Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder im Alter: Es gibt viele Gründe, wieso man Pflege von anderen Personen benötigt. Das Pflegegeld soll jene unterstützen, die diese Angelegenheiten gern privat regeln möchten. Wer pflegegeldberechtigt ist, wie hoch die Leistungen sind und was zu beachten ist, lesen Sie hier.

- Pflegegeld: Was versteht man darunter?
- Wer bekommt Pflegegeld?
- Voraussetzungen für die Beantragung
- Pflegegeld beantragen: So geht’s
- Wie viel bekomme ich über welchen Zeitraum?
- Kann ich Pflegegeld beantragen, wenn ich andere staatliche Leistungen beziehe?
- Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Pflegegeld?
- Die wichtigsten Punkte zum Thema Pflegegeld in aller Kürze
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Pflegegeld: Was versteht man darunter?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, wenn Pflegebedürftige statt von einem Pflegedienst lieber von einer anderen Person unterstützt werden wollen (beispielsweise Freunde oder Familienmitglieder). So soll eine freie Entscheidung erleichtert werden.
Pflegegeld wird von der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt.
Wer bekommt Pflegegeld?
Wem steht das Pflegegeld zu? Wer in Deutschland pflegeversichert ist (in den allermeisten Fällen inkludiert in der Sozialversicherung) und einen bestimmten Pflegegrad aufweist, kann sich zu Hause privat pflegen lassen. Dann steht der Person Pflegegeld zu. Details dazu finden Sie im nächsten Kapitel.
Die pflegebedürftige Person bekommt das Geld direkt von der Pflegeversicherung und kann dann freiwillig etwas an die pflegende Person weitergeben sowie Kosten damit decken.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um Plegegeld zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen bestehen:
- Sie sind nach der Pflichtversicherung in Deutschland pflegeversichert bzw. haben in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt.
- Sie haben mindestens Pflegestufe 2 nachgewiesen.
- Die häusliche Pflege muss sichergestellt sein, also in Ihren Räumlichkeiten und mit Ihrem Pflegegrad grundsätzlich möglich sein.
- Sie gehen zweimal (Pflegestufe 2 und 3) bzw. viermal (Pflegestufe 4 und 5) jährlich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch, um die Qualität der Pflege zu gewährleisten.
Es ist auch möglich, ohne Pflegeperson Pflegegeld zu bekommen, also ohne die Angabe eines bestimmten Namens. Sie müssen dann selbst organisieren, dass Ihre Pflege sichergestellt ist.
Pflegegeld beantragen: So geht’s
Die pflegebedürftige Person beantragt das Pflegegeld entweder selbst oder stellt eine Vorsorgevollmacht aus. Auch gesetzliche Betreuer können den Antrag übernehmen.
1. Pflegekasse ausfindig machen
In Deutschland ist die Pflegekasse immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen. Fragen Sie also im Zweifelsfall dort nach, welche Versicherung für Sie zuständig ist.
2. Formlosen Antrag stellen
Sie können Pflegegeld einfach per Telefon, Fax, mit einem kurzen Brief oder einer Email beantragen. Der Tag, an dem Sie sich hierzu das erste Mal melden, gilt als Antragstag. Rückwirkend wird ab dann bezahlt.
3. Formular ausfüllen
Nach Ihrem formlosen Antrag erhalten Sie in der Regel von Ihrer Pflegeversicherung ein Formular, auf dem Sie noch fehlende Informationen ergänzen. Nützliche Tipps zum Ausfüllen finden Sie hier.
Wie viel bekomme ich über welchen Zeitraum?
Grundsätzlich gilt für finanzielle Leistungen folgende Tabelle (Stand 2025):
Pflegebedürftigkeit | Leistungen pro Monat |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Sie können auch Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Für 2025 gelten folgende Maximalbeträge:
Pflegebedürftigkeit | Maximale Leistung pro Monat |
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Wer voll in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, bekommt für die Tage zu Hause in vollem Umfang Pflegegeld.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, bekommen Sie auch einen Entlastungsbeitrag. Der soll dazu dienen, Betreuungskosten oder auch Nacht- und Kurzzeitpflege zu bezahlen. Er beträgt 131 Euro monatlich (2025), unabhängig vom Pflegegrad.
Sie haben auch Anspruch auf einen Zuschuss von 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dies sind Mittel, die der Reinigung und Desinfektion dienen.
Zeitlich ist die Auszahlung ohne Begrenzung möglich, solange Ihr Anspruch besteht. Sie bekommen sie immer am ersten Werktags des Monats für die Folgezeit. Es gibt Nachzahlung für die Zeit, in der Ihr Antrag bearbeitet wurde. Wichtig: Wenn Sie Sach- und Geldleistungen in Kombination erhalten, wird die finanzielle Unterstützung monatlich im Nachhinein ausgezahlt.
Kann ich Pflegegeld beantragen, wenn ich andere staatliche Leistungen beziehe?
Das Pflegegeld ist zweckgebunden, ist also für die Aufwände, die Sie durch Ihre Pflegestufe monatlich haben, gedacht. Insofern wird es nicht als Einkommen angerechnet und Sie können andere Leistungen wie das Bürgergeld weiterhin beziehen.
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Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Pflegegeld?
Wenden Sie sich an Ihre Kranken- oder falls bekannt direkt an Ihre Pflegekasse. Sollten Sie aktuell bei keiner Versicherung sein, können Sie beim Sozialamt nachfragen.
Die wichtigsten Punkte zum Thema Pflegegeld in aller Kürze
Wer sich nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern lieber privat pflegen lassen will, kann hierfür Unterstützung erhalten. Es gibt Sach- und Geldleistungen, mit denen die angemessene Pflege daheim ermöglicht werden soll.
Voraussetzung ist Pflegestufe 2 oder höher. Wie und mit wem Sie die Pflege dann organisieren, ist ganz allein Ihre Sache. Lediglich regelmäßige Beratungstermine müssen Sie wahrnehmen, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Eine bekannte Person um sich zu haben, hilft vielen Pflegebedürftigen. Diese Vorgehensweise birgt aber auch Nachteile: Die Pflegenden leiden unter einer großen emotionalen und körperlichen Belastung. Auch die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten, kann immer wieder zur Herausforderung werden. Wägen Sie also gut ab, ob Sie nicht doch einen ambulanten Pflegedienst bevorzugen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was darf ich mit Pflegegeld machen?
Die Leistungen sind grundsätzlich nicht für Angehörige oder andere Pflegende aus dem privaten Umfeld gedacht, sondern zur Unterstützung bei Pflegekosten. Eine Weitergabe an die pflegende Person ist nur als eine Art Anerkennung üblich.
Was, wenn meine Pflegeperson nicht mehr verfügbar ist und ich eine neue Pflegekraft brauche?
Wenn Ihre Pflegeperson sich über eine begrenzte Zeit nicht um Sie kümmern kann, haben Sie Anspruch auf Vehinderungspflege. Dies ist ein Zuschuss für eine zeitlich begrenzte stellvertretende Pflegekraft. Sie erhalten mit der Verhinderungspflege eine Beihilfe von 1.685 Euro im Jahr.
Was, wenn ich mein Wohnumfeld für meine Pflege anpassen muss?
In diesem Falle können Sie einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Wie Sie dies tun, können Sie in diesem Artikel nachlesen.