Kurzantwort: Für eine geförderte Wohnung in München registrieren Sie Ihren Haushalt zuerst beim Amt für Wohnen und Migration. Nach einem positiven Registrierbescheid können Sie sich über SOWON auf passende Wohnungen bewerben. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein und das München Modell sind eigene Verfahren.
Stand: September 2026.
Was ist neu? Der Ablauf folgt jetzt der Münchner Praxis: Registrierung, Bescheid, Bewerbung, Benennung und Auswahl durch den Vermieter. Die veröffentlichten Einkommenswerte sind mit ihrem Datenstand gekennzeichnet. Gültigkeit und tatsächliche Wartezeiten sind ergänzt.

Was sind Sozialwohnungen in München?
Geförderte Wohnungen werden mit öffentlicher Unterstützung gebaut oder gebunden. Sie richten sich an Haushalte, deren Einkommen innerhalb der geltenden Grenzen liegt. In München läuft die Vergabe vieler dieser Wohnungen über die Registrierung beim Amt für Wohnen und Migration und die Plattform SOWON.
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein, die Registrierung für eine geförderte Wohnung in München und ein Bescheid für das München Modell sind nicht dasselbe. Wählen Sie auf der offiziellen Leistungsseite der Stadt München das Verfahren, das zu Ihrer Wohnungssuche passt.
Wer kann sich für eine Sozialwohnung in München bewerben?
Ihr Haushalt muss die Einkommensgrenze einhalten. Außerdem prüft das Amt Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und Wohnsituation. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt beziehungsweise Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen. Sie müssen nicht bereits in München wohnen. Ausländische Antragsteller benötigen einen ausreichenden Aufenthaltsstatus.
Die Stadt berechnet das anrechenbare Einkommen nach den gesetzlichen Regeln. Das ist nicht einfach Ihr aktuelles Brutto- oder Nettoeinkommen. Geben Sie deshalb Einkommen und Veränderungen aller relevanten Haushaltsmitglieder vollständig an.
Aktuell veröffentlichter Orientierungsstand: 1. September 2023. Die folgende Tabelle stammt aus dem von der Stadt weiterhin veröffentlichten Merkblatt zu den Einkommensgrenzen. Sie ist keine verbindliche Berechnung für 2026. Nur das Amt kann Ihren Anspruch feststellen.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze jährlich | Bruttoeinkommen ungefähr pro Jahr |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 28.300 Euro | 41.600 Euro |
| Zweipersonenhaushalt | 43.200 Euro | 62.900 Euro |
| Dreipersonenhaushalt | 53.900 Euro | 78.200 Euro |
| Vierpersonenhaushalt | 64.600 Euro | 93.500 Euro |
| Fünfpersonenhaushalt | 75.300 Euro | 108.800 Euro |
| Jede zusätzliche Person | 10.700 Euro | 15.200 Euro |
| Jedes Kind zusätzlich | 3.200 Euro | 4.500 Euro |
| Freibetrag bei Schwerbehinderung ab GdB 50 | 4.000 Euro | |
| Freibetrag für Ehepaare oder Lebenspartner, die weniger als sieben Jahre verheiratet oder verpartnert sind | 5.000 Euro | |
Die Dringlichkeit wird mit Punkten bewertet. Nachweise können etwa bei Wohnungslosigkeit, Kündigung, zu kleiner oder zu teurer Wohnung, Schwangerschaft, hohem Alter oder Behinderung relevant sein. Reichen Sie nur Umstände ein, die auf Ihren Haushalt zutreffen, und belegen Sie sie. Informationen zum Nachweis einer Behinderung finden Sie auch im Ratgeber zum Schwerbehindertenausweis.
Wie kann ich meinen Anspruch einschätzen?
Vergleichen Sie Ihr Haushaltseinkommen zunächst mit dem veröffentlichten Merkblatt. Das Ergebnis bleibt unverbindlich. Die Münchner Registrierung berücksichtigt Abzüge, Freibeträge, Haushaltsmitglieder und Aufenthaltsstatus. Stellen Sie bei einem plausiblen Anspruch den Antrag bei der Stadt, statt sich allein auf einen externen Rechner zu verlassen.
Wer zählt zum Haushalt?
Zum Haushalt gehören die Personen, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen und nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz als Haushaltsangehörige gelten. Dazu können Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und bestimmte weitere Angehörige gehören. Bei unverheirateten Paaren prüft das Amt, ob eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft besteht. Geben Sie die geplante Haushaltszusammensetzung vollständig an.
Für die angemessene Wohnungsgröße gilt in der Regel eine Person pro Wohnraum. Ein separates Wohnzimmer ist dabei nicht zusätzlich vorgesehen. Sonderbedarfe müssen Sie belegen.
Welche Dokumente dienen als Nachweis?
- Identität: Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- Wohnsitz: Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Deutschland, zum Beispiel eine Meldebescheinigung
- Einkommen: Nachweise für alle Personen über 15 Jahre, etwa Lohnabrechnungen, Steuerbescheide und Bescheide über Sozialleistungen
- Aktuelle Wohnsituation: Mietvertrag, aktuelle Miethöhe und gegebenenfalls Kündigung oder Räumungsunterlagen
- Haushalt: Nachweise zu Kindern, Partnerschaft, Unterhalt oder Schwangerschaft, soweit relevant
- Dringlichkeit und Sonderbedarf: passende Belege, etwa zu Wohnungslosigkeit, Behinderung oder medizinisch begründetem Raumbedarf
Die genaue Liste ergibt sich aus Ihrem Antrag. Laden Sie gut lesbare und vollständige Unterlagen hoch. Für die digitale Anmeldung kann die Online-Ausweisfunktion nützlich sein, sie ersetzt aber nicht die fachlichen Nachweise.
Wie verläuft der Antrag auf eine Sozialwohnung München?
- Prüfen Sie die Einkommensgrenze anhand des städtischen Merkblatts.
- Öffnen Sie den Registrierungsantrag über die Leistungsseite der Stadt München oder nutzen Sie den dort angebotenen Papierweg.
- Reichen Sie Einkommensnachweise aller relevanten Personen über 15 Jahre ein.
- Belegen Sie Ihre aktuelle Wohnsituation und jeden geltend gemachten Dringlichkeitsgrund.
- Warten Sie den Registrierbescheid ab. Erst danach können Sie in SOWON nach passenden Angeboten suchen.
- Bewerben Sie sich auf bis zu drei Angebote gleichzeitig und reagieren Sie zügig auf eine Benennung.
Nach dem Registrierbescheid sehen Sie passende Angebote. Die Punkte bestimmen die Dringlichkeit. Bei einer Wohnung erhalten die fünf dringlichsten Haushalte eine Benennung. Das ist noch keine Zusage. Der Vermieter führt das weitere Verfahren durch und entscheidet über den Mietvertrag.
Ein Registrierbescheid für Einkommensstufe I gilt drei Jahre. Für andere Einkommensstufen gilt er ein Jahr. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein und ein München-Modell-Bescheid gelten jeweils ein Jahr. Prüfen Sie das Enddatum auf Ihrem Bescheid und beantragen Sie rechtzeitig eine neue Entscheidung, wenn Sie weiter suchen.
Ein Wohngeldanspruch kann unabhängig von der SOWON-Suche zu prüfen sein. Der Ratgeber zu Wohngeld Plus erklärt die Reform. Wohngeld ersetzt aber keine Registrierung für eine geförderte Wohnung.
Mit geringem Einkommen in eine Sozialwohnung München
Die Stadt nennt rund 93.000 Wohnungen, die über das Amt betreut werden. Davon sind rund 48.500 noch gebunden. Pro Jahr werden etwa 3.000 Wohnungen neu vergeben, bei ungefähr 38.000 Anträgen. Je nach Haushaltsgröße und Dringlichkeit kann die Suche mehrere Monate oder mehrere Jahre dauern.
- Der Bescheid gilt je nach Einkommensstufe ein oder drei Jahre.
- In der Regel wird ein Wohnraum pro Person anerkannt, ohne zusätzliches Wohnzimmer.
- Sie können sich gleichzeitig auf bis zu drei Angebote bewerben.
- Die fünf dringendsten Haushalte werden benannt; der Vermieter wählt anschließend aus.
Suchen Sie deshalb parallel auf dem freien Wohnungsmarkt und prüfen Sie weitere Hilfen.
FAQ
Wie lange dauert es, eine Sozialwohnung in München zu bekommen?
Die Stadt nennt mehrere Monate bis mehrere Jahre. Haushaltsgröße, Punktzahl und passende Angebote beeinflussen die Dauer. Eine Benennung garantiert noch keinen Mietvertrag.
Wie lange ist der Bescheid gültig?
In Einkommensstufe I gilt der Registrierbescheid drei Jahre, in den anderen Stufen ein Jahr. Wohnberechtigungsschein und München-Modell-Bescheid gelten ein Jahr.
Wie stelle ich einen Antrag auf eine Sozialwohnung in München?
Starten Sie die Registrierung über die Leistungsseite der Stadt München oder nutzen Sie den dort beschriebenen Papierweg. Nach einem positiven Bescheid können Sie sich in SOWON auf passende Angebote bewerben.
Welche Mietkosten entstehen?
Die konkrete Miete steht im Angebot und hängt von Förderweg, Größe und Wohnung ab. Prüfen Sie Kaltmiete, Nebenkosten und mögliche Zusatzkosten vor Vertragsabschluss.
Offizielle Quellen: Stadt München: geförderte Wohnung, Stadt München: SOWON für Wohnungssuchende und städtisches Merkblatt zu Einkommensgrenzen.



