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Preisbremsen für Strom und Gas: So hilft die Bundesregierung

Von Maria H.
Aktualisiert am 18. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

WICHTIG: Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas sind seit Dezember 2023 ausgelaufen. Dies liegt daran, dass die Preise der Anbieter zurzeit generell ohnehin unter dem Limit liegen, das durch die Preisbremsen gesetzt wurde.

Die Energiekosten steigen immer weiter und viele Haushalte und Unternehmen sind schon an ihrer Belastungsgrenze. Helfen sollen jetzt Deckelungen für den Strom- und Gaspreis. Wie hoch werden die Ersparnisse dadurch ausfallen? Welche Personengruppen sind berechtigt? Und wie können Sie von Energiepreisbremsen profitieren? Alles Wichtige, das zu beachten ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Energiepreisbremsen sollen für faire Preise sorgen.
Die Energiepreisbremsen sollen für faire Preise sorgen.

Welche Entlastungsprogramme gibt es für Strom- und Gaskunden?

Wer Strom, Gas oder Fernwärme bezieht, sieht sich seit der Krise mit sehr hohen Energiekosten konfrontiert. Daher hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen: Es wird einen Preisdeckel für diese drei Energiesäulen festgelegt. So sollen Privatpersonen und Vereine ihre Existenzgrundlage sichern können. Und auch Unternehmen soll es erleichtert werden, Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft erhalten zu können.

Ab März 2023 tritt die Strompreisbremse für deutsche Stromkunden in Kraft. Auch die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse ist dann gültig. Beide werden aber rückwirkend ab 1.1. angewendet, Sie zahlen also bereits für Januar und Februar weniger für Ihren Energieverbrauch.

ACHTUNG: Diese Preisbremsen sind seit Dezember 2023 ausgelaufen.

Auch für Nutzer von Pellets, Heizöl oder Flüssiggas gibt es eine Entlastung mithilfe eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Damit können die Bundesländer Zuschüsse für betroffene Haushalte genehmigen. Diese werden jedoch individuell organisiert.

Wer kann die Energiepreisbremse in Anspruch nehmen?

Die Preisdeckelung gilt für Privatpersonen, aber auch für Vereine und Betriebe verschiedener Größe. Es gelten lediglich verschiedene Kriterien und Preise für die unterschiedlichen Gruppen. Mehr dazu im folgenden Abschnitt:

Voraussetzungen für die Energiepreisbremse

Für private Haushalte sowie kleinere Betriebe gilt als Grenze ein Gasverbrauch von höchstens 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Vereine können in jedem Fall von der Gaspreisdeckelung profitieren, unabhängig vom Verbrauch. 

Unternehmen in der Industrie sowie Krankenhäuser, die einen höheren Verbrauch haben, können ebenfalls von der Deckelung profitieren. Für sie gelten aber andere Vorgaben.

In welcher Höhe senke ich meine Energiekosten mit der Energiepreisbremse?

Für Strom gilt:

Dank der Strompreisbremse ist der Netto-Arbeitspreis für Privatleute und kleine Unternehmen pro Kilowattstunde Strom auf höchstens sieben Cent festgelegt. Er gilt für 80 Prozent des Verbrauchs. Dieser wird berechnet aus den Zahlen des Vorjahres. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie den normalen Marktpreis.

Größere Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden an Jahresverbrauch haben, zahlen 13 Cent Netto-Arbeitspreis. Dieser ist auf 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Alles andere läuft ebenfalls unter dem normalen Marktpreis.

Es gibt online einen Rechner für Ihre Stromkosten unter Einbeziehung der Strompreisbremse. 

Für Gas und Fernwärme gilt:

Privatpersonen, Vereine und kleine und mittelgroße Unternehmen zahlen höchstens 0,12 Euro für die Kilowattstunde. Für Fernwärme zahlen Sie einen Höchstbetrag von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Jedoch gelten diese Deckelungen nur für 80 Prozent Ihres Verbrauchs.

Als Berechnungsgrundlage wird hierfür der Jahresverbrauch herangezogen, der Ihnen im September 2022 prognostiziert wurde. Für die restlichen 20 Prozent müssen Sie den realen Preis bezahlen – sparen Sie also unbedingt weiterhin Energie!

In Betrieben mit höherem Verbrauch wird der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf höchstens sieben Cent festgelegt. Hier gilt die Gaspreisbremse für 70% des Verbrauchs. Alle darüberliegenden Kilowattstunden werden als normaler Marktpreis verrechnet.

Für Fernwärme und Gas gibt es online eine offiziellen Rechner, mit dem Sie anhand Ihres individuellen Verbrauchs sehen können, wie hoch Ihre Ersparnis sein wird.

So profitieren Sie von der Energiepreisbremse

Sie müssen keinen Antrag stellen und sich auch nicht bei Ihrem Energieversorger melden. Die Bremse wird automatisch auf Ihre nächste Abrechnung durch Ihren Anbieter oder Ihren Vermieter angewendet und von Ihrem eigentlichen Teilzahlungsbetrag abgezogen.

Kann der Preisdeckel mit anderen staatlichen Unterstützungen kombiniert werden?

Der Preisdeckel ist für alle Privatpersonen gültig, kann also problemlos mit anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld o.ä. kombiniert werden.

Da Strom- und Gaspreisbremse als Rabatt auf Ihre Energierechnung angewendet wird, müssen Sie die Ersparnis auch nicht versteuern.

Das Wichtigste zur Energiepreisbremse

Die Energiepreisbremsen sollen die Menschen aufgrund der enorm gestiegenen Energiekosten entlasten. Das gilt für Privathaushalte, aber auch für Vereine und Unternehmen. Für letztere gelten veränderte Vorgaben und Höchstgrenzen.

Sie müssen keinen speziellen Antrag stellen, um von der Strom- und Gaspreisbremse zu profitieren. Sie bekommen die Ersparnis abgezogen, wenn die nächste Abrechnung vom Vermieter oder dem Strom- bzw. Gasanbieter kommt.
Wichtig zu beachten ist außerdem, dass die Höchstgrenze pro Kilowattstunde nur für den größten Anteil des Verbrauchs gilt. Mindestens 20 Prozent müssen nach wie vor für den tatsächlichen Marktpreis vom Anbieter bezogen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Energiepreisbremsen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz hat online ein großes FAQ zur Verfügung gestellt. Sollten sich noch Unklarheiten ergeben, wenden Sie sich am besten an Ihren Strom- bzw. Gas- oder Fernwärmeanbieter. Auch den Verbraucherschutz können Sie konsultieren, sollten Sie mit ebenjenen Anbietern Probleme bekommen.

Gibt es andere Beihilfen für meine Wohnkosten?

Ja, Sie können zum Beispiel Wohngeld als Unterstützung beantragen. Leistungen der Pflegekasse gibt es auch für Ihr Zuhause.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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