Das deutsche Sozialsystem soll jenen Menschen helfen, die Schwierigkeiten beim Bestreiten ihrer Lebenshaltungskosten haben. Dafür wurde die Sozialhilfe und die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt eingeführt. Wer sie beantragen kann, wie hoch sie ausfällt und was unbedingt zu beachten ist, lesen Sie hier.
Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird umgangssprachlich oft Sozialhilfe genannt. Die Sozialhilfe ist aber eigentlich ein Sammelbegriff für verschiedene staatliche Unterstützungen, zu denen auch die Hilfe zum Lebensunterhalt gehört. So soll dafür gesorgt werden, dass das Existenzminimum für Menschen in Deutschland gesichert ist.
Sie soll dabei helfen, die Grundbedürfnisse zu decken. Dazu zählen Nahrungsmittel, eine Wohnung, Kleidung, Hygieneartikel zur Körperpflege, Möbel und anderer Hausrat, Heizungskosten und weitere persönliche Bedürfnisse. Es soll außerdem gewährleistet werden, dass die Sozialhilfeempfänger auch ihre Beziehungen pflegen und an kulturellen Angeboten teilnehmen können.
Was ist der Unterschied zum Bürgergeld oder Grundsicherung?
Das Bürgergeld ist eine Unterstützung, die dezidiert für Menschen bestimmt ist, die gerade auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind. Grundsicherung können Menschen im Rentenalter oder aufgrund von Erwerbsminderung beziehen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt alle anderen Personen, die mit der Deckung ihrer Lebenskosten Schwierigkeiten haben.
Kann die Hilfe zum Lebensunterhalt mit anderen staatlichen Unterstützungen kombiniert werden?
Viele Bezieher von Sozialhilfe erhalten beispielsweise Pflege- und Krankengeld. Staatliche Unterstützungen wie das Bürgergeld sind jedoch nicht nebenher möglich, weil der Anspruch auf die eine Leistung den Anspruch auf die andere jeweils ausschließt.
Wer kann die Hilfe beantragen?
Sozialhilfe ist für Menschen vorgesehen, die ihren Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (mithilfe von Einkommen oder Vermögen) noch durch Arbeitsleistung oder die Hilfe anderer Personen (beispielsweise Familienmitglieder) aufbringen können.
Besonders für den letzten Punkt ist es wichtig zu wissen, dass jeder mit Wohnsitz in einem Privathaushalt rechtlich gesehen zu sogenannten Einstandsgemeinschaften gehört. Das heißt, dass Partner und minderjährige Kinder, die mit Ihnen wohnen, Sie mit deren Vermögen und Einkommen unterstützen müssen.
Voraussetzungen für den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist für Personen vorgesehen, die auf die folgenden Leistungen aus bestimmten Gründen keinen Anspruch haben:
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (nach dem SGB XII, Kapitel vier)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld)
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen: So geht’s
Der Antrag auf Sozialhilfe ist beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Kommune zu stellen. Laden Sie das Formular auf der Website herunter oder bitten Sie vor Ort um die entsprechenden Dokumente.
In der Regel müssen Sie Informationen und Nachweise zu Ihren Einkünften und Vermögenswerten sowie zu den Mitgliedern Ihres Haushalts vorlegen.
Sie können sich entweder selbst an das zuständige Sozialamt wenden oder jemand anderen darum bitten. Das Amt hat nämlich die Verpflichtung, auch Hinweisen von Freunden, Verwandten usw. nachzugehen, wenn bei jemandem der Lebensunterhalt schwierig zu bestreiten ist. Im Zweifel stellen Sie aber am besten selbst den Antrag – das macht die Amtswege deutlich kürzer.
Wie viel Hilfe kann ich erhalten?
Hierbei wird zunächst Ihr Bedarf nach dem Sozialhilfegesetz ermittelt. Abgezogen wird ggf. Einkommen, das angerechnet werden kann. Daraus ergibt sich die Höhe der Sozialleistung.
Es gibt zunächst einen Pauschalbetrag, der monatlich ausbezahlt wird. Dieser Regelbedarf für Lebensmittel, Kleidung und Haushaltsgeräte. Je nach Alter, Personenstand und Wohnsituation fällt der Betrag unterschiedlich aus. Die Regelbedarfsstufen sind online einsehbar.
Zusätzlich gibt es folgende Zuschläge:
- Mietkosten in tatsächlicher Höhe, sofern sie nicht als unangemessen hoch eingestuft werden. In diesem Fall werden sie für eine Übergangszeit ausgezahlt, bis Sie in eine andere Wohnung gezogen sind (höchstens sechs Monate lang).
- Heizkosten sowie Warmwasserkosten in tatsächlicher Höhe, auch bei Mehrbedarf wegen eines Boilers beispielsweise.
- Mehrbedarf in bestimmten Lebenssituationen, beispielsweise für Menschen mit Behinderung, Schwangere oder Alleinerziehende.
- Einmalige Aufwendungen, wenn Sie beispielsweise eine Erstausstattung für die Wohnung, Kleidung oder medizinische Kosten (für orthopädische Schuhe, benötigte Geräte o.ä.).
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge.
- ggf. Übernahme von Schulden, wenn sonst Obdachlosigkeit droht oder eine ähnliche Notlage herrscht.
- ggf. Übernahme der Kosten für eine stationäre Einrichtung, wenn jemand aufgrund von Behinderung oder Krankheit als hilflos eingestuft wird und die Leistungen der Pflegeversicherung plus Einkommen nicht hoch genug sind. Auch dann werden der Regelbedarf sowie Kosten für die Unterkunft und ggf. anfallende Mehrkosten übernommen. Weitere Informationen für diesen Fall finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie lange wird Sozialhilfe ausbezahlt?
Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie monatlich Sozialhilfe erfüllen. Der Anspruch endet beispielsweise, wenn Sie in die Altersrente eintreten. Aber Achtung: Wer beispielsweise wiederholt unwirtschaftlich handelt oder seine Einnahmen absichtlich verringert hat, muss mit Kürzungen rechnen.
Wohin wende ich mich bei Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt?
Erkundigen Sie sich bei jedem Sozialamt in Deutschland; vorzugsweise gleich im Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde, das für Sie zuständig ist.
Die Sozialhilfe bietet Hilfe zum Lebensunterhalt
Auch Menschen, die durch alle anderen sozialen Raster fallen, sollen in Deutschland Unterstützung für ihren Lebensunterhalt erhalten. Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wenn Sie und Ihre Familie nicht in der Lage sind, durch Einkommen oder Vermögen genug Geld für die täglichen Ausgaben zu erwirtschaften. Kosten für den Grundbedarf werden dann vom Sozialamt übernommen: Lebensmittel, Ihre Wohnung, Kleidung, Heizkosten und einiges mehr zählt dazu.