Die Einreise in ein neues Land ist nicht immer einfach. Vor allem die Auseinandersetzung mit einer fremden Sprache und Kultur kann schwierig sein. Die Integrationskurse helfen Ihnen dabei, in Deutschland anzukommen und sich mit der deutschen Sprache und Kultur auseinanderzusetzen. Wer an den Kursen teilnehmen kann, wie Sie sich anmelden und welche Inhalte Sie in den Kursen erwarten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Was sind Integrationskurse für Zuwanderer?
Der BAMF-Integrationskurs ist eine Integrationsmaßnahme des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er unterstützt Zuwanderer nach der Einreise nach Deutschland beim Erwerb der deutschen Sprache und bei der Orientierung im Land. Der Kurs beinhaltet in der Regel 700 Unterrichtseinheiten (UE) und setzt sich aus einem Sprachkurs (600 UE) und einem Orientierungskurs (100 UE) zusammen.
Der Sprachkurs
Im allgemeinen Integrationskurs stellt der Sprachkurs 600 UE des Integrationskurses dar. Sie lernen hier, sich auf unterschiedliche Arten über verschiedene Themen zu verständigen. Sie lernen unter anderem, sich zu unterhalten, zu telefonieren, Briefe und E-Mails zu schreiben und wichtige Formulare auszufüllen. Die Inhalte orientieren sich an der realen Lebenssituation von Zuwanderern und beinhalten daher:
- Beruf und Arbeit,
- Aus- und Weiterbildung,
- Wohnen,
- Erziehung und Betreuung von Kindern,
- Einkaufen, Konsum und Handel,
- Sozialleben und Freizeit,
- Gesundheit, Hygiene und der menschliche Körper,
- Medien und Mediennutzung.
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Der Sprachkurs wird mit dem “Deutsch-Test für Zuwanderer” abgeschlossen. In einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zeigen Sie mithilfe von Übungen zum Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen Ihre erlernten Deutschkenntnisse.
Um den Integrationskurs erfolgreich abzuschließen und das “Zertifikat Integrationskurs” zu erhalten, müssen Sie bei diesem Test das Sprachniveau B1 erreichen. Auch wenn Sie das Niveau A2 erreichen, erhalten Sie ein Zertifikat. Erreichen Sie keine dieser Niveaustufen, erhalten Sie lediglich eine Mitteilung zu Ihren Ergebnissen.
Sollten Sie die Sprachstufe B1 nicht erreichen, so können Sie einmalig 300 UE sowie den Sprachtest wiederholen.
Alternativ zum DTZ kann eine B1-Prüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) und nach ALTE-Standards für den Integrationskurs anerkannt werden. Dazu zählen etwa die Prüfungen des Goethe-Instituts, des TestDaF-Instituts oder von Telc.
Der Orientierungskurs
Zusätzlich zum Sprachkurs beinhaltet der Integrationskurs einen Orientierungskurs. Dieser beinhaltet im allgemeinen Integrationskurs 100 UE und es werden folgende Themen behandelt:
- Deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung,
- Pflichten und Rechte in Deutschland,
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft und
- wichtige Werte (Bsp.: Toleranz, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung von Frauen und Männern).
Der Orientierungskurs wird mit dem Test “Leben in Deutschland” abgeschlossen.
Spezielle Kursarten
Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es noch verschiedene spezielle Kursarten:
- Alphabetisierungskurs
- Zweitschriftlernkurs
- Integrationskurs für Frauen
- Elternkurs
- Jugendintegrationskurs
- Förderkurs
- Intensivkurs
Bei manchen dieser Kurse unterscheidet sich die Anzahl der UE. Der Intensivkurs beinhaltet etwa insgesamt 430 UE (400 UE Sprachkurs + 30 UE Orientierungskurs). Neben den regulären Vollzeitkursen gibt es auch Teilzeitkurse sowie Nachmittags- und Abendkurse.
Wer hat Anspruch auf die Integrationskurse?
Der BAMF-Integrationskurs ist für Zuwanderer in Deutschland gedacht, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und einen Integrationsbedarf im Land haben. Die Kurse richten sich daher allen voran an folgende Personen:
- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 Asylgesetz (AsylG)),
- Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis (§24 oder §25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)),
- Ausländer mit einer Duldung, Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung (§60 AufenthG),
- Spätaussiedler und
- Familienangehörige (Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder) der genannten Personengruppen.
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Anspruch auf Restplätze
Bestimmte Personengruppen können nur an den Kursen teilnehmen, falls freie Restplätze vorhanden sind. Dazu gehören Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und Ausländer mit Aufenthaltstitel vor 2005.
Verpflichtung zur Teilnahme
In einigen Fällen ist die Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtend. Das ist etwa der Fall, wenn Sie sich noch nicht genügend auf Deutsch kommunizieren können und Ihren Aufenthaltstitel erst nach 1. Januar 2005 erhalten haben. Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann die zuständige Behörde Sie zur Teilnahme verpflichten.
Wie viel kostet der Integrationskurs?
In einigen Fällen müssen Sie eine Kostenbeitrag von 2,29 Euro pro UE leisten. Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Stunden kostet Sie daher 1.603 Euro. Je nach Stundenanzahl können Spezialkurse auch teurer oder günstiger ausfallen.
Sie können jedoch vom Kostenbeitrag befreit werden. Das ist etwa der Fall, wenn Sie sich den Kurs aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht leisten können oder wenn Sie Sozialleistungen beziehen (Bsp.: Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt).
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs bei der für Sie zuständigen Außenstelle des BAMF stellen. Die Kostenbefreiung können Sie auch direkt online beantragen.
Wie funktioniert die Anmeldung zum Integrationskurs?
Zur Teilnahme am Integrationskurs sind mehrere Schritte notwendig:
1. Antrag auf Zulassung
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Kurs bei Ihrer Regionalstelle des BAMF stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie mithilfe der Online BAMF-Navigation. Auch das Formular für den Antrag finden Sie auf der Homepage des BAMF. Alternativ können Sie den Antrag online über das Verwaltungsportal des Bundes stellen.
Wurden Sie zu einem Kurs verpflichtet, so können Sie diesen Schritt überspringen und sich direkt bei einem Kursträger anmelden.
2. Anmeldung bei einem Kursträger
Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie einen Berechtigungsschein vom BAMF. Mit diesem können Sie sich bei einem Integrationskursträger anmelden. Die Kursträger finden Sie wiederum über die BAMF-Navigation. Bei ihnen handelt es sich um verschiedene Sprachschulen und Bildungszentren.
3. Einstufungstest
Bevor Sie mit dem Kurs beginnen können, wird vom Kursträger ein Einstufungstest durchgeführt. Anhand von diesem wird entschieden, in welchem Kursabschnitt Sie beginnen werden und ob Sie sich eventuell für einen der speziellen Kurse (Bsp.: Elternkurs, Jugendkurs, Intensivkurs) eignen.
4. Teilnahme am Integrationskurs
Nach der Anmeldung und Einstufung werden Sie nun einem passenden Integrationskurs zugeteilt. Sie müssen ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen. Das bedeutet, Sie müssen den Unterricht regelmäßig besuchen und die Abschlussprüfungen ablegen.
Die Unterstützung für Zuwanderer in Deutschland
Asylbewerber, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis oder Duldung und Spätaussiedler können in Deutschland Integrationskurse des BAMF besuchen. Diese Kurse vermitteln die deutsche Sprache und Kultur und helfen Zuwanderern bei der Eingliederung in die Gesellschaft.
Die Kosten variieren je nach Kursdauer, belaufen sich jedoch beim allgemeinen Integrationskurs auf 1.603 Euro. In vielen Fällen können Sie jedoch vom Kostenbeitrag befreit werden. Der Kurs ist dann für Sie völlig kostenlos.