In verschiedenen Situationen kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie Ihr Vermögen nachweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Kredit beantragen oder Bürgergeld beziehen wollen. Welche Situationen noch einen Vermögensnachweis fordern, was alles zu Ihrem Vermögen zählt und wie Sie die nötigen Nachweise erbringen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Vermögensnachweis?
Der Vermögensnachweis für Privatpersonen ist ein Dokument das in gewissen Verfahren zur Überprüfung Ihrer Bonität dient. Je nach Situation können Sie damit zeigen, dass Sie zahlungsfähig oder auch zahlungsunfähig sind. Es ist bei vielen finanziellen Angelegenheiten und auch bei der Beantragung von Sozialleistungen wichtig.
Hierfür brauche ich einen Vermögensnachweis
Es kann in verschiedenen Situationen dazu kommen, dass Behörden, Banken oder andere Institutionen einen Nachweis über Ihr Vermögen fordern.
👉 Kreditantrag
Wenn Sie einen Kredit bei einer Bank beantragen, überprüft die Bank, ob Sie kreditwürdig sind. Das bedeutet, die Bank will sicherstellen, dass Sie den Kredit auch zurückzahlen können. Dazu verlangt sie von Ihnen Gehaltsnachweise, Einkommensnachweise und Vermögensnachweise.
👉 Bezug von Bürgergeld oder BAföG
Vermögensnachweise brauchen Sie auch, wenn Sie Bürgergeld beziehen möchten. Das Bürgergeld soll an Personen in Deutschland gehen, die bedürftig sind. Daher bekommen Sie es nur, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Eigenmitteln bestreiten können.
Sollten Sie ein Vermögen ab einem Freibetrag von 15.000 € besitzen, so müssen Sie dieses zunächst verwerten, bevor Sie Bürgergeld beziehen können.
Auch wenn Sie BAföG beantragen, müssen Sie einen Einblick in Ihre Konten gewähren. Denn besitzen Sie ein Vermögen von über 15.000 €, so verringert sich damit die Förderhöhe Ihres BAföG. Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, gilt hier jedoch ein Freibetrag von 40.000 €.
👉 Vermögensauskunft
Haben Sie Schulden, so kann der Gläubiger, dem Sie Geld schulden, Sie gerichtlich zu einer Vermögensauskunft auffordern. Bei ihr handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die Sie dazu verpflichtet, Vermögensnachweise zu erbringen. Hier ist besonders auch Sachvermögen relevant, das gepfändet werden kann.
👉 Scheidung und Unterhalt
Wenn sich ein Ehepaar trennt und kein Ehevertrag vorhanden ist, muss das gemeinsame Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt werden. Ehepaare leben in einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, wenn ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, so muss er bei einer Scheidung dem anderen Partner gegenüber Ausgleichszahlungen leisten. Auch in diesem Fall muss nun mithilfe von Nachweisen das Vermögen ermittelt werden.
Auch wenn ein Elternteil nach einer Trennung unterhaltspflichtig ist, können Vermögensnachweise verlangt werden, um die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln.
👉 Online-Broker
Wenn Sie Börsengeschäfte mithilfe eines Online-Brokers machen wollen, brauchen Sie in der Regel ebenfalls Vermögensnachweise. Hier werden oft auch Mittlerherkunftsnachweise verlangt, mit denen Sie die Herkunft Ihres Vermögens offenlegen.
Was gilt als Vermögen?
Alles, was Sie besitzen und in Geld gemessen werden kann, zählt als Vermögen:
- Bargeld,
- Sparguthaben, Sparbriefe, Bausparer,
- Wertpapiere, Aktien, Dividenden,
- Kapitallebensversicherungen,
- Eigentum von Immobilien (Haus, Grund, Eigentumswohnungen) und
- Sachen (Bsp.: Schmuck, Fahrzeuge).
Wie kann ich mein Vermögen nachweisen?
Je nach Art des Vermögens kann dieses nun auf unterschiedliche Art nachgewiesen werden:
- Kontoauszüge,
- Sparbücher,
- Steuererklärung,
- Bestandsverzeichnisse über bewegliche Sachen,
- Eigentumsnachweis im Grundbuch (bei Immobilien),
- beglaubigter Kaufvertrag von Immobilien,
- unterzeichneter Kaufvertrag von Waren (Bsp.: Auto),
- Steuererklärungen von Broker-Plattformen (bei Aktien),
- Dividendenbeschlüsse und Gewinnverteilungsverträge (bei Aktien),
- Schenkungsverträge oder -urkunden (bei Schenkung) und
- Erbschaftserklärungen (bei Erbe).
Als Vermögensnachweis für BAföG und bestimmte andere Vorgänge reichen Kontoauszüge. Bei anderen Prozessen wie der Vermögensauskunft müssen Sie dagegen Ihr gesamtes Vermögen offenlegen.
Vermögen offenlegen mit dem Vermögensnachweis
Für bestimmte Prozesse wie eine Scheidung, einen Kreditantrag oder den Bezug von Bürgergeld müssen Sie Nachweise über Ihr Vermögen erbringen. Als Vermögen gelten dabei neben Bargeld auch Sparguthaben, Bausparer, Lebensversicherungen, Aktien, Immobilien und Sachvermögen wie Fahrzeuge. Sie können Ihr Vermögen mithilfe verschiedener Dokumente wie Kontoauszüge, Kaufverträge, Bestandsverzeichnisse oder Steuererklärungen offenlegen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange sind Vermögensnachweise gültig?
Meistens müssen die Dokumente aktuell sein, also nicht älter als 3 Monate. Banken und Behörden können jedoch abweichende Fristen verlangen.
Welche Sachwerte muss ich beim Vermögensnachweis angeben?
Alle Gegenstände mit erheblichem Wert, z. B. Autos, Schmuck, Uhren, Sammlungen, Kunstgegenstände oder teure Elektronik.
Reichen Kontoauszüge als Vermögensnachweis aus?
Für BAföG und viele Bürgergeld-Anträge ja. Bei Krediten, Scheidung oder Vermögensauskunft reicht das jedoch nicht. Dort muss das gesamte Vermögen nachgewiesen werden.




