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Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln: Das steht Ihnen zu

Von Maria H.
Aktualisiert am 17. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Nicht nur beim Arzt, auch anschließend in der Apotheke kommen Kosten auf Sie zu. Damit diese im überschaubaren Rahmen bleiben, gibt es in Deutschland die Möglichkeit auf Erstattung von Arzneimitteln. Welche Voraussetzungen hierfür gelten, wie viel übernommen wird und wie Sie vorgehen, lesen Sie hier.

Erstattung und Medikamenten Zuzahlung

Was versteht man darunter?

Unter der Arzneimittel Erstattung in Deutschland versteht man die Abdeckung von Medikamentenkosten durch die Krankenkassen. So sind Versicherte nicht nur davor geschützt, hohe Summen für die eigentliche Behandlung ausgeben zu müssen. Auch in Fällen, in denen sie Medikamente einnehmen müssen, werden zu hohe Kosten ihnen erlassen.

Wer hat Anspruch auf Arzneimittel Erstattung und Medikamenten Zuzahlung?

Alle, die in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert sind, bekommen eine breite Auswahl an Medikamenten von der Kasse erstattet. Sie haben Anspruch auf eine Übernahme der Kosten und zahlen nur eine kleine Zuzahlung. 

Medikamente müssen hierfür von einem Arzt verschrieben werden.

Für bestimmte Personengruppen werden die Medikamentenkosten in voller Höhe übernommen. Dazu zählen Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld, der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung mit hohen Ausgaben in diesem Bereich.

Auch andere, die viel Geld für Medikamente ausgeben müssen, können eine sogenannte Zuzahlungsbefreiung beantragen. Zuzahlungsbefreit sind Menschen, deren persönliche Belastungsgrenze durch die Kosten überschritten wurde. Dafür wird sich das Familien-Bruttoeinkommen angeschaut. Die Grenze liegt bei zwei Prozent davon, bei chronisch Kranken bei einem Prozent.

Voraussetzungen für die Erstattung von Arzneimitteln

  • Für Kinder unter 12 Jahren sowie Teenies bis 18, die eine Entwicklungsstörung aufweisen, werden Medikamente in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen.
  • Alle anderen Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren bezahlen nichts für Medikamente, die ihnen verschrieben wurden. Nicht verschreibungspflichtige Arzneien werden nicht übernommen von den Krankenkassen. 
  • Volljährige zahlen ebenso alles, was nicht verschreibungspflichtig ist, ganz normal. Haben sie jedoch ein Rezept, müssen sie nur eine kleine Zuzahlung übernehmen. 

Was zählt als erstattungsfähiges Medikament?

Ihre Krankenkasse legt fest, welche Medikamente übernommen werden. Einige neue, teure oder schlecht erforschte Arzneien sind hierbei ausgenommen. Ihr behandelnder Arzt weiß jedoch, was verschrieben werden kann, und bei welchen Medikamenten Sie privat in die Tasche greifen müssen. Sprechen Sie sich also während der Behandlung ab, was für Sie der richtige Weg ist. Sie können gegebenenfalls auch ein Wunschmedikament erhalten und den Differenzbetrag selbst dazuzahlen. In der Regel jedoch werden alle wichtigen Dinge problemlos von der Kasse bezahlt. 

Es gelten aber folgende Ausnahmen, die nicht übernommen werden:

  • Medikamente gegen Erkältungskrankheiten sowie grippalen Infekten
  • Medikamente gegen Mund- und Rachenentzündungen
  • Abführmittel 
  • Medikamente gegen Reisekrankheit

Bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise Krebs kann es sein, dass die Krankenkasse mehr Medikamente bezahlt als üblich. Es gibt auch chronische Krankheiten mit Sonderfällen. Für Diabetiker zum Beispiel werden Harn- und Blutteststreifen von der Kasse übernommen. Fragen Sie im Zweifel also bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse nach. 

Es gibt außerdem Anreize, günstigere Alternativen zu wählen. Die billigeren Präparate werden dann komplett übernommen, ohne Rezeptgebühr. Hierzu berät Sie Ihre Apotheke.

Arzneimittel Erstattung: So geht’s

Wer privat krankenversichert ist, bezahlt zwar genau wie bei ärztlichen Untersuchungen den vollen Betrag vorab. Die Rechnungen können jedoch eingereicht und zu einem Großteil erstattet werden.

Gesetzlich Versicherte bekommen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt, mit dem sie zur Apotheke gehen. So bekommen Sie nicht nur genau das Medikament, das Ihr behandelnder Arzt vorgesehen hat, sondern müssen auch nur eine kleine Gebühr bezahlen. Der Großteil der Kosten wird direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Näheres lesen Sie im nächsten Kapitel.

Wie viel wird übernommen?

Wer Medikamente verschrieben bekommen hat, muss nur einen Teil des Preises in der Apotheke selbst bezahlen. Das ist die sogenannte Rezeptgebühr. Sie zahlen mindestens 5 Euro dazu, höchstens jedoch 10 Euro – egal, wie teuer Ihre Arznei ist. Innerhalb dieses Spektrums wird mit 10% Anteil gerechnet: Bei 80 Euro zahlen Sie also 8 Euro selbst, bei 60 Euro 6 Euro und so weiter.

Ausnahme: Ihr Medikament kostet unter 5 Euro, dann zahlen Sie einfach den tatsächlichen Preis.

An wen wende ich mich mit Fragen zur Medikamenten Zuzahlung und Erstattungsfähigkeit?

Sie können sich an jede Apotheke wenden, sich bei Ihrem Arzt informieren oder direkt bei der Krankenkasse anfragen. Besonders Fachärzte haben oft den besten Einblick, welche Erstattungsmöglichkeiten es bei den Kassen jeweils gibt. Die Details zu den Zuzahlungsregelungen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie außerdem online

Wie die Rezeptgebühr Sie finanziell entlastet

Für eine Vielzahl wichtiger Medikamente zahlen in Deutschland Krankenversicherte nur eine kleine Rezeptgebühr von fünf bis zehn Euro. Der Rest wird von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung für Volljährige ist, dass sie ein verschreibungspflichtiges Medikament mithilfe eines ärztlichen Rezepts in der Apotheke kaufen. Für Kinder gelten lockerere Regeln, für sie wird mehr übernommen.
Auch finanziell schwache Personen haben die Möglichkeit, eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dann werden die kompletten Kosten übernommen. Informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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