Wer ein ausländisches Kennzeichen hat, aber immer mal wieder nach Deutschland fährt, muss sein Fahrzeug nicht unbedingt hier anmelden. Sie haben Vorteile bei der Kfz-Steuer. Das Zollamt garantiert unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung: Sie müssen also gar keine Kfz Steuer für Ihr Fahrzeug bezahlen. Welche Punkte hierfür erfüllt sein müssen, in welchem Fall Sie Ihr Auto doch anmelden müssen und was es sonst zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Gut zu wissen: Auch andere Personengruppen, insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung, haben Vorteile bei der Kfz-Steuer.
- Wer kann von der Steuerpflicht für sein Kfz oder andere Fahrzeuge befreit werden?
- Welche Fahrzeuge können von der Steuerbefreiung profitieren?
- Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für ausländische Fahrzeuge
- Wie lang gilt die Steuerbefreiung für ausländische Fahrzeuge?
- Wie viel Kfz-Steuer können Halter ausländischer Fahrzeuge sich sparen?
- Muss die Steuerbefreiung beantragt oder angemeldet werden?
- Steuervorteile für Fahrzeuge mit fremdem Kennzeichen in Deutschland
Wer kann von der Steuerpflicht für sein Kfz oder andere Fahrzeuge befreit werden?
- Personen aus der EU mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland. Höchstgrenze ist hierfür ein Jahr nach erstmaligem Grenzübertritt.
- Schüler oder Studenten, die in Deutschland eine Universität oder Schule besuchen.
- Personen mit befristetem Arbeitsvertrag in Deutschland, die ihre Lebensinteressen immer noch hauptsächlich in einem anderen Land haben
- Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die nur für die Fahrt zum Arbeitsplatz nach Deutschland pendeln.
- Der gesamte Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit mehr als 3.500 Kilogramm, die ausschließlich zu diesem Zweck bestimmt sind und in anderen EU-Staaten zugelassen sind.
Diese Personen können ihr Fahrzeug grundsätzlich privat und beruflich nutzen, ohne in Deutschland Kfz-Steuern zu zahlen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die wir Ihnen in den folgenden Kapiteln erklären.
Welche Fahrzeuge können von der Steuerbefreiung profitieren?
- Pkw der Fahrzeugklasse M1
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Mofas, Roller etc.)
- leichte vierrädrige Kfz der Fahrzeugklasse L (Quads, Trikes etc.)
- Wohnmobile
Auch die jeweiligen Anhänger zählen dazu.
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für ausländische Fahrzeuge
- Das Fahrzeug darf nicht genutzt werden, um gegen Entgelt Personen zu transportieren (beispielsweise Uber o.ä.).
- Das Fahrzeug darf nicht genutzt werden, um gegen Entgelt Waren zu transportieren.
- Sie haben keinen regelmäßigen Standort in Deutschland, von dem aus Sie das Fahrzeug nutzen. Sie sind eine Privatperson mit einem Wohnsitz in einem anderen Land. Wer also endgültig aus dem Ausland nach Deutschland umzieht, muss auch sein Fahrzeug hier anmelden sowie hier Kfz-Steuer zahlen.
Wie lang gilt die Steuerbefreiung für ausländische Fahrzeuge?
Für Schüler, Studenten sowie Personen mit befristeten Arbeitsverträgen in Deutschland gilt die Steuerbefreiung für die gesamte Zeit, in der sie im Land sind.
Wie viel Kfz-Steuer können Halter ausländischer Fahrzeuge sich sparen?
Die Kfz-Steuer wird in Deutschland nach verschiedenen Kriterien berechnet, u.a. Datum der Erstzulassung, Motortyp und Hubraum. Ein herkömmlicher, moderner Kleinwagen kostet schon gut 100 Euro im Jahr an Steuern. Je nach Fahrzeugtyp fallen mehrere hundert Euro an. Ausrechnen können Sie das übrigens zuverlässig beim Bundesfinanzministerium.
Muss die Steuerbefreiung beantragt oder angemeldet werden?
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie sich nirgends registrieren oder ähnliches. Fragen Sie im Zweifel aber lieber bei einer passenden Stelle nach, sonst bauen Sie Steuerschulden auf und damit ist nicht zu spaßen.
Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zur Steuerbefreiung für ausländische Fahrzeuge?
Wenden Sie sich am besten an den Zoll oder gegebenenfalls an eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe.
Steuervorteile für Fahrzeuge mit fremdem Kennzeichen in Deutschland
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält, muss nicht extra sein Fahrzeug ummelden. Auch die Kfz-Steuer entfällt dadurch für Ausländer. Als vorübergehend sieht der Gesetzgeber ein Jahr höchstens vor. Ausnahmen sind Personen, die in Deutschland eine Universität oder Schule besuchen. Erst bei einem endgültigen Umzug nach Deutschland wäre hier eine Ummeldung nötig.