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Kinderpflege-Verletztengeld nach einem Unfall in der Schule 

Von IntFormalities
Aktualisiert am 1. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Wenn ein Kind bei einem Unfall in der Schule oder am Weg dorthin verletzt wird, kann es notwendig sein, dass sich ein Elternteil um die Pflege, Aufsicht oder Betreuung kümmert. Das Kinderpflege-Verletztengeld unterstützt Eltern finanziell während eines Arbeitsausfalls aufgrund der Pflege eines Kindes. In welchen Fällen Sie die Leistung erhalten und wer dafür zuständig ist, erfahren Sie hier.

Das Kinderpflege-Verletztengeld unterstützt Sie während der Pflege Ihres Kindes nach einem Unfall.

Was ist das Kinderpflege-Verletztengeld?

Das Kinderpflege-Verletztengeld (auch Kinderverletztengeld genannt) ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ersetzt das Gehalt eines Elternteils, wenn dieser aufgrund der Pflege eines Kindes nicht in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen.

Das Kinderverletztengeld bekommen Sie nur, wenn Ihr Kind einen Unfall im Kindergarten, in der Kita oder in der Schule oder am Weg dorthin erleidet. Auch wenn es sich in der Bildungs- bzw. Betreuungseinrichtung mit einer Infektionskrankheit angesteckt hat, wird das Kinderverletztengeld ausbezahlt.

Verletzt sich das Kind jedoch in einer anderen Situation oder erkrankt außerhalb der Schule, so kommt stattdessen das Kinderpflege-Krankengeld zum Einsatz. Dieses wird anstatt von den Unfallversicherungsträgern von den Krankenkassen gezahlt.

Was sind die Voraussetzungen?

Ein Anspruch auf das Kinderpflege-Verletztengeld ist nur unter folgenden Bedingungen gegeben:

  • Sie müssen Ihr Kind aufgrund eines Versicherungsfalls (Unfall in der Schule oder am Weg dorthin) pflegen, betreuen oder beaufsichtigen,
  • das Kind steht vor der Vollendung des 12. Lebensjahres (Ausnahme: Bei Kindern mit Behinderung entfällt die Altersgrenze),
  • Sie hatten vor dem Versicherungsfall Anspruch auf ein Arbeitsentgelt oder eine vergleichbare Geldleistung (Bsp.: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerb aus selbstständiger Arbeit) und 
  • keine andere Person in Ihrem Haushalt kann sich um die Pflege oder Betreuung kümmern.

Erfahren Sie auch, wie Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Verletztengeld oder eine Verletztenrente bekommen.

Wie hoch ist das Kinderpflege-Verletztengeld?

Die Höhe der Leistung richtet sich nach Ihrem bisherigen Gehalt. Als Angestellter erhalten Sie 100% Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Davon müssen Sie noch die Hälfte Ihrer Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung entrichten. Die andere Hälfte wird von Ihrem Unfallversicherungsträger übernommen. Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung übernimmt der Unfallversicherungsträger vollständig.

Falls Sie selbstständig tätig sind, wird die Höhe des Kinderverletztengeldes anders berechnet. In diesem Fall erhalten Sie 80% Ihres bisherigen Bruttoeinkommens.

Wie lange besteht der Anspruch?

Bei Paaren besteht für jedes Elternteil pro Jahr und pro Kind ein Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld für 10 Tage. Der Anspruch des jeweiligen Elternteils kann nicht auf den anderen übertragen werden.

Bei alleinerziehenden Eltern fällt der Anspruch auf eine Person alleine und daher bekommen sie die Leistung für maximal 20 Tage pro Jahr und pro Kind.

Sonderfall: schwerstkranke Kinder

Leidet Ihr Kind unter einer schwersten und unheilbaren Krankheit, so besteht unter Umständen ein Leistungsanspruch ohne zeitliche Begrenzung. Das Kinderverletztengeld kann unter folgenden Umständen bis zum Tod des Kindes ausbezahlt werden:

  • Ihr Kind leidet unter einer unheilbaren Krankheit in weit fortgeschrittenem Stadium,
  • seine Lebenserwartung ist auf wenige Wochen oder Monate begrenzt und
  • Eine palliativmedizinische Behandlung ist notwendig oder wird von einem Elternteil erwünscht.

Wer ist für die Leistung zuständig ?

Es können verschiedene Unfallversicherungsträger für die Leistung verantwortlich sein. Soll der Elternteil das Kinderpflege-Verletztengeld erhalten, bei dessen Krankenkasse das Kind mitversichert ist, so übernimmt der Unfallversicherungsträger dieses Elternteils die Kosten. 

Soll hingegen der Elternteil die Pflege übernehmen, bei dem das Kind nicht mitversichert ist, so ist der Unfallversicherungsträger des Bundeslandes zuständig, in dem sich die Schule oder der Kindergarten befindet.

Eine Übersicht über die gesetzlichen Unfallversicherungsträger finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Wie kann ich Kinderverletztengeld beantragen?

Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes. Ist Ihr Kind bei Ihnen mitversichert, so müssen Sie lediglich diese Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse kontaktiert Ihren Unfallversicherungsträger und zahlt Ihnen in dessen Auftrag das Kinderverletztengeld aus. 

Ist Ihr Kind beim anderen Elternteil mitversichert, so stellen Sie einen Antrag auf Kinderpflege-Verletztengeld beim jeweiligen Unfallversicherungsträger des Bundeslandes. Diesem Antrag fügen Sie die ärztliche Bescheinigung bei.

Den Antrag können Sie entweder formlos telefonisch, per Post oder online bei den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften stellen. Die Bearbeitung kann 1-6 Wochen dauern.

Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für Sie an.

Die finanzielle Unterstützung während der Pflege Ihres verletzten Kindes

Wenn sich Ihr Kind in der Schule oder im Kindergarten verletzt und von Ihnen gepflegt werden muss, haben Sie Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld als Entgeltersatzleistung.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach Ihrem bisherigen Einkommen und beträgt für Angestellte 100% des Nettoeinkommens und für Selbstständige 80% des Bruttoeinkommens

Zuständig für die Leistung sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Bei ihnen oder bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie das Kinderverletztengeld beantragen.

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