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Für Menschen mit Schwerbehinderung: Steuer Vorteile, die Sie nutzen können

Von IntFormalities
Aktualisiert am 13. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Es gibt in Deutschland einige Sonderrechte für Eltern mit behinderten Kindern oder Erwachsenen, die selbst eine Behinderung haben. In welchen Bereichen ist das möglich? Wie viel Behindertenpauschbetrag ist drin? Was ist bei Pflegebedürftigen? Hier lesen Sie alles Wichtige, wenn Sie für Ihr behindertes Kind die Steuererklärung aufsetzen oder für sich selbst die Steuervorteile nutzen möchten. Erfahren Sie mehr über Steuerentlastungen in diesem Artikel.

Steuerentlastungen für Menschen mit Schwerbehinderung

Was versteht man unter Steuerentlastungen?

Menschen, die selbst eine Behinderung haben oder ein Kind mit einer Behinderung betreuen, können einige Freibeträge von der Steuer absetzen. Das soll ihre finanzielle Belastung ein wenig lindern. 

Es gibt verschiedene Steuerentlastungen:

1. Der Behindertenpauschbetrag

Dieser fängt Mehrkosten auf. Es gibt einen pauschalen Betrag je nach Grad der Behinderung.

2. Zusatzkosten für Hilfsmittel und Medikamente

Wenn diese keine laufenden Kosten sind, können sie als außergewöhnliche Belastungen für Kinder mit Behinderung abgesetzt werden.

3. Der Pflegepauschbetrag 

Diesen Betrag können Eltern oder andere pflegende Angehörige erhalten, wenn ein Kind mit Behinderung auf zusätzliche Hilfe angewiesen ist. 

4. Befreiung von der Kfz-Steuer

Einige Personengruppen können sich hier teilweise oder ganz befreien lassen. Mehr dazu lesen Sie unter “Voraussetzungen”.

5. Behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umrüstung des Autos

Beide Kostenfaktoren sind von der Steuer absetzbar.

6. Kosten für ein Tagesheim, Therapieaufenthalte oder eine Kurzzeitpflege

Besonders Berufstätige können die Aufwände hierfür von der Steuer absetzen, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. 

7. Kosten für einen mobilen Pflegedienst

Bis zu 4.000 Euro Steuerfreibetrag im Jahr sind hier möglich, die Sie absetzen können.

8. Kosten für eine Betreuung

Die Betreuungskosten, die alle Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes absetzen können, können für Kinder mit Behinderungen auch darüber hinaus weiter steuerlich geltend gemacht werden.

Wer kann sie beanspruchen?

Wer mindestens einen Grad der Behinderung von 20 hat, kann bereits Steuerentlastungen nutzen. Das geht auch rückwirkend, solange Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid haben, wann die Behinderung eingetreten ist.

Eltern, deren Kinder eine Behinderung haben und selbst nicht arbeiten, können den Freibetrag auf sich übertragen lassen. Voraussetzung: Sie erhalten Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

Voraussetzungen für die Steuerentlastungen

Grundsätzlich brauchen Sie wie beschrieben einen nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 20.

Wer den Pflege-Pauschbetrag nutzen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mit dem Kind eng verwandt. Dazu gehören in der Regel Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkel; in einigen Fällen auch die Schwiegereltern o.ä.
  • Im Schwerbehindertenausweis des Kindes steht das Merkzeichen „H“ oder der Pflegegrad beträgt mindestens 2.
  • Die Pflege findet in Ihrer eigenen oder in der Wohnung des Kindes statt.
  • Sie bekommen keine finanzielle Unterstützung für die Betreuung (Pflegegeld für die Eltern des Kindes zählt hierbei nicht).
  • Sie geben die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mit an.

Für die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt folgendes:

  • Sie haben mindestens einen Grad der Behinderung von 50 oder Merkzeichen H, BI oder aG im Schwerbehindertenausweis.
  • Auch gehörlose Menschen oder Personen mit einer starken Beeinträchtigung der Bewegung müssen nur die Hälfte der Kfz-Steuer bezahlen. 

Notwendige Dokumente für die Beantragung von Steuerentlastungen

Sie müssen Ihrer Steuererklärung einen der folgenden Nachweise in Kopie beilegen:

  • Ihren Schwerbehindertenausweis
  • Ihren Rentenbescheid
  • eine Bescheinigung der Pflegekasse
  • eine Bescheinigung des Versorgungsamtes

Wichtige Fristen beim Thema Steuerentlastungen

Da die Steuerentlastungen mit der normalen Steuererklärung beantragt werden, müssen Sie die regulären Fristen einhalten. Das heißt, bis Mai des Folgejahres muss die Erklärung abgeschickt sein, auf Antrag können Sie die Frist bis September verlängern lassen.

Steuerentlastungen beanspruchen: So geht’s

Sie haben hierzu zwei Möglichkeiten:

1. Den Pauschbetrag nutzen

Es gibt in der Steuererklärung eine optionale Anlage zum Thema “Außergewöhnliche Belastungen”. Hier können Sie Ihre Schwerbehinderung geltend machen und pauschal den Pauschbetrag erhalten.

Das Finanzamt wird diese Zusatzinformation dann in einem Register ablegen. Sie als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber profitieren dann zukünftig schon während des Jahres von niedrigeren Steuern, weil der Pauschbetrag direkt genutzt wird.

2. Tatsächliche Kosten absetzen

Wer in Wirklichkeit höhere Ausgaben hat, als der Pauschbetrag abdecken würde, kann auch die tatsächlichen Kosten einreichen. Hierfür muss man Belege und Rechnungen sammeln. 

Aber Achtung: Rechnen Sie vorher genau durch, ob sich das lohnt. Hierbei wird nämlich eine “zumutbare Belastung” abgezogen. Je nachdem, wie Ihr Familienstand ist und wie viel Sie verdienen, variiert dieser. 

Sie übertragen die Steuerentlastungen von Ihrem behinderten Kind auf sich? In diesem Fall müssen Sie jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. In der Anlage “Kind” gibt es hierzu einen Abschnitt, den Sie ausfüllen können.

Wie viel Steuerentlastung kann ich erwarten?

Es liegt eine Schwerbehinderung beim Kind vor? Die Vorteile als Tabelle lesen Sie hier:

Grad der BehinderungPauschbetrag
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501.140 Euro
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Euro

Außerdem bekommen Personen, die als “hilflos” eingestuft, blind oder taubblind sind, einen Pauschbetrag von 7.400 Euro. Die relevanten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hierfür sind: H, BI, TBI.

Menschen mit dem Pflegegrad 4 oder 5 können einen Pauschbetrag von 7.400 Euro geltend machen.

Wer mehrere Kinder mit Behinderung pflegt, bekommt auch entsprechend mehr Pflege-Pauschbetrag. Er kann auch aufgeteilt werden, wenn mehrere Menschen das Kind pflegen.

Das könnte Sie auch interessieren: Kinderzuschlag: wie man es beantragt

Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zum Thema Steuerentlastungen?

Es gibt einen ausführlichen Ratgeber vom Bundesamt für Arbeit und Soziales. Unter Punkt 17 lesen Sie detaillierte Informationen rund um Steuererklärung für Menschen mit Behinderung. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. bietet auf seiner Website ebenso weiterführende Informationen und Angebote.

Auch Ihr zuständiges Finanzamt kann bei Fragen weiterhelfen.

Alles Wichtige in Kürze

Wer eine Behinderung hat oder ein Kind mit einer Behinderung betreut, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Voraussetzung ist jeweils ein Grad der Behinderung von mindestens 20. Wenn die Kinder selbst noch nicht arbeiten, kann der Steuerfreibetrag auf die Eltern übertragen werden.

Sie können sich entscheiden, ob Sie den Behindertenpauschbetrag bzw. den Pflegepauschbetrag wahrnehmen oder ob Sie Ihre Ausgaben einzeln als “besondere Belastungen” absetzen. Das ist aber mit Mindestgrenzen verbunden und natürlich aufwändiger. In diesem Fall empfiehlt sich eine Steuerberatung durch Experten. 
Die Pauschalbeträge variieren je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sowie Grad der Behinderung. Neben den Pauschbeträgen gibt es noch einige weitere Möglichkeiten, um beispielsweise bei der Kfz-Steuer, bei der Kinderbetreuung oder den Aufwänden für Hilfsmittel und Medikamente zu profitieren.

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