Auch für Minijobber gelten klare Vorschriften, wenn sie krank werden. Wer arbeitsunfähig ist, muss den Arbeitgeber durch eine Krankmeldung beim Minijob rechtzeitig informieren und eine ärztliche Bescheinigung einreichen, um seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu verlieren. Alles dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Krankmeldung Minijob: Pflicht für jeden Arbeitnehmer
Minijobber haben die Pflicht, sich krank zu melden. Sobald Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber durch eine Krankmeldung so schnell wie möglich informieren, am besten noch vor Arbeitsbeginn. Das gilt auch, wenn Sie nur ein paar Stunden pro Woche arbeiten oder nur an einzelnen Tagen eingesetzt werden. Minijobber haben in diesem Sinne die gleichen Pflichten wie Vollzeitangestellte.
Diese Krankmeldung beim Minijob ist unbedingt nötig, damit Ihr Lohn während der Auszeit weiterhin ausgezahlt wird und Sie diese Stunden später nicht nacharbeiten müssen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt
Laut Gesetz (Paragraph 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes) müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, auch ärztliche Krankschreibung genannt) spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen. Allerdings kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung schon vorher verlangt. Es ist möglich, dass Ihr Arbeitgeber die Minijob-Krankmeldung am 1. Tag schon braucht. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag nach Vorgaben dazu!
So klappt die Minijob-Krankmeldung richtig
Die Minijob-Krankmeldung kann generell per Telefon oder E-Mail erfolgen. Manchmal sogar auch per WhatsApp, aber nur in seltenen Fällen, wenn es der Arbeitgeber erlaubt. Wichtig ist, dass Sie richtig formuliert ist und rechtzeitig ankommt. Hier erfahren Sie Tipps und Anleitungen, wie Sie die Krankmeldung richtig erstellen und was Sie danach für Rechte haben.
Anspruch auf Lohnfortzahlung für Minijobber
Minijobber haben denselben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie andere Arbeitnehmer. Es müssen allerdings diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind mindestens vier Wochen ununterbrochen angestellt.
- Sie haben Ihre Krankmeldung beim Minijob rechtzeitig eingereicht.
Der Arbeitgeber muss dann bis zu 6 Wochen lang den üblichen Lohn auszahlen.
Krankmeldung beim Minijob vergessen?
Wer seine Krankmeldung zu spät oder gar nicht abgibt, riskiert den Verlust der Lohnfortzahlung für die Fehltage. Es kann auch zu einer Abmahnung kommen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung.
Darum muss beim Minijob die Krankmeldung immer rechtzeitig erfolgen. Sie müssen dann die AU nachreichen und Ihren Arbeitgeber auf dem Laufenden halten, wenn Ihre Erkrankung länger besteht als gedacht.
Absicherung für den Arbeitgeber eines Minijobbers im Fall von Krankheit
Der Arbeitgeber eines Minijobbers ist über die Knappschaft-Bahn-See abgesichert. Das bedeutet: Wenn er einem Minijobber während der Krankheit den Lohn fortzahlt, kann er sich einen Großteil (bis zu 80 %) dieser Kosten von der Knappschaft erstatten lassen. Für den Minijobber selbst ändert sich dadurch nichts, er bekommt weiterhin seinen Lohn direkt vom Arbeitgeber. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Beim Minijob richtig abmelden
Bei Minijobs gelten die gleichen Regeln wie in Voll- oder Teilzeitjobs. Wer krank wird, muss sofort Bescheid geben und eine AU fristgerecht einreichen, um seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu verlieren. Wer seine Rechte kennt, kann im Krankheitsfall entspannt bleiben und vermeidet unnötige Konflikte mit dem Arbeitgeber.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer bekommt die Krankmeldung bei Minijob?
Die Krankmeldung bei Minijob müssen Sie an Ihren Vorgesetzten oder an die Personalabteilung mitteilen. Tun Sie das wenn möglich vor Arbeitsbeginn!
Zählt die Lohnfortzahlung bei mehreren Minijobs für alle Jobs gleichzeitig?
Nein. Sie müssen sich in jedem Job separat krankmelden, und Lohnfortzahlung gibt es nur vom Arbeitgeber, bei dem Sie krankgeschrieben sind.