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So nutzen Sie die Erziehungsrente für Geschiedene

Von Maria H.
Aktualisiert am 19. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Wer geschieden ist und Kinder großzieht, ist oft auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Verstirbt der ehemalige Partner, so fallen die Zahlungen weg und infolgedessen können finanzielle Schwierigkeiten auftreten. Die Erziehungsrente Ihrer Rentenversicherung stellt einen Unterhaltsersatz dar und unterstützt Sie im Todesfall ihres ehemaligen Ehe-/Lebenspartners. Wer genau Anspruch hat, wie hoch die Rente ausfällt und wie Sie sie beantragen können, erfahren Sie hier.

Die Erziehungsrente unterstützt Geschiedene nach dem Tod Ihres früheren Ehepartners.
Die Erziehungsrente unterstützt Geschiedene nach dem Tod Ihres früheren Ehepartners.

Was genau ist die Erziehungsrente?

Hinterbliebene von Verstorbenen haben oft Anspruch auf eine Rente. Kinder können beispielsweise eine Voll- oder Halbwaisenrente beziehen, je nachdem, ob ein oder beide Elternteile verstorben sind. Hinterbliebene Partner haben Anspruch auf eine Witwenrente/Witwerrente

Doch auch Geschiedene oder Personen, die eine eingetragene Partnerschaft aufgelöst haben, erhalten im Todesfall des Partners finanzielle Unterstützung für ihre Kinder: die Erziehungsrente. Diese wird nicht wie die Witwenrente/Witwerrente aus dem Rentenkonto des verstorbenen Partners entnommen, sondern aus Ihrem eigenen Rentenkonto. Doch welche Anforderungen müssen Sie für den Bezug erfüllen?

Wer hat Anspruch ? 

Anspruch haben jene Personen, deren geschiedener Ehepartner oder ehemaliger eingetragener Lebenspartner verstorben ist. 

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie als Hinterbliebener für die Erziehung gemeinsamer Kinder oder Kinder des verstorbenen Partners verantwortlich sind. Dabei zählen auch Stief- und Pflegekinder sowie Geschwister und Enkel, die mit Ihnen im Haushalt leben. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die Scheidung/Auflösung Ihrer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft fand nach dem 30. Juni 1977 statt. 
  • Sie haben nach der Scheidung/Auflösung nicht wieder geheiratet bzw. sind keine neue eingetragene Partnerschaft eingegangen.
  • Sie haben bereits vor dem Tod des ehemaligen Partners die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in Ihrer Rentenversicherung erfüllt 

Wann endet der Anspruch?

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Erziehungsrente, so erhalten Sie diese bis zum vollendeten 18. Lebensjahres ihres Kindes bzw. ihrer Kinder. 

Bei Kindern mit Behinderung gilt diese Altersgrenze nicht. Für sie gilt der Anspruch auf Erziehungsrente über das 18. Lebensjahr hinaus

Der Bezug endet außerdem, sobald Sie wieder heiraten bzw. eine neue eingetragene Partnerschaft eingehen. Spätestens endet Ihr Anspruch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, denn ab diesem Alter erhalten Sie die Regelaltersrente

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Höhe der Erziehungsrente entspricht jener der Rente bei voller Erwerbsminderung, bei der Sie aufgrund von Behinderungen oder chronischen Krankheiten nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können

Wie hoch diese ist, finden Sie in der jährlichen Renteninformation heraus. 

Die volle Erziehungsrente bekommen Sie jedoch erst ab Ihrem 65. Lebensjahr, davor kommt es zu Abschlägen von höchstens 10,8 Prozent. Ein weiterer Nachteil ist, dass Ihr Einkommen über einem festgelegten Freibetrag angerechnet wird. Je mehr Sie also verdienen, desto niedriger ist die Rente. Der Freibetrag beträgt zurzeit 1.038 Euro pro Monat. Zu diesem Betrag kommen weitere 220,19 Euro pro waisenberechtigtes Kind hinzu. Alles, was diesen Freibetrag überschreitet, wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Dabei zählen nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern auch:

  • Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Private Renten
  • Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Gewinne aus Verkäufen
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen
  • Elterngeld

Genaueres zur Anrechnung von Einkünften auf Hinterbliebenenrenten kann in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung eingesehen werden. Haben Sie auch noch Anspruch auf andere Renten, so wird nur die höchste Rente ausbezahlt. Bei den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie verschiedene einen Hinzuverdienstrechner.

Wie kann ich die Erziehungsrente beantragen?

Um Hinterbliebenenrenten zu beantragen, müssen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Sie können entweder online einen Antrag stellen oder einen Beratungstermin vereinbaren. Auch bei den Versicherungsstellen der Kommunal- und Gemeindeverwaltungen können Sie sich beraten lassen. 

Die Deutsche Rentenversicherung erreichen Sie wie folgt:

Telefonisch unter 0800 1000 4800

Online: De-Mail-Adressen der Rentenversicherungsträger

Online: Kontaktformular

Alles Wichtige zur Erziehungsrente in Kürze

Die Erziehungsrente leistet finanzielle Unterstützung für Geschiedene bzw. Personen mit aufgelöster eingetragener Partnerschaft im Sterbefall ihres ehemaligen Partners. Sie soll die Erziehung und das Wohl der Kinder sicherstellen und ersetzt den Unterhalt des verstorbenen ehemaligen Partners. 

Anspruch haben all jene Personen, deren ehemaliger Ehe-/Lebenspartner verstorben ist, und die sich um die Erziehung hinterbliebener Kinder kümmern. Voraussetzung ist dabei, dass der Hinterbliebene keine neue Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. 

Die Rente wird von Ihrer eigenen Rentenversicherung ausgezahlt und die Höhe ist von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Alter und zusätzlichem Einkommen abhängig. Die Erziehungsrente ist bis zum 18. Lebensjahr Ihrer Kinder oder bis zu Ihrem Eintritt in die Alterspension gültig. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zählen nur eigene Kinder zur Erziehungsrente?

Nein, auch Kinder des geschiedenen Ehegattens, Stief- oder Pflegekinder die bei Ihnen im Haushalt wohnen oder Geschwister und Enkel, wenn Sie bei Ihnen wohnen oder von Ihnen den Unterhalt bekommen.

Was, wenn ich erneut heirate?

Dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf Erziehungsrente.

Muss ich auf die Erziehungsrente Steuern zahlen?

Ja, allerdings nur 83 Prozent davon. Die restlichen 17 Prozent bleiben steuerfrei.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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