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So funktioniert die Ausbildungsförderung BAföG 

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 8 Minute

Ein wichtiges Thema im Leben junger Menschen ist das sogenannte BAföG: Schüler und Studenten können diese Förderung beantragen, um ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung zu bestreiten. Wie hoch BAföG ausfällt, welche Voraussetzungen wichtig sind und wie Sie den Antrag auf BAföG stellen, lesen Sie hier.

BAfÖG in Deutschland

Was ist BAföG und wie ist es aufgebaut?

BAföG ist kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz und bezeichnet eine finanzielle Unterstützung durch den deutschen Staat. Sie greift Teenagern und jungen Erwachsenen unter die Arme, die in Ausbildung sind und deren Familie nicht oder nicht gänzlich für ihren Lebensunterhalt während dieser Zeit aufkommen kann.

So soll jede Person die Möglichkeit haben, die eigenen Interessen und Talente auszubilden und eine Ausbildung ihrer Wahl zu absolvieren – ungeachtet der familiären Situation.

Unterschied zwischen BAföG und Schülerbafög

Wer bereits als Schüler BAföG beantragen möchte, muss begründet nicht mehr bei den Eltern leben. Zudem muss BAföG für Schüler später nicht zurückgezahlt werden. Alles zu den Voraussetzungen lesen Sie in den nächsten beiden Kapiteln.

Wer kann BAföG beantragen?

BAföG können alle in Erstausbildung beantragen, die deutsche Staatsbürger sind – egal, ob Sie im In- oder Ausland studieren oder zur Schule gehen. Darüber hinaus können auch Bürger der Europäischen Union sowie Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, BAföG bekommen. 

Voraussetzung hier: Es gibt eine Bleibeperspektive. Dazu zählen beispielsweise ein Daueraufenthaltsrecht, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine Niederlassungserlaubnis. Auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte sind BAföG-berechtigt.

Weitere Informationen für nicht-deutsche Staatsbürger lesen Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen für BAföG (Schüler / Studierende) erfüllt sein?

Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen für BAföG. Schüler BAföG ist ein Sonderfall, für den zusätzliche Bedingungen gelten.

  • Sie absolvieren Ihre erste Ausbildung an einer geeigneten Institution. Das umfasst:
    • Schulen ab Klasse 10 (beispielsweise Gymnasium, Gesamtschule etc.)
    • ein Berufsvorbereitungsjahr
    • Berufsfachschulen
    • Fach- und Fachoberschulklassen
    • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
    • Höheren Fachschulen und Akademien
    • Hochschulen (Universitäten)
    • private Berufsakademien 
  • Die Ausbildung muss als förderungsfähig eingestuft sein. Bei einigen privaten Ausbildungsinstituten und Universitäten ist das nicht der Fall. Informieren Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
  • Es handelt sich um keine Ausbildung mit dualem System.
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung zu bestreiten. Auch das Einkommen der Eltern, der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner reicht hierzu nicht aus.
  • Sie haben bei Beginn der Ausbildung Ihr 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie legen ab dem 5. Fachsemester Leistungsnachweise vor.
  • Sie sind noch innerhalb Ihrer Regelstudienzeit.


Voraussetzungen Schüler BAföG Antrag

Wer noch auf eine allgemeinbildende Schule (Realschule, Gymansium etc.), auf eine Berufsfachschule, in Fach- und Fachoberschulklassen oder in ein Berufsvorbereitungsjahr geht, kann Schülerbafog beziehen. Das geht aber nur, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern leben und eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Eine zumutbare Ausbildungsstätte kann beispielsweise wegen der Entfernung nicht erreicht werden, wenn Sie bei Ihren Eltern leben.
  • Sie führen einen eigenen Haushalt führt und sind verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft.
  • Sie führen einen eigenen Haushalt und leben mit mindestens einem Kind zusammen.

BAföG und Schüler BAföG beantragen: So geht’s Schritt für Schritt

1. Nachweise sammeln

Sie müssen Ihre Situation und die Ihrer Eltern offenlegen. Welche Dokumente Sie genau benötigen, lesen Sie im nächsten Kapitel.

Wichtig: Unbedingt nur Scans oder Kopien mitsenden!

2. Antrag ausfüllen

  • online: Hier können Sie Ihre Nachweise digital hochladen und alles elektronisch absenden.
  • per Papier: Die Formulare gibt es online sowie bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. In diesem Fall geht der Antrag dann per Post an das zuständige Amt.

3. An das zuständige Amt senden

Welches Amt für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrer Ausbildung ab:

  • Studierende wenden sich an das Studierendenwerk am Ort der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind.
  • Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien senden den Antrag zum Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Region sich die Ausbildungsstätte befindet.
  • Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen an ihrem eigenen Wohnort zuständig.

Sie erhalten BAföG ab dem Monat, in dem Ihre Ausbildung anfängt, jedoch erst ab Antragsstellung. Das heißt, Sie sollten spätestens mit Beginn Ihrer Kurse den Antrag absenden. 

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, gegebenenfalls erhalten Sie dann eine BAföG Nachzahlung vom Amt.

Danach erhalten Sie BAföG über einen Zeitraum von zwölf Monaten, im Anschluss ist ein erneuter Antrag notwendig.

Benötigte Dokumente für den Antrag auf BAföG für Schüler und Studenten

Je nachdem, wie Ihre Situation ist, sind eventuell noch mehr Dokumente nötig. In jedem Fall benötigen Sie für den Antrag auf BAföG allerdings folgendes:

  • Nachweise zu Ihrer Ausbildung (beispielsweise Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise zu Ihrem Einkommen (Lohnabrechnung, Kontoauszüge, Bescheide etc.)
  • Nachweise zu Ihrem Vermögen (Kontoauszüge oder andere geeignete Dokumente)
  • Nachweise zum Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners (Lohnabrechnungen etc.)
  • ggf. Leistungsnachweise

Wie hoch ist BAföG und wie wird BAföG berechnet? 

Der Höchstbetrag liegt 2023 bei 934 Euro BAföG im Monat. Wenn die Einkommensverhältnisse es zulassen, kann auch nur ein Teil dieses Höchstbetrags ausgezahlt werden.

Es gibt verschiedene Bedarfssätze, je nach Lebenssituation. Diese können Sie hier einsehen. Abgezogen von diesem Höchstsatz wird nun anrechenbares Einkommen und Vermögen der Person in Ausbildung. Ebenfalls abgezogen wird anrechenbares Einkommen der Eltern oder der Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner. Hierbei gibt es Freibeträge, die nicht beachtet werden.

Welches Einkommen beim BAföG als anrechenbar zählt, lesen Sie hier, alles zum Thema Vermögen können Sie hier einsehen.

Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Auslandsstudien, im Fall von Krankheit oder Elternschaft sowie für den Studienabschluss, falls das reguläre BAföG schon ausgereizt wurde. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?

Schüler erhalten BAföG, das sie nicht zurückzahlen müssen. Bei Studierenden dagegen sieht es anders aus: Sie zahlen die Hälfte des Betrags zurück, sobald Ihr Einkommen hoch genug ist in der Zukunft. 

Kann man BAföG zusammen mit anderen staatlichen Förderungen beziehen?

Sie können neben BAföG kein Bürgergeld und Wohngeld beziehen, wohl aber einen Wohnkostenzuschuss beantragen. 

Rentenzahlungen (beispielsweise Waisenrente) werden als Einkommen angerechnet.

Wohin wende ich mich bei Fragen zum Studenten und Schüler BAföG Antrag?

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihr Studentenwerk oder an das Amt für Ausbildungsförderung in Ihrem Wohnbezirk beziehungsweise in der Region Ihrer Schule.

Beispielsweise über diese Suchmaschine können Sie leicht herausfinden, welches Amt zuständig ist.

Alles Wichtige in der Kurzfassung

BAföG fördert Schüler mit eigenem Haushalt sowie Studierende, deren Familie sie nicht ausreichend unterstützen kann. Der Betrag muss später zur Hälfte zurückgezahlt werden (Ausnahme: Schüler BAföG).

Für den Antrag müssen Sie selbst sowie Ihre Familie (Eltern oder Partner) ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Zuständig ist das örtliche Amt für Ausbildungsförderung. Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt frühzeitig, da die Bearbeitung lange dauern kann.

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