Sie befinden sich derzeit in einer Berufsvorbereitung oder einer Berufsausbildung? Die Deckung der Lebenshaltungskosten kann zu einer Herausforderung werden. Vor allem, wenn Sie eine Behinderung mitbringen.
Das Ausbildungsgeld bietet eine Möglichkeit, die Existenz zu sichern. Wir klären auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Weiter teilen wir Ihnen mit, wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.
- Was ist Ausbildungsgeld?
- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Wie hoch ist das Ausbildungsgeld?
- Höhe des Ausbildungsgeldes bei beruflicher Ausbildung und unterstützter Beschäftigung (ab 1. August 2024)
- Höhe bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Grundausbildung
- Höhe bei Maßnahmen in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX)
- Welche Freibeträge gelten beim Ausbildungsgeld?
- Was gilt bei Unterbrechungen der Tätigkeit?
- Welche Anforderungen gelten und welche Dokumente werden benötigt?
- Wo und wie wird Ausbildungsgeld beantragt?
- Kann das Ausbildungsgeld mit anderen finanziellen Unterstützungen kombiniert werden?
- Unterstützung durch das Ausbildungsgeld
Was ist Ausbildungsgeld?
Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III), die von der Agentur für Arbeit verwaltet wird. Es richtet sich an Auszubildende, die aufgrund von Behinderungen oder anderen Hürden Unterstützung benötigen, um ihre berufliche Ausbildung erfolgreich abschließen zu können.
Auch Menschen, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) oder eine Weiterbildung absolvieren, können unter bestimmten Bedingungen Ausbildungsgeld erhalten.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf Ausbildungsgeld haben Auszubildende, die eine berufliche Ausbildung machen und die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen besondere Unterstützung benötigen.
Außerdem können Menschen, die an einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder Weiterbildung teilnehmen, Unterstützung erhalten, wenn diese Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig sind.
Es gibt verschiedene Gruppen von Menschen, die Anspruch auf Ausbildungsgeld haben können:
- Auszubildende mit Behinderung: Sie erhalten Unterstützung, wenn ihre Behinderung die Ausbildungsbedingungen erschwert.
- Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB): Wenn eine berufliche Qualifizierung angestrebt wird, die den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtert.
- Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen: Wenn diese Maßnahmen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme oder Eingliederungsmaßnahme durchgeführt werden.
Wie hoch ist das Ausbildungsgeld?
Unterschiedliche Faktoren sind für die Höhe des Ausbildungsgeldes verantwortlich:
Höhe des Ausbildungsgeldes bei beruflicher Ausbildung und unterstützter Beschäftigung (ab 1. August 2024)
Unterbringung | Betrag (monatlich) |
Im elterlichen Haushalt | 501 € |
Im Wohnheim oder ähnlichen Einrichtungen (Kosten werden übernommen) | 133 € |
In anderen Einrichtungen | 822 € |
Höhe bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Grundausbildung
- Unterbringung im elterlichen Haushalt: 276 € monatlich.
- Unterbringung im Wohnheim oder ähnlichen Einrichtungen: 133 € monatlich, wenn Unterkunft und Verpflegung übernommen werden.
- Unterbringung in anderen Einrichtungen: 666 € monatlich.
Unterbringung | Betrag (monatlich) |
Im elterlichen Haushalt | 276 € |
Im Wohnheim oder ähnlichen Einrichtungen (wenn Unterkunft und Verpflegung übernommen werden) | 133 € |
In anderen Einrichtungen | 666 € |
Höhe bei Maßnahmen in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX)
Unabhängig von der Wohnsituation beträgt das Ausbildungsgeld Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter 133 € monatlich. Das Einkommen des Empfängers wird nicht auf das Ausbildungsgeld angerechnet. Die Zahlungen werden auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Welche Freibeträge gelten beim Ausbildungsgeld?
Folgende Einkommensfreibeträge bleiben anrechnungsfrei, wenn das Ausbildungsgeld einkommensabhängig ist:
Einkommensquelle | Maximales monatliches Einkommen |
Einkommen aus Waisenrenten, Waisengeld oder Unterhaltsleistungen | bis 352 € monatlich |
Einkommen der Eltern | bis 4.623 € netto monatlich, bei verwitweten oder getrennt lebenden Elternteilen bis 2.880 € |
Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners | bis 2.880 € netto monatlich |
Das Ausbildungsgeld wird während der gesamten Dauer der behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahme gewährt. Üblicherweise muss nach einem Jahr ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden, bei einer Berufsausbildung erst nach 18 Monaten.
Was gilt bei Unterbrechungen der Tätigkeit?
Wenn die Teilnahme wegen Krankheit unterbrochen wird, wird das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Beginn der Krankheit weitergezahlt. Bei einer Berufsausbildung gilt dies jedoch nur, solange das Ausbildungsverhältnis besteht.
Auch bei Unterbrechungen aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft, im Wochenbett oder aufgrund des Mutterschutzes sowie aus anderen wichtigen Gründen wird das Ausbildungsgeld weiterhin gezahlt.
Welche Anforderungen gelten und welche Dokumente werden benötigt?
Um Ausbildungsgeld zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Antragsteller muss eine anerkannte Behinderung haben oder andere spezifische Unterstützungsbedarfe nachweisen.
- Es muss ein Ausbildungsvertrag oder eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Maßnahme vorliegen.
- Weitere erforderliche Dokumente sind ein Nachweis über die Behinderung (z. B. ein Schwerbehindertenausweis), Einkommensnachweise der Eltern und eine Meldebescheinigung.
Wo und wie wird Ausbildungsgeld beantragt?
Der Antrag auf Ausbildungsgeld wird bei der Agentur für Arbeit gestellt. Der Prozess läuft in mehreren Schritten ab:
- Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit: Dies kann telefonisch oder persönlich geschehen, um sich über die Voraussetzungen zu informieren.
- Antragsformular ausfüllen: Während Ihres Gesprächs bei der Agentur für Arbeit werden Ihnen alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Diese füllen Sie im Nachgang aus.
- Erforderliche Unterlagen einreichen: Alle benötigten Dokumente (z. B. Ausbildungsvertrag, Nachweis der Behinderung, Einkommensnachweise) müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
- Bewilligung: Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Rückmeldung, ob der Antrag bewilligt wird.
Übrigens: Fehlzeiten müssen der Agentur für Arbeit umgehend gemeldet werden – bestenfalls mittels Attest. Auch Änderungen der Wohn- bzw. finanziellen Situation sind meldepflichtig.
Kann das Ausbildungsgeld mit anderen finanziellen Unterstützungen kombiniert werden?
Das Ausbildungsgeld kann unter bestimmten Bedingungen mit anderen Unterstützungsleistungen kombiniert werden. Dazu gehören:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Diese Leistung wird ebenfalls von der Agentur für Arbeit gewährt, um Auszubildende während der Ausbildung finanziell zu unterstützen. Nutzen Sie hierfür den bereitgestellten Ausbildungsgeld Rechner.
- Wohngeld: Falls der Auszubildende eine eigene Wohnung hat, kann Wohngeld beantragt werden.
Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit ist dabei empfehlenswert.
Unterstützung durch das Ausbildungsgeld
Das Ausbildungsgeld bietet eine Unterstützung für Auszubildende, die aufgrund besonderer Umstände auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Setzen Sie sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung und lassen Sie sich alle notwendigen Unterlagen aushändigen. Im Anschluss stellen Sie den Antrag und werden im Anschluss monetär entlastet.