Kinder besitzen gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt. Der Mindestunterhalt variiert dabei von Jahr zu Jahr. Eltern leisten ihre Verpflichtungen in der Regel über das zur Verfügung stellen von Kleidung, Wohnraum und Essen, doch auch Zahlungen sind denkbar.
Wir klären auf, wer Anspruch besitzt und welche Regelungen gelten. Zudem erklären wir, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

- Was ist der Mindestunterhalt?
- Wer ist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen?
- Wie erfolgt die Berechnung des Mindestunterhalts?
- Welchen Einfluss besitzt das Einkommen des zahlenden Elternteils?
- Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
- Wann wird der Unterhalt reduziert oder kann entfallen?
- Mindestunterhalt für Kinder von getrennt lebenden Partnern
- FAQ
Was ist der Mindestunterhalt?
Beim Mindestunterhalt ist die Rede von dem Betrag, den Elternteile für Ihr minderjähriges Kind bezahlen müssen. Dies gilt, sofern Ihr Kind bei Ihnen lebt und das andere Elternteil nicht das Sorgerecht oder die Hauptbetreuung unternimmt. In diesem Fall besteht eine finanzielle Pflicht zur Unterstützung.
Über den Mindestunterhalt soll der grundlegende Lebensbedarf Ihres Kindes gesichert sein. Das schließt Ernährung, Kleidung, Unterkunft und schulische Versorgung ein.
Wer ist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen?
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt – also der so genannte nicht betreuende Elternteil – ist zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt für alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen, und besteht, solange das Kind minderjährig ist und nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Es ist denkbar, dass beide Elternteile für den Unterhalt des Kindes aufkommen müssen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie sich das gemeinsame Sorgerecht teilen und in entsprechendem Maße beide zum Unterhalt beitragen.
Wie erfolgt die Berechnung des Mindestunterhalts?
Die Düsseldorfer Tabelle ist die zentrale Grundlage zur Berechnung des Mindestunterhalts in Deutschland. Eine Anpassung der Tabelle erfolgt regelmäßig, meist von Jahr zu Jahr beziehungsweise über drei Jahre voraus. Gestaffelt ist sie je nach Alter des Kindes. Sie basiert auf dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Über die Tabelle soll sichergestellt werden, dass eine realitätsnahe Höhe der Zahlungen berechnet wird.
Die Düsseldorfer Tabelle unterteilt die Einkommensgruppen der Elternteile und legt fest, welcher Mindestunterhalt 2025 für das Kind gezahlt werden muss.
Laut Modell benötigen jüngere Kinder weniger Unterstützung als ältere. Demnach ist die Tabelle mit entsprechenden Staffelungen versehen.
Berechnung des Mindestunterhalts nach Altersgruppen
Die Höhe des Mindestunterhalts für Kinder ist in der Düsseldorfer Tabelle je nach Alter des Kindes unterschiedlich. Der Betrag steigt mit dem Alter des Kindes, da ältere Kinder höhere Bedürfnisse in Bezug auf Bildung, Freizeit und Lebenshaltungskosten haben.
- Unterhalt für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren: In diesen jungen Jahren unterstellt der Gesetzgeber den geringsten finanziellen Aufwand.
- Unterhalt für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren: Der Unterhalt für Kinder dieser Altersgruppe ist höher, da sie zunehmend auf schulische und soziale Angebote angewiesen sind.
- Unterhalt für Kinder ab 12 Jahren: Für diese Altersgruppe werden höhere Beträge festgelegt, da die Kinder verstärkt an schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilnehmen.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt und wie wird das Kindergeld angerechnet?
Nutzen Sie unsere nachfolgende Tabelle um herauszufinden, wie hoch der Mindestunterhalt 2025 ist:
Altersstufe | Mindestunterhalt |
---|---|
0 – 5 jährige Kinder | 482 Euro |
6 – 11 jährige Kinder | 554 Euro |
12 – 17 jährige Kinder | 649 Euro |
Beim Unterhalt für minderjährige Kinder wird das Kindergeld zu 50 % auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Dadurch reduziert sich der Unterhaltsanspruch des Kindes um monatlich 125 €.
Nach Anrechnung des Kindergelds ergeben sich folgende Beträge:
Altersstufe | Mindestunterhalt |
---|---|
1. 0 – 5 jährige Kinder | 354,50 Euro |
2. 6 – 11 jährige Kinder | 426,50 Euro |
3. 12 – 17 jährige Kinder | 521,50 Euro |
Im einfachsten Fall erfolgt die Zahlung des Kindesunterhalts per Überweisung auf ein Bankkonto. Der betreuende Elternteil kann als Kontoinhaber fungieren und das Geld für das Kind verwalten. Alternativ kann das Konto auch auf den Namen des Kindes laufen.
Welchen Einfluss besitzt das Einkommen des zahlenden Elternteils?
Das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils spielt die zentrale Rolle bei der Berechnung des Mindestunterhalts – neben dem Alter des Kindes. Laut Tabelle wird das Einkommen in verschiedene Einkommensstufen eingeteilt. Jede dieser Stufen besitzt einen festgelegten Unterhaltsbeitrag.
Steigt das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils, steigt auch der zu zahlende Unterhalt. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze. Diese liegt bei einem Nettoverdienst von 11.200 Euro. Der zu zahlende Betrag steigt dann nicht mehr.
Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Unterstützung durch den Staat: Unterhaltsvorschuss
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht zahlen kann oder will, gibt es die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss vom Staat zu beantragen. Dieser Vorschuss wird vom Jugendamt gezahlt, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht leistet oder nicht leisten kann.
Der Selbstbehalt, also das Existenzminimum des Zahlungspflichtigen, liegt derzeit für Arbeitnehmer bei 1.450 Euro. Nicht erwerbstätigen Personen müssen mindestens 1.200 Euro pro Monat verbleiben.
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Eltern, die Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben, müssen diesen beim zuständigen Jugendamt beantragen. Es müssen entsprechende Nachweise über das Fehlen der Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils und die Einkommensverhältnisse vorgelegt werden. Das kann beispielsweise ein Kontoauszug sein.
Auch nach der Zahlung von Elterngeld und Unterhalt haben Sie zu wenig Geld? Hier erfahren Sie mehr über den Kinderzuschlag.
Wann wird der Unterhalt reduziert oder kann entfallen?
Vor allem wenn der Kindesunterhalt gerichtlich fixiert wurde, ist eine Zahlung bindend und kann lediglich schwerlich verweigert werden. Dennoch gibt es Ausnahmen, die dazu führen, dass die Unterhaltszahlung gemindert oder sogar gänzlich entfallen kann.
Kürzung des Unterhalts bei Volljährigen
- Aufgrund eines eigenen Fehlverhaltens wird das Kind unterhaltsbedürftig
- Gegenüber dem Unterhaltspflichtigen übt das Kind eine schwerwiegende Verfehlung aus
- Es besteht eine Kontaktverweigerung des Kindes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen
Was sind weitere Gründe für die Kürzung des Unterhalts?
- Der Unterhaltspflichtige ist nicht mehr zur Zahlung in der Lage und lässt in diesem Fall eine gerichtliche Änderung des Unterhaltstitels erwirken
- Ein deutlich über die üblichen Maße (erweitertes Umgangsrecht) hinausgehendes Unterhaltsrecht wird vom Unterhaltspflichtigen wahrgenommen
- Der Unterhaltspflichtige erbringt seine “Zahlschuld” auf anderem Wege als über die Geldzahlung
- Längerer Aufenthalt des Kindes beim unterhaltspflichtigen Elternteil (Beispielsweise aufgrund einer Krankheit des Sorgeberechtigten)
Der Unterhaltsschuldner muss zunächst versuchen, seine Einkommensverhältnisse so anzupassen, dass eine Verbesserung seines Einkommens erwirkt wird (z. B. Minijob).
Mindestunterhalt für Kinder von getrennt lebenden Partnern
Damit Kinder von getrennt lebenden Partnern auch nach der Trennung finanziell abgesichert sind, besteht der Anspruch auf die Zahlung von Mindestunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle schafft einen rechtssicheren Raum über die Höhe der Forderung. Besitzen Sie Anspruch gegenüber einer nicht zahlenden Person, lässt sich Unterhalt auch rechtlich einfordern.
FAQ
Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlungen verweigert?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt verweigert oder Zahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg ausbleiben, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine Pfändung des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils oder die Erwirkung der Zahlung über das Jugendamt sind Optionen.
Wie ist die steuerliche Behandlung der Unterhaltszahlungen?
Unterhaltszahlungen für das Kind sind bis zu 11.784 Euro steuerlich absetzbar. Sie können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wird die Höhe des Mindestunterhalts regelmäßig angepasst?
Ja, die Höhe der Mindestunterhaltszahlung wird regelmäßig überarbeitet. Damit sollen Inflation und weiter steigende Kosten ausgeglichen werden.
Wie lange ist die Dauer der Unterhaltsverpflichtung?
Die Unterhaltsverpflichtung endet grundsätzlich mit der Volljährigkeit des Kindes, das heißt, mit 18 Jahren. Nach Beendigung der ersten Ausbildung bzw. des Studiums endet die Verpflichtung.