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So übernimmt die Krankenkasse Ihre Rezeptgebühren

Von IntFormalities
Aktualisiert am 13. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Die deutsche Krankenversicherung deckt viele Kosten bereits zuverlässig ab. Doch Personen, die aufgrund ihrer Erkrankungen viele Ausgaben für ihre Behandlungen haben, kämpfen trotzdem oft mit hohen Kosten. Denn: Die eigentlich kleinen Beträge für Zuzahlungen häufen sich. Sie können sich jedoch davon befreien lassen. Wie das geht und was Sie beachten sollten. Lesen Sie hier alles, was Sie über die Zuzahlungsbefreiung bei Rezepten wissen müssen.

Sie können eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.
Sie können eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.

Was versteht man unter einer Zuzahlungsbefreiung?

Generell zahlen alle Menschen über 18, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, einen kleinen Anteil ihrer Medikamente, ihrer Krankenhaus- und Rehaaufenthalte und Therapien selbst. Das nennt man Rezeptgebühr. Es gibt jedoch einige Personengruppen, die zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungsbefreiung ist ein Status bei der Krankenkasse, den man beantragen muss.

Wer kann zuzahlungsbefreit werden?

Sie können auf Antrag zuzahlungsbefreit sein, wenn Sie 

  • volljährig sind. Für Minderjährige gibt es nämlich immerhin keine Rezeptgebühren.
  • in Deutschland gesetzlich versichert sind.
  • so viele Ausgaben haben, dass ein gewisser Prozentsatz Ihres Einkommens überschritten wird. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

So beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse

1. Belege sammeln

Immer, wenn Sie eine Zuzahlung leisten, heben Sie zukünftig die Belege auf. Das gilt nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Mitglieder Ihres Haushalts, sofern Sie verwandt sind. Sie können Ihre Ausgaben nämlich addieren. Für Mitbewohner oder nicht verheiratete Partner gilt das allerdings nicht.

Als Zuzahlung gelten nicht nur die Rezeptgebühren in der Apotheke, sondern auch solche für das Krankenhaus oder wenn Sie stationär eine Vorsorge- oder Rehaleistung in Anspruch nehmen.

2. Persönliche Belastungsgrenze berechnen

Wie genau Sie vorgehen, lesen Sie im nächsten Kapitel. Wichtig ist, dass Sie während des laufenden Jahres einen Blick darauf haben. Sobald Ihre Ausgaben nämlich die Grenze übersteigen, können Sie die Befreiung beantragen.

3. Zuzahlungsbefreiung beantragen

Nun reichen Sie Ihre Belege sowie Einkommensnachweise bei Ihrer Krankenkasse ein. Chronisch Kranke benötigen außerdem eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der vorliegenden Krankheit sowie einer Bestätigung, dass Sie sich der Therapie angemessen verhalten. Haben Sie einen Grad der Behinderung, ist Ihre Erwerbsfähigkeit vermindert oder haben Sie einen Pflegegrad, müssen Sie der Krankenkasse außerdem die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Das geht in der Regel ganz einfach über das jeweilige Onlineportal, die App oder natürlich auch per Post. In diesem Fall sollten Sie aber Kopien mitschicken, damit nichts verloren geht.

Gut zu wissen: Wer den Antrag zu spät stellt, also die persönliche Belastungsgrenze schon früher erreicht hat, bekommt zu viel geleistete Gebühren zurückerstattet. 

Es gibt noch eine Option B, mit der Sie es sich leichter machen können: Wer weiß, dass auch im kommenden Kalenderjahr wieder die Höchstgrenze überschritten wird, kann das vorab schon mit der Krankenkasse klären. In diesem Fall überweisen Sie direkt an die Kasse den Betrag, der Ihre persönliche Belastungsgrenze darstellt. Dann sind Sie ab 1. Januar schon befreit von den Gebühren. Aber Achtung: Fallen diese doch geringer aus über das Jahr verteilt, können Sie nichts zurückbekommen!

Wie wird die individuelle Belastungsgrenze für die Medikamentenbefreiung berechnet?

Um die Belastungsgrenze zu berechnen, wird zunächst hinzugezogen, wie hoch die Bruttoeinkünfte sind. Dabei geht es um Sie sowie um alle Personen im Haushalt, mit denen Sie verwandt oder verheiratet sind, und um die Summe, die Sie gemeinsam jedes Jahr zum Lebensunterhalt beitragen. Kinder über 18 Jahren zählen nur dann dazu, wenn sie mit Ihnen noch familienversichert sind.

Abgezogen wird von Ihren Bruttoeinkünften folgender Freibetrag (Zahlen für 2023):

Erreichen die Ausgaben für die Rezeptgebühr insgesamt gesehen 2 Prozent der Einkünfte, ist die Grenze überschritten. Anders ist das bei Menschen mit chronischen Erkrankungen, sie können bereits ab einem Prozent eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Wer gilt als chronisch krank?

Es kommt dabei darauf an, wie oft Sie in ärztlicher Behandlung stehen. Wer mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal behandelt wird (Untersuchung des Blutzuckers, Schmerzbehandlung, etc.), zählt als chronisch krank.

Es ist zudem notwendig, dass mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • Pflegegrad 3 oder höher
  • Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent 
  • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
  • eine anhaltende medizinische Versorgung ist notwendig, weil sich ohne Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel Ihr Zustand verschlimmern würde.

Welche Einnahmen muss ich angeben beim Antrag?

Folgende Unterstützungen zählen unter anderem nicht zu Ihren Bruttoeinkünften:

Folgendes müssen Sie aber auf jeden Fall miteinberechnen und auch angeben:

  • Einkommen aus angestellter oder selbstständiger Arbeit
  • Arbeitslosen- und Krankengeld
  • Renteneinkünfte aller Art
  • Einnahmen durch Miete, Kapital und Zinsen

Was, wenn ich Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalte?

Dann gelten Sonderbeträge, die pauschal vorgegeben sind. Ihre Belastungsgrenze liegt dann (Stand 2023) bei jährlich 120,48 Euro. Sollten Sie chronisch krank sein, reduziert es sich um die Hälfte auf 60,24 Euro.


Das liegt daran, dass dann pauschal 6.024 € als Bruttoeinkommen für Ihren Haushalt berechnet werden.

Wie lange hält die Zuzahlungsbefreiung an?

Es geht bei der Befreiung immer um das laufende Kalenderjahr. Je früher Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, desto länger sind Sie auch zuzahlungsbefreit. Mit dem 31. Dezember ist allerdings jedes Jahr Schluss. Dann müssen Sie wieder Belege sammeln und einen neuen Antrag stellen, sobald Sie die Grenze überschreiten.

Wie viel kann ich sparen durch die Medikamentenbefreiung?

Rezeptgebühren betragen jedes Mal zwischen fünf und zehn Euro. Gebühren im Krankenhaus, in Rehaeinrichtungen oder bei speziellen Therapien fallen häufig weit höher aus, vor allem bei langen Aufenthalten. Wer also jeden Monat verschiedene Medikamente braucht, eventuell Hilfsmittel und Therapien verordnet bekommt, kommt nach und nach auf hohe Beträge. Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, können Sie dagegen all diese Rezepte ganz ohne Kosten einreichen.

Wohin wende ich mich bei Fragen zum Thema Zuzahlungsbefreiung?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Diese kann Ihnen genaue Auskünfte über die Voraussetzungen und den Antrag geben, wenn Sie in einem Punkt noch unsicher sind.

Die Zuzahlungsbefreiung entlastet Sie bei Gesundheitsausgaben

Gesetzlich Versicherte zahlen trotz Rezept oft noch eine Gebühr für ihre Medikamente, Therapien oder stationären Aufenthalte. Wer zuzahlungsbefreit ist, bekommt auch diese Beträge von der Krankenkasse bezahlt. Volljährige, die mehr als zwei bzw. ein Prozent (chronisch Kranke) ihres Einkommens für Zuzahlungen aufbringen müssen, können bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

Heben Sie dafür Ihre Belege gut auf und reichen Sie diese, sobald Ihre persönliche Belastungsgrenze von zwei oder einem Prozent erreicht ist, bei der Krankenkasse ein.

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