Das Führungszeugnis (auch polizeiliches Führungszeugnis genannt) enthält bestimmte Informationen, die über eine Person im Zentralregister hinterlegt sind. Dies sind z. B. strafrechtliche Verurteilungen wie die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Bemerkungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Unzurechnungsfähigkeit) oder bestimmte Straftaten, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit begangen wurden. Doch wie bekommt man ein solches Führungszeugnis in Deutschland? In diesem Artikel erfahren Sie alles was Sie dazu wissen müssen.

Arten des Führungszeugnisses
Das Zeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Im Führungszeugnis sind nicht alle Informationen aus dem Zentralregister aufgeführt. Der Inhalt hängt von der Art des Führungszeugnisses ab. Es gilt zu differenzieren:
- Für private Zwecke (Dok. Typ N): Das Zeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause geschickt.
- Zur Vorlage bei den Behörden (Dok. Typ O): Die Bescheinigung wird direkt an die von Ihnen benannte Stelle gesandt. Bitte geben Sie in diesem Fall die Adresse der Stelle und den Verwendungszweck an. Als Antragsteller können Sie in diesem Fall jedoch verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst an ein Amtsgericht geschickt wird, damit Sie es einsehen können.
- Erweitertes Führungszeugnis: Dieses Zeugnis ist für Personen wichtig, die mit Minderjährigen arbeiten, zum Beispiel in den Bereichen Erziehung, Pflege, Betreuung oder Ausbildung.
- Europäisches Führungszeugnis: Für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit aus der EU oder des Vereinigten Königreiches.
So erhalten Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis
Den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die betreffende Person einen gesetzlichen Vertreter, ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht von einem Dritten gestellt werden.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU haben, können Sie ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsland aufgefordert, Auskunft über Einträge im dortigen Strafregister zu erteilen. Die mitgeteilten Einträge werden in Ihrem Führungszeugnis vollständig und in der Sprache, in der die Auskunft erteilt wurde, aufgeführt.
👉 An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes gestellt werden.
Sie können den Antrag persönlich bei der Meldebehörde oder schriftlich stellen. In diesem Fall sollten Sie sich schriftlich an das Einwohnermeldeamt wenden und Ihre persönlichen Daten angeben:
- Geburtstag
- Geburtsname
- ggf. weitere Familiennamen
- Vorname(n)
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
Die Unterschrift auf dem Antrag muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn es nicht bereits durch die Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich ist, muss die Richtigkeit der Daten überprüft werden.
Hier finden Sie Links, bei denen Sie Ihr Führungszeugnis in verschiedenen Städten beantragen können:
- Führungszeugnis beantragen Berlin
- Führungszeugnis beantragen Hamburg
- Führungszeugnis beantragen München
- Führungszeugnis beantragen Bremen
- Führungszeugnis beantragen Köln
- Führungszeugnis beantragen Dortmund
- Führungszeugnis beantragen Düsseldorf
- Führungszeugnis beantragen Essen
Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses: Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 Euro. Die Kosten für ein erweitertes Führungszeugnis betragen auch 13 Euro.
Streng genommen ist jeder, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde – egal wie gering die Strafe ausfällt – vorbestraft. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch gilt jedoch derjenige, der keinen Eintrag im Führungszeugnis hat, nicht als vorbestraft.
Ein Führungszeugnis muss in der Regel vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages vorgelegt werden. Wenn ein Bewerber mit dem Makel einer Vorstrafe behaftet ist, hat er bei der Jobsuche schlechte Karten. Aber auch bei bestimmten behördlichen Genehmigungen kann sich ein Eintrag im Führungszeugnis negativ auswirken.
Diese Strafen werden im Führungszeugnis aufgeführt
In den folgenden Fällen wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen:
- Wenn das Register nur eine Verurteilung enthält.
- Wenn sie, im Falle einer Geldstrafe, weniger als 90 Tagessätze beträgt.
- Wenn bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Am besten wenden Sie sich direkt an das Bundesamt für Justiz. Je nachdem, welche Themen Sie aufklären wollen, gibt es bestimmte Kontaktmöglichkeiten:
Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen: Telefon: +49 228 99 410-6801 (Dienstag-Donnerstag, 9:00h-12:00h)
Fragen zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister: Telefon: +49 228 99 410-5550
(Montag-Donnerstag, 8:00h-16:00h / Freitag, 8:00h-14:30h)
Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland, zu Europäischen Führungszeugnissen und zu Überbeglaubigungen: Telefon: +49 228 99 410-5668 (Dienstag-Donnerstag, 9:00h-12:00h)
Ansonsten können Sie auch dieses Kontaktformular benutzen.
Das Führungszeugnis auf einen Blick
Ein Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und andere relevante Einträge enthält. Je nachdem, für welchen Zweck es benötigt wird, können unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen beantragt werden, wie z. B. das private Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis oder das europäische Führungszeugnis. Der Antrag kann entweder persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde gestellt werden. Es ist wichtig, die notwendigen Voraussetzungen und Fristen zu beachten, um ein Führungszeugnis korrekt und rechtzeitig zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?
Es gibt keine fest geregelte Gültigkeit, die Behörde entscheidet nämlich, ob sie das Zeugnis noch annimmt. In der Regel können Sie mit etwa drei Monaten rechnen.
Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis?
Je nach Straftat bleibt ein Eintrag 3, 5 oder 10 Jahre lang im Führungszeugnis:
- 10 Jahre: schwere Sexualstraftaten, besonders bei Opfern unter 18 Jahren.
- 3 Jahre: z. B. Geldstrafen über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr (auf Bewährung).
- 5 Jahre: z. B. Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr (ohne Bewährung) oder bestimmte Sexualdelikte.