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Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) in der Praxis: Anträge, Berechnungen und Bezugsdauer

Von IntFormalities
Aktualisiert am 14. Februar 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2) hilft Menschen, die auf Arbeitssuche sind. Was bei der Beantragung zu beachten ist und wie das ALG 2 berechnet wird, erklären wir Ihnen hier. 

Das ist zu beachten, wenn Sie in Deutschland Arbeitslosengeld 2 beziehen möchten

Was ist das Arbeitslosengeld 2?

Das sogenannte Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) bekommen Sie, wenn das normale Arbeitslosengeld (ALG I) ausläuft und Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben oder wenn Ihr ALG I nicht zum Leben reicht. 

Sie erhalten einen Regelsatz sowie den Betrag für Miete und Betriebskosten – vorausgesetzt, dieser überschreitet eine bestimmte Höhe nicht. 

Was ist der Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und 2?

ALG I richtet sich nach dem Einkommen der letzten Jahre vor der Arbeitslosigkeit. Finanziert wird es aus der Arbeitslosenversicherung.

ALG II dagegen stammt aus Steuergeldern und soll das Existenzminimum von Arbeitssuchenden finanzieren. Es deckt Ihren Bedarf ab und hat nichts mehr mit Ihrem vorherigen Einkommen zu tun. 

Wichtig: Das Arbeitslosengeld II/Hartz4 wurde inzwischen überarbeitet. Nach der Reform heißt es seit 2023 Bürgergeld und es gelten veränderte Vorgaben und Sätze.

Wer kann Arbeitslosengeld II beantragen?

Beantragen kann ALG II jede Person, die in Deutschland lebt und hier ihren Lebensmittelpunkt hat. Dazu zählen auch Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft und Selbstständige. Sie müssen jedoch einige Bedingungen erfüllen:

Voraussetzungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld II

  • Sie sind erwerbsfähig, können also grundsätzlich eine neue Arbeitsstelle annehmen und mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie halten sich an die Pflichten für Empfänger von ALG II (beispielsweise Anwesenheit bei Terminen, Schreiben von Bewerbungen und Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen, mehr dazu hier).
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und sind zu jung für einen Rentenanspruch.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie haben zu wenig Einkommen und Vermögen, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch Ihre Bedarfsgemeinschaft hat keine Möglichkeit, Sie mitzufinanzieren. 

So läuft die Beantragung vom Arbeitslosengeld 2 ab

Wichtig: Sie müssen ALG II beantragen. Sie bekommen es nicht automatisch, wenn das ALG I abläuft.

1. Alle nötigen Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation sammeln

Welche Unterlagen nötig sind, lesen Sie im nächsten Kapitel. Geben Sie unbedingt Kopien Ihrer Unterlagen ab. Diese werden nämlich nach acht Wochen im Jobcenter vernichtet.

2. Antrag und Unterlagen ans Jobcenter übermitteln

Hier können Sie den Antrag ausfüllen sowie alle Unterlagen hochladen. Alternativ drucken Sie Antrag und Anlagen aus und übergeben Sie sie per Post oder persönlich. Zuständig ist das Jobcenter Ihrer Stadt oder Gemeinde.

3. Bescheid erhalten

Sie bekommen eine schriftliche Antwort. Darin steht, ob Ihr Antrag abgelehnt oder bewilligt wurde. Auch die Höhe der Auszahlung ist darin vermerkt.

Wichtig: Überprüfen Sie alle Angaben, ob diese auch richtig in die Berechnung einbezogen wurden.

Sollten Sie auf Ungereimtheiten stoßen oder den Bescheid nicht nachvollziehen können, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter.

Benötigte Dokumente für den Antrag zu Arbeitslosengeld II

  • der ausgefüllte Hauptantrag
  • alle benötigten Anlagen, die Auskunft geben über Ihre individuelle Situation geben (z.B. Wohnkosten, Kinder im gleichen Haushalt, Vermögen u.s.w.). Welche Anlagen Sie genau ausfüllen müssen, erschließt sich im Antrag selbst. 
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Miet-, Strom- und Heizkostenverträge 
  • Nachweise zu Ihrem Einkommen (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Nachweise zum Einkommen und Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft

Fristen zur Beantragung von Arbeitslosengeld 2

Beantragen Sie das ALG 2 rechtzeitig, bevor Ihr ALG I abläuft, damit Sie weiterhin Zahlungen erhalten.

Grundsätzlich können Sie den Antrag auf ALG II auch erst während des laufenden Monats stellen. Sollte er bewilligt werden, erhalten Sie für den ganzen Monat eine Zahlung.

So wird das Arbeitslosengeld 2 berechnet

Sie bekommen Ihre Wohnkosten vom Jobcenter bezahlt. Zusätzlich bekommen Sie einen Regelsatz von 502 Euro monatlich. Wer Kinder oder andere Aufwände hat, bekommt Zuschläge.

Sollten Sie Vermögen besitzen, müssen Sie einen Teil davon zunächst aufbrauchen, bevor Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten können. Auch Einkommen aus Minijobs oder ähnlichem wird angerechnet. Ihr Anspruch könnte somit sinken oder komplett abgelehnt werden. Mehr dazu finden Sie hier.

Auch Ansprüche an andere staatliche Stellen – beispielsweise Rentenansprüche oder Kindergeld – müssen zunächst geltend gemacht werden. Sie müssen also erst die anderen Zahlungen beantragen.

Einen Rechner, wie viel ALG 2 Sie vom Arbeitsamt erhalten können, finden Sie hier

Was, wenn andere mit mir wohnen?

In diesem Fall wird das Vermögen und das Einkommen dieser Personen auf Ihr ALG II angerechnet. Je mehr diese verdienen oder an Vermögen besitzen, desto kleiner wird Ihr Bedarf sein.

Relevant sind Personen, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft sind. In der Regel sind das Familienmitglieder, die mit Ihnen wohnen. Reine Mitbewohner zählen nicht dazu. Näheres zum Thema Bedarfsgemeinschaft finden Sie hier.

Über welchen Zeitraum für Arbeitslosengeld 2 ausbezahlt?

Regulär erhalten Sie zwölf Monate lang ALG 2, können es aber immer wieder verlängern. Das Geld kommt immer am ersten Werktags des Monats auf das Konto.

Danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag und Ihr Anspruch wird erneut geprüft. Das geht online, persönlich oder per Post. Das Formular finden Sie hier.

In einigen Fällen wird es jedoch nur sechs Monate lang ausbezahlt, bevor ein erneuter Antrag nötig ist:

  • Sie haben schwankendes Einkommen.
  • Sie sind selbstständig.
  • Ihre Unterkunfts- und Heizungskosten sind unangemessen hoch.

Kann das Arbeitslosengeld II mit anderen staatlichen Leistungen kombiniert werden?

Zahlungen von anderen Trägern können mit dem ALG II kombiniert werden. Sie werden allerdings auf die Zahlung angerechnet. Grundsätzlich gilt: Sollten Sie andere Ansprüche (z.B. auf Rente, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) haben, haben diese Priorität.

Wichtige Unterstützung für Arbeitssuchende ohne ausreichende finanzielle Mittel

Wer arbeitssuchend ist und unter dem Existenzminimum lebt, kann Arbeitslosengeld II beantragen. Es sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen, darunter ein Wohnort in Deutschland sowie die Bereitschaft, nach neuen Stellen zu suchen.

Das ALG 2 soll Ihre Wohnkosten sowie Ihren Lebensunterhalt abdecken. Sollten Sie mit anderen Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, wird deren Einkommen und Vermögen – genau wie Ihr eigenes – jedoch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

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