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So stellen Sie einen Antrag auf Pflegegeld

Von IntFormalities
Aktualisiert am 27. Juni 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder im Alter: Es gibt viele Gründe, wieso man Pflege von anderen Personen benötigt. Das Pflegegeld soll jene unterstützen, die diese Angelegenheiten gern privat regeln möchten. Wer pflegegeldberechtigt ist, wie hoch die Leistungen sind und was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Für die Betreuung zuhause: So beantragen Sie Pflegegeld

Was versteht man unter Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, wenn Pflegebedürftige statt von einem Pflegedienst lieber von einer anderen Person unterstützt werden wollen (beispielsweise Freunde oder Familienmitglieder). So soll eine freie Entscheidung erleichtert werden.

Pflegegeld wird von der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt.

Wer bekommt das?

Wem steht das Pflegegeld zu? Wer in Deutschland pflegeversichert ist (in den allermeisten Fällen inkludiert in der Sozialversicherung) und einen bestimmten Pflegegrad aufweist, kann sich zu Hause privat pflegen lassen. Dann steht der Person Pflegegeld zu. Details dazu finden Sie im nächsten Kapitel.

Die pflegebedürftige Person bekommt das Geld direkt von der Pflegeversicherung und kann dann freiwillig etwas an die pflegende Person weitergeben sowie Kosten damit decken. 

Voraussetzungen für eine Beantragung

  1. Sie sind nach der Pflichtversicherung in Deutschland pflegeversichert bzw. haben in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt.
  2. Sie haben mindestens Pflegestufe 2 nachgewiesen. 
  3. Die häusliche Pflege sichergestellt sein, also in Ihren Räumlichkeiten und mit Ihrem Pflegegrad grundsätzlich möglich sein.
  4. Sie gehen zweimal (Pflegestufe 2 und 3) bzw. viermal (Pflegestufe 4 und 5) jährlich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch, um die Qualität der Pflege zu gewährleisten.

Sie können auch ohne Pflegeperson Pflegegeld bekommen, also ohne die Angabe eines bestimmten Namens. Sie müssen selbst organisieren, dass Ihre Pflege sichergestellt ist.

Pflegegeld beantragen: So geht’s

Die pflegebedürftige Person beantragt das Pflegegeld entweder selbst oder stellt eine Vorsorgevollmacht aus. Auch gesetzliche Betreuer können den Antrag übernehmen.

1. Pflegekasse ausfindig machen

In Deutschland ist die Pflegekasse immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen. Fragen Sie also im Zweifelsfall dort nach, welche Versicherung für Sie zuständig ist.

2. Formlosen Antrag stellen

Sie können Pflegegeld einfach per Telefon, Fax mit einem kurzen Brief oder einer Email beantragen. Der Tag, an dem Sie sich hierzu das erste Mal melden, gilt als Antragstag. Rückwirkend wird ab dann bezahlt.

3. Formular ausfüllen

Nach Ihrem formlosen Antrag erhalten Sie in der Regel von Ihrer Pflegeversicherung ein Formular, auf dem Sie noch fehlende Informationen ergänzen. Nützliche Tipps zum Ausfüllen finden Sie hier.

Wie viel bekomme ich über welchen Zeitraum?

Sie können auch Pflegesachleistungen erhalten oder eine Kombination. Grundsätzlich gilt für finanzielle Leistungen folgende Tabelle:

Pflegebedürftigkeit Leistungen pro Monat  
Pflegegrad 2316
Pflegegrad 3545
Pflegegrad 4728
Pflegegrad 5901

Es gibt einige Abweichungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Wenn Sie nicht Pflegegrad 2 erreichen, informieren Sie sich unbedingt darüber, welche Erleichterungen im Fall von Pflegegrad 1 möglich sind. 

Wer voll in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, bekommt für die Tage zu Hause in vollem Umfang Pflegegeld.


Zeitlich ist die Auszahlung ohne Begrenzung möglich, solange Ihr Anspruch besteht. Sie bekommen sie immer am ersten Werktags des Monats für die Folgezeit. Es gibt Nachzahlung für die Zeit, in der Ihr Antrag bearbeitet wurde. Wichtig: Wenn Sie Sach- und Geldleistungen in Kombination erhalten, wird die finanzielle Unterstützung monatlich im Nachhinein ausgezahlt.

Was darf ich mit Pflegegeld machen? Die Leistungen sind grundsätzlich nicht für Angehörige oder andere Pflegende aus dem privaten Umfeld gedacht, sondern zur Unterstützung bei Pflegekosten. Eine Weitergabe an die pflegende Person ist nur als eine Art Anerkennung üblich.

Kann ich Pflegegeld beantragen, wenn ich andere staatliche Leistungen beziehe?

Das Pflegegeld ist zweckgebunden, ist also für die Aufwände, die Sie durch Ihre Pflegestufe monatlich haben, gedacht. Insofern wird es nicht als Einkommen angerechnet und Sie können andere Leistungen wie das Bürgergeld weiterhin beziehen.

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Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Pflegegeld?

Wenden Sie sich an Ihre Kranken- oder falls bekannt direkt an Ihre Pflegekasse. Sollten Sie aktuell bei keiner Versicherung sein, können Sie beim Sozialamt nachfragen.

Die wichtigsten Punkte zum Thema Pflegegeld in aller Kürze

Wer sich nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern lieber privat pflegen lassen will, kann hierfür Unterstützung erhalten. Es gibt Sach- und Geldleistungen, mit denen die angemessene Pflege daheim ermöglicht werden soll.

Voraussetzung ist Pflegestufe 2 oder höher. Wie und mit wem Sie die Pflege dann organisieren, ist ganz allein Ihre Sache. Lediglich regelmäßige Beratungstermine müssen Sie wahrnehmen, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird.

Eine bekannte Person um sich zu haben, hilft vielen Pflegebedürftigen. Diese Vorgehensweise birgt aber auch Nachteile: Die Pflegenden leiden unter einer großen emotionalen und körperlichen Belastung. Auch die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten, kann immer wieder zur Herausforderung werden. Wägen Sie also gut ab, ob Sie nicht doch einen ambulanten Pflegedienst bevorzugen.

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