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So beantragen Sie Unterhaltsvorschuss als Alleinerziehender

Von Maria H.
Aktualisiert am 4. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Wenn der Ex-Partner nicht zahlt, obwohl er zum Unterhalt verpflichtet ist, kann es für Alleinerziehende oft finanziell eng werden. Hier springt der Staat ein und zahlt für Elternteil und Kind einen Unterhaltsvorschuss aus. Wer diesen beantragen kann, wie hoch er ausfällt und wie Sie den Vorschuss beantragen, lesen Sie hier.

Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung für Alleinerziehende. Wenn der zweite Elternteil den Unterhalt unregelmäßig, nur zum Teil oder gar nicht bezahlt.

In diesem Fall erhalten Sie Vorauszahlungen aus der Unterhaltsvorschusskasse. Der zweite Elternteil ist später verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, falls er oder sie eigentlich (zumindest teilweise) zum Unterhalt in der Lage wäre.

Wer kann sich bewerben?

Elternteile, denen eigentlich Unterhalt für eines oder mehrere Kinder zusteht, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass eine Lösung des Konflikts mithilfe des Jugendamts bisher nicht möglich war. 

Die Vaterschaft muss nicht geklärt sein, um Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Verwitwete können auch diese Beihilfe in Anspruch nehmen. Wenn ein Kind Waisenrente bezieht, ist der Unterhaltsvorschuss niedriger oder kann sogar entfallen.

Unterhaltsvorschuss für Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz in Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Kinder aus der EU, Lichtenstein, Schweiz oder Norwegen bekommen unter den gleichen Bedingungen Unterhaltsvorschuss.

Kinder aus anderen Ländern bekommen Unterhaltsvorschuss wenn sie oder Ihr Elternteil:

  • Eine Niederlassungs-Erlaubnis oder ein Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU haben.
  • Eine Blaue EU Karte, eine ICT-Karte oder eine Mobile-ICT-Karte haben.
  • Eine Aufenthalts-Erlaubnis haben (wenn Sie in Deutschland für mindestens 6 Monate arbeiten dürfen bzw. früher hier arbeiten durften).

Voraussetzungen

  • Ihr Kind, um das es geht, hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind gemeinsam in Deutschland.
  • Sie sind alleinerziehend. Das heißt, die Verantwortung für die Kindeserziehung liegt überwiegend bei Ihnen.
  • Sie erhalten vom anderen Elternteil keinen Unterhalt oder bekommen diesen nicht regelmäßig oder der Betrag ist geringer als der Unterhaltsvorschuss.

Falls ihr Kind zwölf Jahre oder älter ist, gilt außerdem als Voraussetzung:

  • Falls Sie als alleinerziehendes Elternteil Bürgergeld erhalten, verdienen Sie zusätzlich mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Ihr Kind erhält keine SGB II-Leistungen. Wichtig ist auch, dass es auch mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen wäre.

Unterhaltsvorschuss beantragen: So geht’s

1. Formular ausfüllen

Das Formular und alle nötigen Informationen bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Unterhaltsvorschusstelle oder auch bei einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Die Unterhaltsvorschusstelle ist in den meisten Fällen Teil des Jugendamts.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch möglich.

2. Bei Änderungen das Jugendamt kontaktieren

Bei Unterhaltsvorschuss ist es wichtig, dass Sie das Jugendamt über etwaige Veränderungen in Ihrem Leben auf dem Laufenden halten. Sonst kann es zu unschönen Nachzahlungen kommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ihr Kind wohnt nicht mehr mit Ihnen zusammen.
  • Umzug
  • Heirat
  • Zusammenziehen mit dem anderen Elternteil
  • Der andere Elternteil zahlt nun doch (teilweise) Unterhalt.
  • Der andere Elternteil stirbt.
  • Sie kennen inzwischen den zuvor unbekannten Aufenthaltsort des anderen Elternteils.
  • Die Höhe des Einkommens beim Kind ändert sich (wenn es z.B. eine Ausbildung macht).

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Eine Unterhaltsvorschuss-Tabelle in diesem Sinne gibt es nicht. Die Unterhaltsansprüche sind so individuell berechnet, dass Sie sich beraten lassen sollten. 

Generell werden sie so berechnet: Mindestunterhalt – (minus) Kindergeld = Höhe des Unterhaltsvorschuss

Als Höchstsätze gelten folgende:

Beim Unterhaltsvorschuss 2025 bekommen Kinder bis 5 Jahre monatlich höchstens 230 Euro, Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro, Kinder von 12 bis 17 Jahren höchstens 395 Euro. 

Wie viel der alleinerziehende Elternteil verdient, ist irrelevant. 

Wann erfolt die Auszahlung von Uterhaltsvorschuss?

Zahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss 2025: Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses im Jahre 2025 erfolgt für jeden Monat im Voraus, jeweils am letzen Werk- oder Bankarbeitstag des Vormonats.

Wann entfällt der Unterhaltsvorschuss?

Der Vorschuss endet, wenn eine der folgenden Situationen eintrifft:

  • Sie heiraten einen neuen Partner oder einer neuen Partnerin oder verpartnern sich und leben im gleichen Haushalt.
  • Ihr Kind oder Sie selbst wohnen mit dem anderen Elternteil im gleichen Haushalt.
  • Sie helfen nicht mit bei der Feststellung des Aufenthaltsortes oder der Vaterschaft des anderen Elternteils.
  • Sie geben dem Jugendamt keine Informationen über den anderen Elternteil.
  • Der andere Elternteil zahlt nun seine Unterhaltspflichten regelmäßig und seine Unterhaltszahlungen reichen an die Höhe des Unterhaltsvorschusses heran.

Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?

Zuständig für das Thema Unterhaltsvorschuss ist das örtliche Jugendamt. Sie können online eine Beratungsstelle heraussuchen, die für Sie zuständig ist. Sie können auch hier die Jugendämter in Ihrer Nähe aufsuchen.

Die wichtigsten Punkte zum Unterhaltsvorschuss

Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn unterhaltspflichtige Elternteile ihr Kind nicht genug unterstützen. Der alleinerziehende Elternteil kann den Vorschuss beantragen. Der andere Elternteil muss diese Zahlungen dann später an den Staat zurückzahlen.

Beantragt wird diese Hilfe beim örtlichen Jugendamt. Dort gibt es auch viele Beratungsangebote, da zuerst versucht wird, den Konflikt rund um den Unterhalt zwischen den Elternteilen zu klären.

Häufig gestellte Fragen

Kann Unterhaltsvorschuss zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bezogen werden?

Falls Sie Bürgergeld beziehen, hat der Unterhaltsvorschuss zunächst Priorität. Falls der Unterhaltsvorschuss zu wenig ist, um den Lebensunterhalt des Kindes zu decken, können Sie folgende Leistungen beantragen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Bei diesen wird aber Ihr Einkommen zugrunde gelegt, was beim Unterhaltsvorschuss nicht der Fall ist.

Was, wenn ich einen neuen Partner oder eine neue Partnerin habe?

Solange Sie diesen neuen Partner oder Partnerin nicht heiraten oder mit ihm oder ihr verpartnert sind, kann Ihr Kind trotzdem Unterhaltsvorschuss bekommen.

Können auch Grosseltern den Unterhaltsvorschuss beziehen?

Nein. Sie können aber andere Beihilfen wie zum Beispiel Pflegegeld in Anspruch nehmen.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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