Oftmals gelingt es den Unternehmen nicht, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen, da sie keine geeigneten Kandidaten finden. Häufig stimmen die Fähigkeiten der jungen Bewerber nicht mit den Anforderungen des jeweiligen Betriebs überein. An dieser Stelle bietet die assistierte Ausbildung eine wertvolle Unterstützung. Um was es sich bei diesem Programm genau handelt und wie es sich nutzen lässt, erklären wir.
Was ist die Assistierte Ausbildung (AsA)?
Um sowohl Ausbildungssuchende als auch potenzielle Ausbildungsbetriebe dazu zu bewegen, Ausbildungsstellen zu schaffen oder wahrzunehmen, unterstützt die Agentur für Arbeit mittels der assistierten Ausbildung.
Hiermit wird ein Übergang zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Know-How der jungen Menschen geschaffen. Das Ziel ist klar definiert: Sie starten Ihre Ausbildung im Betrieb – dieser profitiert nach der Ausbildung von einer gelernten Fachkraft!
Welche Vorteile bietet die Assistierte Ausbildung?
Das Programm der assistierten Ausbildung bietet einige Vorteile, sowohl auf Seiten der Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe:
- Individuelle Unterstützung: Auszubildende erhalten eine individuelle Begleitung und Unterstützung während der gesamten Ausbildungszeit. Dies umfasst Nachhilfeunterricht, Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung sowie Hilfestellung bei persönlichen Problemen.
- Betriebliche Unterstützung: Ausbildungsbetriebe werden durch die AsA entlastet, da sie bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung unterstützt werden. Dies kann auch dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu verhindern.
- Beratung: Fachkräfte der Agentur für Arbeit stehen sowohl den Auszubildenden als auch den Betrieben beratend zur Seite und helfen bei der Lösung von Konflikten und Problemen.
- Finanzielle Förderung: Die Kosten für die assistierte Ausbildung werden von der Agentur für Arbeit übernommen, sodass weder für den Auszubildenden noch für den Betrieb zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.
Weitere Möglichkeiten für staatlich geförderte Weiterbildungen finden Sie hier!
Wer kann die Assistierte Ausbildung in Anspruch nehmen?
Die Assistierte Ausbildung richtet sich in erster Linie an junge Menschen (Jugendliche/junge Erwachsene), die aufgrund persönlicher oder schulischer Herausforderungen besondere Unterstützung benötigen.
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
- Personen, die Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen, sei es aufgrund mangelnder schulischer Leistungen, sprachlicher Barrieren, gesundheitlicher Einschränkungen oder familiärer Probleme.
- Flüchtlinge und Migranten, die Unterstützung bei der Integration in das deutsche Ausbildungssystem benötigen.
Die Entscheidung über die Teilnahme an der Initiative wird von der Agentur für Arbeit im Rahmen eines Beratungsgesprächs getroffen. Dabei wird individuell geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
Die Assistierte Ausbildung (AsA) kann auch in Kombination mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden. Um weitere Möglichkeiten über die berufliche Weiterbildung zu erfahren, folgen Sie dem Link.
Welche Voraussetzungen gibt es und welche Dokumente werden benötigt?
Um die Assistierte Ausbildung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und bestimmte Unterlagen eingereicht werden:
- Wohnsitz in Deutschland: Der Antragsteller muss in Deutschland gemeldet sein und seinen Lebensmittelpunkt hier haben.
- Keine abgeschlossene Berufsausbildung: Die AsA richtet sich an Personen, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
- Eingliederungsvereinbarung: Vor Beginn der assistierten Ausbildung wird eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit geschlossen, in der die Ziele und Maßnahmen festgehalten werden.
Zu den benötigten Dokumenten gehören:
- Ausweisdokumente: Personalausweis oder Reisepass
- Schulzeugnisse: Letztes Schulzeugnis und ggf. weitere Qualifikationsnachweise
- Lebenslauf: Ein aktueller Lebenslauf, der den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang darstellt
- Bewerbungsunterlagen: Falls bereits vorhanden, Bewerbungsunterlagen für Ausbildungsstellen
Die Assistierte Ausbildung (AsA) kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung in Anspruch genommen werden. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag bleiben davon unberührt.
Wie verläuft die Antragstellung?
Die Antragstellung für die assistierte Ausbildung erfolgt in mehreren Schritten:
- Beratungstermin vereinbaren: Zunächst sollte ein Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbart werden. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der AsA vorliegen.
- Antragsformulare ausfüllen: Im Beratungsgespräch erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare, die ausgefüllt und eingereicht werden müssen.
- Unterlagen einreichen: Reichen Sie die benötigten Dokumente zusammen mit den ausgefüllten Antragsformularen bei der Agentur für Arbeit ein.
- Entscheidung abwarten: Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Agentur für Arbeit über die Zulassung zur assistierten Ausbildung.
- Teilnahme beginnen: Sobald die Zulassung erfolgt ist, kann die Teilnahme an der assistierten Ausbildung beginnen.
Sollten Sie bis dahin keinen persönlichen Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit haben, nutzen Sie die Rufnummer 0800 4 5555 20, um einen Termin zu vereinbaren.
Mit der Assistierten Ausbildung (AsA) eine Ausbildung starten
Um ins Berufsleben zu starten und Fuß zu fassen, eignet sich die Assistierte Ausbildung (AsA). Mit der Unterstützung der Agentur für Arbeit können Auszubildende Wissenslücken schließen. Auch im Konfliktfall erhalten Sie professionellen Beistand. Starten Sie als Auszubildender und werden Sie zur Fachkraft!
FAQ´s
Welche Fristen gibt es?
Es gibt keine festen Fristen für die Antragstellung zur assistierten Ausbildung. Allerdings empfiehlt es sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?
Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der individuellen Situation des Antragstellers ab. Es kann von einigen Wochen ausgegangen werden.
Wer trägt die Kosten und wie lange geht die Assistierte Ausbildung (AsA)?
Die Kosten für die Teilnahme an der assistierten Ausbildung (AsA) werden vollständig von der Agentur für Arbeit getragen. Die Dauer der Förderung richtet sich an die Dauer der Ausbildung.