Psychische Erkrankungen können Menschen stark belasten und Folgen für das persönliche, berufliche und soziale Leben haben. Die nötige Psychotherapie ist nicht leicht aufzufinden und auch nicht billig, obwohl sie genauso wichtig ist wie andere medizinische Leistungen. Allerdings bezahlt die Krankenkasse oft die Kosten für diese Behandlungen, damit die Patienten möglichst schnell wieder zu einem stabilen und sicheren Zustand zurückfinden. Eine Begleitung von geeigneten Therapeuten ist bei diesem Verfahren äußerst wichtig.
Wie die Kostenübernahme für Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden kann, was Sie dafür tun müssen und wer Ihnen weiterhilft, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Welche psychischen Behandlungen werden übernommen?
- Wer kann die Psychotherapie der Krankenkasse durchführen?
- Wie beantrage ich die Kostenübernahme der Psychotherapie?
- Wie lange ist die Wartezeit für die Psychotherapie der Krankenkasse?
- Akutbehandlung bei besonders dringenden Fällen
- An wen kann ich mich zur Weiterhilfe wenden?
- Den Zugang zur Psychotherapie für Alle sichern
- Häufig gestellte Fragen
Welche psychischen Behandlungen werden übernommen?
Damit die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen wird, muss bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert werden. Dazu zählen:
- Depressionen
- Angststörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Essstörungen
- Suchtstörungen
- Verhaltensstörungen
- Psychosomatische Störungen
- Zwangsstörungen
Die Kostenübernahme ist sowohl für Einzel- wie für Gruppentherapien möglich.
Andere psychologische Hilfen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, wie zum Beispiel Erziehungs-, Ehe-, Sexual-, Berufs- und Lebensberatung.
Wichtig: Die Gesprächstherapie wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Von manchen privaten Krankenkassen allerdings doch.
Wer kann die Psychotherapie der Krankenkasse durchführen?
Damit die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen werden, muss sie generell von einem Psychotherapeuten übernommen werden, der dazu qualifiziert ist und von Ihrer Krankenkasse zugelassen ist.
Ausnahme: Therapeuten ohne Kassenzulassung
In manchen Regionen Deutschlands gibt es nur eine geringe Anzahl an Psychotherapeuten und daher kann die Wartezeit für die Therapie sehr lang sein. In diesen Fällen können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf provisorische Behandlung bei einem privaten Therapeuten stellen, weil für Sie keine andere Möglichkeit besteht.
Um den Antrag dafür zu stellen, sollten Sie eine Liste erstellen, in der Sie die Namen der angefragten kassenzugelassenen Therapeuten festhalten, die Ihre Therapie zurzeit nicht durchführen können. Das jeweilige Datum Ihrer Anfrage und die Wartezeit müssen auch festgehalten werden. Dazu sollten Sie auch einen Nachweis beilegen, der zeigt, dass ein Therapeut ohne Kassenzulassung die Behandlung vorübergehend übernehmen kann.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme der Psychotherapie?
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse Schritt für Schritt:
- Sprechstunden: Als erstes sollten Sie eine Sprechstunde bei einem/r von Ihrer Krankenkasse zugelassenen/r Psychotherapeuten/in vereinbaren. In manchen Fällen können auch mehrere Besuche nötig sein. Dieser bestimmt, ob Sie psychisch krank sind und eine Behandlung brauchen. Sie benötigen für dieses Erstgespräch unbedingt Ihre Krankenversicherungskarte.
Hier können Sie Psychotherapie in der Nähe nach bestimmten Kriterien aufsuchen. Ansonsten können Sie über Ihre Krankenkasse zugelassene Therapeuten finden.
- Probesitzungen: Nach den Sprechstunden besuchen Sie mehrere Probesitzungen bei Ihrem Therapeuten. Für Erwachsene sind das zwei bis vier Sitzungen, für Kinder und Jugendliche können es bis zu sechs sein. Diese dauern jeweils 50 Minuten. Hier wird gemeinsam ein Behandlungsplan erstellt und entschieden, ob Kurz- oder Langzeitpflege nötig ist.
- Antrag stellen: Anschließend stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Das Formular dazu bekommen Sie direkt vom Psychotherapeuten. Oft ist auch dieser dafür zuständig, den Antrag an die Kasse zu senden.
- Konsiliarbericht beim Arzt: Zuletzt müssen Sie einmal einen Arzt besuchen, der einen Bericht erstellt, in dem festgehalten wird, dass Ihre psychische Erkrankung nicht an einem körperlichen Grund liegt. Dies nennt man einen Konsiliarbericht. Diesen senden Sie oder Ihr Psychotherapeut auch an Ihre Krankenkasse.
Wie lange ist die Wartezeit für die Psychotherapie der Krankenkasse?
Dies hängt von der Region und von der Anzahl der kassenzugelassenen Therapeuten ab. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie mit Wartezeiten von einigen Wochen bis mehrere Monate rechnen. Für Privatversicherte ist dieser Prozess generell schneller.
Akutbehandlung bei besonders dringenden Fällen
Bei manchen Patienten ist die psychische Behandlung dringend nötig, um die Verschlimmerung und Chronifizierung der Erkrankung zu vermeiden. In diesen Fällen kann eine Akutbehandlung stattfinden. Die Wartezeit dafür beträgt maximal zwei Wochen.
Diese Art von Behandlung kann in bis zu 24 Therapiesitzungen von mindestens 25 Minuten durchgeführt werden. Danach kann eine Psychotherapie begonnen werden, falls nötig.
An wen kann ich mich zur Weiterhilfe wenden?
Bei weiteren Fragen zum Thema Kostenerstattung für Psychotherapie wenden Sie sich am Besten direkt an Ihre Krankenkasse.
Sie können auch den ärztliechen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anrufen: 116117
Wenn Sie Sorgen haben, sich in einer schwierigen Lage befinden und mit jemandem reden möchten, können Sie das TelefonSeelensorge kostenlos und anonym anrufen: 0800 1110111 oder 0800 1110222 oder 116 123.
Den Zugang zur Psychotherapie für Alle sichern
Manchmal wird unterschätzt, wie wichtig Psychotherapie eigentlich ist. Es handelt sich leider oft noch um ein Tabuthema. Dabei sollte sie, genau wie andere medizinische Hilfen, für jedermann zugänglich sein, unabhängig von der finanziellen Lage. Darum gibt es Hilfe: die gesetzliche Krankenkasse bezahlt Psychotherapie. Wenn Sie Ihren Fall richtig begründen und den Antrag richtig stellen, haben Sie ein Recht auf einen professionellen Psychotherapeuten, der Sie auf diesem Weg begleitet und unterstützt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mit Zuzahlungen rechnen?
Nein. Wenn Ihr Antrag auf Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt wurde, werden die Kosten vollständig übernommen.
Kann ich die Therapie verlängern?
Ja. Dazu müssen Sie aber einen neuen Antrag stellen.
Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Dann können Sie einen Widerspruch einlegen. Wenn auch die Krankenkasse nach 3 Monaten den Antrag trotzdem nicht bewilligt hat, können Sie sich kostenlos an das Sozialgericht wenden.
Sind Sprechstunden der Psychotherapie online über Videocall möglich?
Ja, aber nur 30% der Sprechstunden.
Kann ich die Psychotherapie abbrechen? Gibt es Konsequenzen?
Ja, Sie können die Psychotherapie der Krankenkasse abbrechen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass es danach schwer sein kann, erneut einen Therapeuten zu finden.