Ist ein Kind in Deutschland krank und muss zu Hause gepflegt oder betreut werden, können die Eltern Kinderpflege-Krankengeld beziehen. Die Leistung kompensiert das Gehalt, wenn ein Elternteil aufgrund der Pflege nicht zur Arbeit gehen kann, jedoch vom Arbeitgeber nicht bezahlt freigestellt ist.
Was ist Kinderpflege-Krankengeld?
Bei Erkrankung eines Kindes ist es oft notwendig, dass ein Elternteil zuhause bleibt und sich um die Pflege des Kindes kümmert. Wenn die Person zwar vom Arbeitgeber freigestellt ist, jedoch in der Pflegezeit keinen Lohn erhält, hat sie einen Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld (auch als Kinderkrankengeld bezeichnet).
Besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber, so hat der Elternteil keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld, da das Einkommen über die Entgeltfortzahlung gesichert ist. Das ist der Fall, wenn die Abwesenheit von der Arbeit für eine ‘verhältnismäßig unerhebliche Zeit’ erfolgt (in der Regel etwa 5 Tage).
Verlängert sich die Dauer der Pflege darüber hinaus, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung und der Elternteil erhält Anspruch auf das Kinderpflege-Krankengeld.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Damit das Kinderkrankengeld bezogen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der pflegende Elternteil muss erwerbstätig und gesetzlich krankenversichert sein,
- das kranke Kind muss gesetzlich krankenversichert sein (z.B.: Mitversicherung bei einem Elternteil),
- der pflegende Elternteil und das kranke Kind müssen gemeinsam in einem Haushalt leben,
- ärztliche Zeugnisse bestätigen das Pflegebedürfnis des Kindes,
- es können keine anderen Personen im Haushalt die Pflege übernehmen,
- es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und
- das Kind hat noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet oder
- das Kind hat eine Behinderung (Kinderkrankengeld auch für Kinder über 12).
Hat Ihr Kind eine Behinderung, so können Sie auch das Kindergeld für behinderte Kinder bekommen. Diese Hilfe unterstützt Sie bei den finanziellen Aufwänden für Ihr Kind. Verletzt sich Ihr Kind in der Kita oder Schule oder am Weg dorthin und Sie müssen es pflegen, bekommen Sie kein Kinderkrankengeld, sondern Kinderverletztengeld.
Wie hoch ist das Kinderpflege-Krankengeld?
Die Höhe der Leistung wird nach Ihrem Gehalt berechnet. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse 90% Ihres normalen Nettogehaltes. Zugerechnet werden noch Einmalzahlungen, die Sie in den 12 Monaten vor der Erkrankung Ihres Kindes erhalten haben, wie z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
Höchstens stehen Ihnen jedoch 116,38 € pro Tag zu. Von diesem Betrag wird schließlich noch die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, bevor Sie das Geld bekommen. Mit diesen Abzügen entsteht für Sie eine Obergrenze von 102,38 € pro Tag.
Mit dem Kinder-Krankengeldrechner können Sie individuell berechnen, wie viel Kinderpflegekrankengeld Sie bekommen können.
Wie lange erhalte ich Kinderkrankengeld?
Laut den Regelungen im Jahre 2024, haben Sie als einzelner Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind. Bei mehreren Kindern können Sie die Hilfe maximal 35 Arbeitstage lang beziehen. Dasselbe gilt für den zweiten Elternteil.
Alleinerziehende Eltern haben dieselbe Anspruchsdauer wie zwei gemeinsam erziehende Elternteile zusammen. Das heißt, sind Sie ledig, geschieden, verwitwet oder leben dauerhaft getrennt und kümmern sich alleine um die Erziehung Ihrer Kinder, können Sie pro Kind 30 Arbeitstage lang Kinderkrankengeld bekommen, maximal jedoch für alle Kinder zusammen 70 Arbeitstage.
Bei der gemeinsamen Erziehung können die Anspruchstage auch von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden, so dass ein Elternteil alleine die Pflege übernimmt. Dabei muss jedoch der Freistellungsanspruch von Ihrem Arbeitgeber erneut bewilligt werden.
Verlängerung der Anspruchsdauer bei der Pflege schwerstkranker Kinder
Besondere Umstände sind gegeben, wenn Ihr Kind unter einer schwersten unheilbaren Krankheit leidet und seine Lebenserwartung auf wenige Wochen oder Monate begrenzt ist.
In diesem Fall wird die oben genannte Bezugsdauer außer Kraft gesetzt und Sie erhalten Kinderpflege-Krankengeld, so lange die Pflege dauert. Das gilt nicht nur, wenn Sie Ihr Kind zu Hause pflegen, sondern auch, wenn sich dieses in einem Krankenhaus oder einem Kinderhospiz befindet.
Bei der Pflege schwerstkranker Kinder entspricht die Höhe des Kinderkrankengeldes jedoch der des normalen Krankengeldes.
Wie viel Sie in diesem Fall bekommen können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Krankengeld in Deutschland.
Ab wann bekomme ich Kinderpflege-Krankengeld?
Der Anspruch auf die Leistung beginnt mit dem ersten Tag, an dem Sie aufgrund der Kinderpflege der Arbeit fernbleiben. Sie können dabei selbst entscheiden, wie Sie die Tage aufteilen und an welchen Tagen Sie zu Hause bleiben, um Ihr Kind zu pflegen.
Erfahren Sie auch alles zu den Themen Kurzzeitpflege und Arbeitsunfälle. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Sie erhalten können und wie Sie diese beantragen.
Wie und wo kann ich Kinderkrankengeld beantragen?
Kinderkrankengeld erhalten Sie von Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Versicherungsträgern und Ihren Leistungen erhalten Sie online bei den Krankenkassen Deutschlands.
Bei Ihrer Krankenkasse stellen Sie online oder persönlich einen Antrag auf das Kinderpflege-Krankengeld. Links zu Online-Formularen oder Anträgen zum Ausdrucken bekommen Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse.
Die notwendigen Informationen für die Berechnung der Höhe der Leistung bezieht Ihre Krankenkasse direkt von Ihrem Arbeitgeber. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist und bearbeitet wurde, bekommen Sie das Kinderpflege-Krankengeld von Ihrer Krankenkasse ausgezahlt. Dabei fallen keine Kosten für die Antragstellung für Sie an.
Welche Dokumente brauche ich?
Um einen Antrag stellen zu können, brauchen Sie einen Krankenschein Ihres Kinderarztes für Ihr Kind. Diese ärztliche Bescheinigung ist notwendig für den Bezug des Kinderkrankengeldes. Den Krankenschein geben Sie gemeinsam mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse (online oder persönlich) ab. Auch Ihr Arbeitgeber bekommt eine Kopie der Bescheinigung.
Das Kinderkrankengeld unterstützt Sie bei der Pflege Ihres kranken Kindes
Wenn Sie in Deutschland aufgrund der Pflege Ihres Kindes nicht arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld. Dies ist eine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, die Ihr Einkommen für die Dauer der Pflegetätigkeit sicherstellt.
Um das Kinderkrankengeld beziehen zu können, müssen Sie und Ihr krankes Kind gesetzlich krankenversichert sein, und Sie müssen erwerbstätig sein. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 30 Arbeitstage lang Kinderkrankengeld pro Kind oder 60 Arbeitstage für alle Kinder zu. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Einkommen und beträgt in der Regel 90% des bisherigen Nettolohns. Zuständig für die Berechnung, die Bearbeitung der Anträge und die Zahlung ist Ihre Krankenkasse.