Eine Sozialwohnung in Hamburg können Sie mit einem passenden Wohnberechtigungsschein (WBS) mieten. Der Schein bestätigt Ihre Berechtigung für geförderten Wohnraum; eine bestimmte Wohnung ist damit noch nicht zugesagt. Über den Mietvertrag entscheidet anschließend der Vermieter.
Für Wohnungssuchende sind deshalb zwei Schritte zu trennen: die Prüfung des Haushalts durch das Bezirksamt und die Bewerbung auf geeignete Angebote. Auch wenn Sie erst nach Hamburg ziehen möchten, kommt ein Antrag infrage. Bei einer besonderen Wohnungsnotlage führt der Weg dagegen nicht einfach über den normalen Online-Antrag.
Welcher Nachweis passt zu Ihrer Wohnungssuche?
Für eine reguläre Sozialwohnung benötigen Sie den WBS des passenden Förderwegs. Einen Dringlichkeitsschein beantragen Sie bei einer besonderen Notlage direkt beim Bezirksamt; dafür nennt Hamburg zusätzlich eine Meldedauer von mindestens drei Jahren in Hamburg. Diese Voraussetzung gilt nicht pauschal für jeden gewöhnlichen WBS-Antrag.
Die Leistungsbeschreibung der Stadt Hamburg unterscheidet diese Verfahren. Für den regulären Antrag ist die Wohnungsabteilung Ihres Bezirks zuständig. Wohnen Sie noch außerhalb Hamburgs, können Sie sich an eines der sieben Hamburger Bezirksämter wenden. Eine bestehende Hamburger Meldeadresse ist für diesen Zuzugsfall also keine allgemeine Voraussetzung.
Droht Wohnungslosigkeit oder liegen schwere gesundheitliche oder familiäre Gründe vor, schildern Sie die konkrete Situation und legen Sie passende Belege vor. Ein geringes Einkommen allein ersetzt die Prüfung der Dringlichkeit nicht.
Wie werden Einkommen und Haushaltsgröße geprüft?
Ob Sie berechtigt sind, hängt vom berechneten Jahreseinkommen, den Haushaltsmitgliedern und dem Förderweg ab. Der 1. Förderweg richtet sich an niedrige Einkommen; der 2. und 3. Förderweg eröffnen unter ihren jeweiligen Grenzen auch Haushalten mit höheren Einkommen Zugang zu geförderten Wohnungen.
Die Stadt nennt für den 1. Förderweg als Orientierung Jahresgrenzen von 19.200 Euro für Alleinstehende und 28.800 Euro für zwei Personen. Vergleichen Sie diese Beträge nicht ungeprüft mit dem monatlichen Gehaltseingang: Die Wohnungsabteilung ermittelt das maßgebliche Einkommen anhand Ihrer Erklärung und der geltenden Abzüge. Die städtische Übersicht zu Sozialwohnungen erläutert die Förderwege und verlinkt die unverbindliche Vorprüfung.
Grundsätzlich müssen Sie volljährig sein; ab 16 Jahren ist eine Ausnahme mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorgesehen. Bei einem befristeten Aufenthaltstitel nennt die Stadt eine ursprüngliche Ausstellungsdauer von mindestens zwölf Monaten und eine verbleibende Gültigkeit von mindestens sechs Monaten bei Antragstellung. Halten Sie deshalb auch Ihren Aufenthaltsnachweis bereit, falls dieser für Sie erforderlich ist.
Welche Unterlagen gehören in den Antrag?
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit den Nachweisen für alle Personen ein, die zum künftigen Haushalt gehören. Für jede Person mit eigenem Einkommen ist eine Einkommenserklärung erforderlich. Fehlende Angaben lassen sich nicht durch mehrere parallele Anträge ausgleichen.
- Personaldokumente der Haushaltsmitglieder und gegebenenfalls Aufenthaltstitel.
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, etwa Gehaltsabrechnungen oder vollständige Leistungsbescheide.
- Aktuelle Meldebestätigung sowie gegebenenfalls Heiratsurkunde und weitere Nachweise zur Haushaltszusammensetzung.
- Belege für besondere Bedürfnisse, soweit diese geltend gemacht werden: beispielsweise ein ärztliches Attest oder eine Schwangerschaftsbescheinigung.
Ordnen Sie die Dateien nach Person und Nachweisart. Geben Sie erreichbare Kontaktdaten an, damit das Amt fehlende Unterlagen gezielt anfordern kann. Welche weiteren Belege nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine frei formulierte Einschätzung Ihres Nettoeinkommens ersetzt die Einkommenserklärung nicht.
Wie reichen Sie den Antrag ein und was kostet er?
Den regulären WBS können Sie online beantragen oder Ihre Unterlagen an die zuständige Wohnungsabteilung übermitteln. Die Bearbeitungsgebühr liegt je nach Fall bei 10,25 bis 20,50 Euro; laut Online-Dienst fällt sie auch bei einer Ablehnung an. Stellen Sie daher nicht vorsorglich mehrere Anträge für dieselbe Person.
Der Hamburger Online-Dienst für den Wohnberechtigungsschein nennt derzeit PayPal als einzige Online-Zahlungsart. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Minuten nach Antragstellung erfolgen. Ohne diese Zahlungsmöglichkeit können Sie den Antrag per E-Mail oder Post einreichen. Für einen Dringlichkeitsschein nutzen Sie nicht diesen Online-Dienst, sondern wenden sich direkt an die Wohnungsabteilung.
Laden Sie nach der Bezahlung die Antragszusammenfassung herunter: Der Dienst verschickt keine Bestätigung. Er weist derzeit auf Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen hin. Das ist keine feste Entscheidungsfrist und sagt nichts darüber aus, wann Sie eine Wohnung finden. Bewahren Sie eingereichte Unterlagen und Zahlungsnachweis zusammen auf.
Wie finden Sie mit dem WBS eine passende Wohnung?
Mit dem ausgestellten WBS bewerben Sie sich selbst auf geeignete Wohnungsangebote. Prüfen Sie vor jeder Bewerbung, ob Förderweg und zugelassene Haushalts- beziehungsweise Wohnungsgröße zum Angebot passen. Ein Schein für geförderten Wohnraum ersetzt weder die Bewerbung noch die Zusage des Vermieters.

Nutzen Sie Vermieterlisten der Wohnungsämter und aktuelle Immobilienangebote. Bei der Wohnungssuche bei der SAGA Hamburg handelt es sich um einen eigenen Bewerbungsschritt, nicht um die Beantragung des Scheins. Notieren Sie zu jedem Angebot Förderweg, Haushaltsgröße, Bewerbungsstand und die noch fehlenden Unterlagen.
Die Stadt nennt für den WBS in der Regel eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellung. Entscheidend für Ihre Bewerbung sind die Angaben auf Ihrem Dokument. Suchen Sie danach weiter, benötigen Sie einen neuen Schein. Einen Überblick über das Dokument außerhalb des Hamburger Einzelfalls finden Sie im Beitrag zum Wohnberechtigungsschein.
Bleibt die laufende Miete das Problem, ist Wohngeld als Mietzuschuss eine gesondert zu prüfende Hilfe. Der WBS ist selbst keine monatliche Geldleistung und übernimmt keine Mietzahlungen.
So gehen Sie die Wohnungssuche geordnet an
Klären Sie zuerst, ob der reguläre WBS oder ein Verfahren wegen besonderer Wohnungsnot zu Ihrer Lage passt. Bereiten Sie die Nachweise für den gesamten Haushalt vor und sichern Sie den Nachweis der Einreichung. Beginnen Sie anschließend die Suche nach Angeboten, deren Förderbedingungen zu Ihrem Schein passen, statt eine automatische Wohnungszuweisung zu erwarten.
Häufige Fragen zu besonderen Antragssituationen
Kann eine andere Person den WBS für mich beantragen?
Sie können eine andere Person mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen, den WBS für Sie zu beantragen. Die Hamburger Wohnungsbehörde sieht diese Vertretung ausdrücklich vor. Stellen Sie der bevollmächtigten Person die erforderlichen Haushalts- und Einkommensnachweise zur Verfügung; die Vollmacht ersetzt diese Unterlagen und die Prüfung Ihres Anspruchs nicht.
Können wir als unverheiratetes Paar ohne Kinder den Online-Antrag nutzen?
Als unverheiratetes Paar ohne Kinder sollen Sie sich zunächst direkt an die zuständige Wohnungsabteilung wenden, statt den regulären Online-Dienst zu nutzen. Das ist eine Verfahrensvorgabe des Hamburger Portals, keine pauschale Ablehnung Ihres Haushalts. Klären Sie dort, welche Angaben zu Ihrem Zusammenleben und welche Nachweise benötigt werden.
Was gilt, wenn ich in einer Wohnunterkunft oder einem Hotel lebe?
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnunterkünften, Camps oder Hotels ist der verlinkte reguläre Online-Dienst nicht vorgesehen; das Portal verweist an die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Schildern Sie dort Ihre aktuelle Unterbringung und den Unterstützungsbedarf. Ein Online-Antrag auf den gewöhnlichen WBS ersetzt diese Klärung der passenden Hilfe nicht.



