Nach der Schule lieber studieren oder gleich arbeiten? In Deutschland ist die Berufsausbildung in einer Firma standardisiert worden, damit die Abschlüsse am Ende der Lehrzeit vergleichbar sind. Und auch zum Ausbildungsgehalt gibt es Vorgaben, die unter anderem durch Tarifverträge und das Mindestlohngesetz bestimmt werden. Mit wie viel Ausbildungsgehalt man rechnen kann und weitere Regelungen haben wir hier zusammengefasst.

Was versteht man unter einer Ausbildung?
Eine Ausbildung, auch Lehre genannt, ist in Deutschland der Begriff für eine Berufsausbildung in einem Betrieb. Das heißt, jemand fängt in einer Firma an zu arbeiten und lernt dort Schritt für Schritt, was für den jeweiligen Berufsstand wichtig ist. Blockweise gibt es immer wieder einige Wochen, in denen die Azubis (wie Auszubildende/Lehrlinge auch genannt werden) zur Berufsschule gehen. Dort lernen sie allgemeine und berufsspezifische Inhalte.
In der Regel dauert eine Ausbildung ein bis drei Jahre, manchmal kann sie auf 2 oder 2,5 Jahre verkürzt werden. Das kommt auf den Schulabschluss sowie die Noten während der Berufsschulzeit an. Meistens gibt es eine Zwischenklausur sowie am Ende praktische und theoretische Prüfungen.
Die meisten Berufsausbildungen sind in Deutschland von der Industrie- und Handelskammer festgelegt. Lehrplan, Prüfungsinhalte und Befugnisse (je nach Ausbildungsstand) sind dadurch definiert. Wechselt jemand also nach der Ausbildungszeit den Betrieb, kann die neue Firma von einem gewissen Ausbildungsstand ausgehen, sofern die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Was bedeutet der Begriff Ausbildungsvergütung?
Als Ausbildungsvergütung, Ausbildungs Gehalt oder Lehrlingsgehalt bezeichnet man den Lohn, den Azubis monatlich während der Ausbildungszeit bekommen. Er fällt niedriger aus als das Gehalt, das bereits fertig ausgebildete Fachkräfte haben. Azubis müssen immerhin noch alles Wichtige für ihre spätere Tätigkeit lernen.
Sie bekommen innerhalb eines Lehrjahres immer den gleichen Betrag – egal, ob gerade Berufsschule ist oder sie im Betrieb mitarbeiten. Normalerweise ist die Vergütung gestaffelt, wird also nach erfolgreich bestandenen Prüfungen nach einem bzw. zwei Jahren immer mehr. Wichtig: Je nach Ausbildungsberuf und Firma unterscheiden sich die Ausbildungsgehälter eklatant!
Hast du deine Ausbildung abgeschlossen, giltst du als Fachkraft und bekommst ein deutlich höheres Gehalt als zuvor.
Wer bekommt Ausbildungsgehalt?
Wer als Auszubildender in einer Firma angestellt ist, bekommt verpflichtend ein Ausbildungsgehalt. Für rein schulische Ausbildungen gilt das leider nicht.
Wer zahlt meine Ausbildungsvergütung?
Die Ausbildungsvergütung wird vom Arbeitgeber ausbezahlt. Mit diesem kann also auch verhandelt werden, wie hoch sie ausfallen wird. Manche zahlen dabei besser als andere. Aber: Es gibt einen Mindestlohn bei Ausbildungsvergütungen, der nicht unterschritten werden darf!
Muss ich auf meinen Ausbildungsgehalt Steuern zahlen?
Für Ausbildungsvergütungen gibt es einen Steuerfreibetrag, was die Lohnsteuer angeht. Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.084 Euro. Steuerpflichtig wirst du also erst, wenn du mehr verdienst in deiner Ausbildung. Im Jahr 2024 lag der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro, und 2026 wird er auf 12.336 Euro steigen.
Falls du in einer Religionsgemeinschaft bist, fällt die Kirchensteuer allerdings in jedem Fall an. Außerdem musst du Sozialabgaben bezahlen. Das sind die Beiträge für deine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen– und Rentenversicherung. Von deinem Brutto-Verdienst bleibt also am Ende leider nicht so viel Netto übrig.
Sowohl der Azubi als Arbeitnehmer als auch der Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber führen jeweils so viel Prozent des Bruttogehalts an Sozialabgaben an das Finanzamt ab:
- Für die Rentenversicherung 9,3 Prozent
- Für die Krankenversicherung 7,3 Prozent
- Für die Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent
- Für die Pflegeversicherung 1,525 Prozent
Der Arbeitgeber verdoppelt den Betrag, den du in die Versicherung einzahlst, also.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei der Ausbildungsvergütung?
Wer seit Anfang 2020 eine Ausbildung begonnen hat, fällt bereits unter das neue Gesetz zur Mindestvergütung von Ausbildungsberufen. Durch den Mindestlohn soll Azubis der Lebensunterhalt leichter fallen. Dieser steigt seit 2024 jährlich – je nachdem, wie die Ausbildungsvergütungen sich im Durchschnitt entwickeln. Für Azubis, die im Jahre 2025 beginnen, gilt folgendes:
- Ausbildungsjahr: mindestens 682 Euro
- Ausbildungsjahr: mindestens 805 Euro
- Ausbildungsjahr: mindestens 921 Euro
- Ausbildungsjahr: mindestens 955 Euro
Wenn Sie Ihre Ausbildung vorher begonnen haben, gelten für Sie andere Mindestlöhne. Dies sind die Mindestlöhne für das jeweilige Anfangsjahr der Ausbildung:
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
1. Ausbildungsjahr | 515 Euro | 550 Euro | 585 Euro | 620 Euro | 649 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 608 Euro | 649 Euro | 690 Euro | 731 Euro | 766 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 695 Euro | 743 Euro | 790 Euro | 837 Euro | 876 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 721 Euro | 770 Euro | 819 Euro | 868 Euro | 909 Euro |
Auch die Staffelung über die Lehrjahre verteilt ist gesetzlich festgelegt. So muss die Ausbildungsvergütung im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent steigen, sobald das erste Lehrjahr abgeschlossen wurde. Zwischen dem zweiten und dritten Ausbildungsjahr passiert mindestens ein Sprung von 35 Prozent. Wer ein viertes Ausbildungsjahr antritt, bekommt nun um 40 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wichtig: Es gibt auch Ausbildungsvergütungen, die über den Tarifvertrag der jeweiligen Branche geregelt sind. Dieser hat Vorrang. Es muss also nach Tarif bezahlt werden, wenn es einen gibt – der Mindestlohn ist dann hinfällig.
Unabhängig vom Mindestlohn darf die Ausbildungsvergütung die branchenübliche Bezahlung außerdem nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.
Das Ausbildungsgehalt im überblick
Als Ausbildungsgehalt wird die Vergütung bezeichnet, die Azubis während ihrer Ausbildung in einem Betrieb bekommen. Die monatliche Zahlung ist ähnlich wie ein herkömmliches Gehalt, fällt aber aufgrund des geringeren Kenntnisstandes sehr viel niedriger aus.
Seit 2020 ist gesetzlich geregelt, welche Mindestgrenzen Ausbildungsvergütungen erfüllen müssen. So soll es Azubis erleichtert werden, ihren Lebensunterhalt auch in dieser Zeit selbst zu bestreiten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was, wenn mein Ausbildungsgehalt nicht für den Lebensunterhalt reicht?
Es gibt weitere Beihilfen für Azubis: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder das Ausbildungs-BAföG.
Kann ich neben der Ausbildung einen Nebenjob machen?
Ja, dies ist ohne weiteres möglich.