird mithilfe von folgenden Angaben der Endenergiebedarf des Hauses berechnet:
- Baujahr des Gebäudes,
- Gebäudedaten,
- Art der Heizungsanlage,
- energetischer Zustand der Gebäudehülle.
Der berechnete Energiebedarf zeigt, wie viel Energie unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner jährlich und pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wird.
Für Wohngebäude, die seit dem 1. November 1977 gebaut wurden, ältere, modernisierte Gebäude und Wohnhäuser mit über vier Wohneinheiten wird in der Regel ein verbrauchsorientierter Ausweis ausgestellt.
Hier wird mithilfe der Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre und mithilfe von Angaben über zusätzliche Feuerstätten (Bsp.: Kaminöfen) der Endenergieverbrauch kalkuliert.
Dieser Ausweis zeigt anhand des bisherigen Verbrauchsverhaltens, wie viel Energie für Heizung und ggf. für Warmwasser (bei Zentralheizung) pro Quadratmeter und pro Jahr tatsächlich verbraucht wird.
Wenn ein öffentliches Gebäude oder ein kommerziell genutztes Gebäude mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche und einen Personenverkehr hat (z.B. Hotels oder Schulen), muss der Energienachweis gut sichtbar aufgehängt werden.
Folgende Informationen befinden sich auf dem Energieausweis:
- Allgemeine Angaben zum Gebäude (Bsp.: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen),
- Art der Anlagentechnik,
- Informationen zu erneuerbaren Energien, z.B, Solaranlage (falls vorhanden),
- Informationen zur Gebäudebelüftung,
- Informationen zur Gebäudekühlung und Inspektionspflicht von Klimaanlagen (falls vorhanden),
- Art des Verfahrens zur Berechnung der energetischen Qualität (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert),
- Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt),
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H),
- Modernisierungsempfehlungen (Bsp.: Heizkesseltausch, Fenstertausch, Dämmung).
Hier erfahren Sie, was die jeweiligen Energieeffizienzklassen angeben:
| Energieeffizienzklasse | Endenergiebedarf (kWh/m²·a) | Beschreibung |
| A+ | < 30 | Sehr effizient (z. B. Passivhäuser) |
| A | 30 – < 50 | Effizient |
| B | 50 – < 75 | Gut |
| C | 75 – < 100 | Durchschnittlich |
| D | 100 – < 130 | Erhöht |
| E | 130 – < 160 | Niedrig |
| F | 160 – < 200 | Schwach |
| G | 200 – < 250 | Sehr schwach |
| H | ≥ 250 | Sehr ineffizient (hoher Energiebedarf) |
👉 Neubauten: Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 ist für Neubauten ein Energieausweis erforderlich.
👉 Bestandsgebäude: Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Neuvermietung wurde schrittweise eingeführt:
- Für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 besteht die Pflicht seit dem 1. Juli 2008.
- Für Wohngebäude mit Baujahr ab 1966 besteht die Pflicht seit dem 1. Januar 2009

- Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden.
- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
- Gebäude unter Denkmalschutz.
- Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder deren Energieverbrauch unter 25 % des zu erwartenden Jahresverbrauchs liegt.
Den Energieausweis ausstellen lassen
Wenn Sie eine Wohnung besitzen, müssen Sie sich in der Regel nicht selbst um die Beantragung des Ausweises kümmern. Dieser wird immer für das ganze Gebäude und alle Wohnungen darin ausgestellt. Wollen Sie einen Energieausweis für Ihr Haus, so müssen Sie dazu einen Experten kontaktieren.
Experten im Energiebereich können Architekten, Ingenieure, Handwerker oder Physiker sein. Es gibt leider keine offizielle Qualifizierung für die Ausstellung des Ausweises.
Seriöse Anbieter finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auch von einem Energieberater vom Schornsteinfegerhandwerk können Sie einen Energieausweis bekommen.

So wird der Ausweis ausgestellt
Wenn Sie einen passenden Experten gefunden haben, übermitteln Sie diesem alle notwendigen Informationen für die Bedarfs- oder Verbrauchsberechnung:
- Gebäudedaten (Bsp.: Fläche, Baujahr),
- Alter und Art der Heizungsanlage,
- Art des Brennstoffs (Bsp.: Gas, Öl, Pellet),
- Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral),
- zusätzliche Feuerstätten (Bsp.: Kaminofen),
- letzte Messbescheinigung vom Schornsteinfeger,
- Daten zu bereits durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen (Bsp. Fensteraustausch, Dämmung),
- Nutzung von Lüftungsanlagen oder erneuerbaren Energien (falls vorhanden),
- Heizkostenabrechnung der vergangenen drei Jahre (bei Verbrauchsausweis),
- ggf. Fotos der Anlagen.
Diese Angaben können Sie bei den meisten Anbietern online übermitteln. Der Experte ermittelt nun anhand dieser Angaben Ihre Energieeffizienz und stellt den Ausweis aus. Wenn Sie möchten, kann der Experte auch vor Ort die Informationen überprüfen. So können die Angaben in Ihrem Energieausweis besonders genau gemacht werden.
Kosten für den Energieausweis
Die Kosten für den Energieausweis variieren zwischen den verschiedenen Anbietern und Gebäuden. Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kostet in der Regel nicht mehr als 100 Euro. Ein Bedarfsausweis kostet etwa 300-500 Euro. Bei Mehrparteienhäusern belaufen sich die Kosten eher auf 500–1.000 Euro.
Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?: In der Regel bezahlen Sie für einen Energieausweis vom Schornsteinfeger 100-200 Euro, wenn es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. Für einen Bedarfsausweis sollten Sie mit Kosten von 300-600 Euro rechnen.


Auf einen Blick
Bei Neubauten oder dem Verkauf bzw. der Vermietung von Häusern oder Wohnungen ist ein Energieausweis verpflichtend. Mit dem Ausweis bekommen potentielle Käufer oder Mieter einen Einblick in die Energieeffizienz des Gebäudes. Die Ausstellung des Ausweises muss durch einen Experten erfolgen und kostet in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro. Achten Sie darauf, dass der Ausweis von einem vertrauenswürdigen Anbieter erstellt wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Wenn er abgelaufen ist, und Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen neuen in Auftrag geben.
Darf ich als Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen?
Nein, die Kosten für den Energieausweis dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Ja, wenn Sie zur Führung eines Energieausweises verpflichtet sind (Bsp.: bei Verkauf, Vermietung oder Neubau) und dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.



