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So können Sie in Deutschland Unterhaltsvorschuss beantragen

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Wenn der Ex-Partner nicht zahlt, obwohl er zum Unterhalt verpflichtet ist, kann es für Alleinerziehende oft finanziell eng werden. Hier springt der Staat ein und zahlt für Elternteil und Kind einen Unterhaltsvorschuss aus. Wer diesen beantragen kann, wie hoch er ausfällt und wie Sie den Vorschuss beantragen, lesen Sie hier.

Wie man in Deutschland einen Vorschuss für Unterhaltszahlungen beantragt - Unterhaltsvorschuss

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung für Alleinerziehende. Wenn der zweite Elternteil den Unterhalt unregelmäßig, nur zum Teil oder gar nicht bezahlt.

In diesem Fall erhalten Sie Vorauszahlungen aus der Unterhaltsvorschusskasse. Der zweite Elternteil ist später verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, falls er oder sie eigentlich (zumindest teilweise) zum Unterhalt in der Lage wäre.

Wer kann sich bewerben? (auch Ausländer?)

Elternteile, denen eigentlich Unterhalt für eines oder mehrere Kinder zusteht, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass eine Lösung des Konflikts mithilfe des Jugendamts bisher nicht möglich war. 

Die Vaterschaft muss nicht geklärt sein, um Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Auch für Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz in Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss möglich. Informieren Sie sich dazu hier. Das gleiche gilt für Halbwaisen, Näheres dazu hier.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind, um das es geht, hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind gemeinsam in Deutschland.
  • Sie sind alleinerziehend. Das heißt, die Verantwortung für die Kindeserziehung liegt überwiegend bei Ihnen.
  • Sie erhalten vom anderen Elternteil keinen Unterhalt oder bekommen diesen nicht regelmäßig oder der Betrag ist geringer als der Unterhaltsvorschuss.

Falls ihr Kind zwölf Jahre oder älter ist, gilt außerdem als Voraussetzung:

  • Falls Sie als alleinerziehendes Elternteil Bürgergeld erhalten, verdienen Sie zusätzlich mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Ihr Kind erhält keine SGB II-Leistungen. Wichtig ist auch, dass es auch mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen wäre.

Unterhaltsvorschuss beantragen: So geht’s

1. Formular ausfüllen

Das Formular und alle nötigen Informationen bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Unterhaltsvorschusstelle. Diese ist in den meisten Fällen Teil des Jugendamts. Eine Übersicht, wer für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie hier.

2. Bei Änderungen das Jugendamt kontaktieren

Bei Unterhaltsvorschuss ist es wichtig, dass Sie das Jugendamt über etwaige Veränderungen in Ihrem Leben auf dem Laufenden halten. Sonst kann es zu unschönen Nachzahlungen kommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ihr Kind wohnt nicht mehr mit Ihnen zusammen.
  • Umzug
  • Heirat
  • Zusammenziehen mit dem anderen Elternteil
  • Der andere Elternteil zahlt nun doch (teilweise) Unterhalt.
  • Der andere Elternteil stirbt.
  • Sie kennen inzwischen den zuvor unbekannten Aufenthaltsort des anderen Elternteils.
  • Die Höhe des Einkommens beim Kind ändert sich (wenn es z.B. eine Ausbildung macht).

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Eine Unterhaltsvorschuss-Tabelle 2023 in diesem Sinne gibt es nicht. Die Unterhaltsansprüche sind so individuell berechnet, dass Sie sich beraten lassen sollten. 

Als Höchstsätze gelten folgende:

Beim Unterhaltsvorschuss 2023 bekommen Kinder bis fünf Jahre monatlich höchstens 187 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 252 Euro, Kinder von 12 bis 17 Jahren höchstens 338 Euro. 

Wie viel der alleinerziehende Elternteil verdient, ist irrelevant. 

Wann wird Unterhaltsvorschuss ausbezahlt?

Ausgezahlt wird der Vorschuss immer am Anfang jeden Kalendermonats. Rückwirkend kann er nur einen Monat bezahlt werden.

Wann entfällt der Unterhaltsvorschuss?

Der Vorschuss endet, wenn eine der folgenden Situationen eintrifft:

  • Sie heiraten einen neuen Partner oder einer neuen Partnerin oder verpartnern sich und leben im gleichen Haushalt.
  • Ihr Kind oder Sie selbst wohnen mit dem anderen Elternteil im gleichen Haushalt.
  • Sie helfen nicht mit bei der Feststellung des Aufenthaltsortes oder der Vaterschaft des anderen Elternteils.
  • Sie geben dem Jugendamt keine Informationen über den anderen Elternteil.
  • Der andere Elternteil zahlt nun seine Unterhaltspflichten regelmäßig und seine Unterhaltszahlungen reichen an die Höhe des Unterhaltsvorschusses heran.

Kann Unterhaltsvorschuss zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bezogen werden?

Falls Sie Bürgergeld beziehen, hat der Unterhaltsvorschuss zunächst Priorität. Falls der Unterhaltsvorschuss zu wenig ist, um den Lebensunterhalt des Kindes zu decken, können Sie folgende Leistungen beantragen:

Bei diesen wird aber Ihr Einkommen zugrunde gelegt, was beim Unterhaltsvorschuss nicht der Fall ist.

Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?

Zuständig für das Thema Unterhaltsvorschuss ist das örtliche Jugendamt. Sie können online eine Beratungsstelle heraussuchen, die für Sie zuständig ist. Dort gibt es auch die Möglichkeit, einen Beistand zu beantragen, falls die Konflikte zwischen den Elternteilen zu groß werden.

Die wichtigsten Punkte zum Unterhaltsvorschuss

Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, wenn unterhaltspflichtige Elternteile ihr Kind nicht genug unterstützen. Der alleinerziehende Elternteil kann den Vorschuss beantragen. Der andere Elternteil muss diese Zahlungen dann später an den Staat zurückzahlen.

Beantragt wird der Unterhaltsvorschuss beim örtlichen Jugendamt. Dort gibt es auch viele Beratungsangebote, da zuerst versucht wird, den Konflikt rund um den Unterhalt zwischen den Elternteilen zu klären.

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