Ein Auslandsstudium bietet wertvolle Möglichkeiten, internationale Erfahrungen zu sammeln, die für das Berufsleben, aber auch auf persönlicher Ebene wertvoll sind. Doch oft stellt die Finanzierung solcher Vorhaben ein Hindernis dar. Hier hilft das Auslands-BAföG: Als staatliche Förderung ermöglicht es deutschen Schülern und Studierenden, ihre Ausbildung im Ausland zu realisieren. Mit höheren Förderbeiträgen als beim Inlands-BAföG erleichtert das Auslands-BAföG den Weg zu einer umfassenden Bildung, unabhängig von den finanziellen Mitteln der Familie.

- Was ist Auslands-BAföG?
- Voraussetzungen für Auslands-BAföG
- Wie viel Auslands-BAföG bekomme ich?
- Wie lange wird Auslands-BAföG bezahlt?
- Wie beantrage ich Auslands-BAföG?
- An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Thema Auslands-BAföG wenden?
- Mit BAföG im Ausland studieren
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gibt es Auslands-BAföG auch für Schüler und Schülerinnen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mit BAföG ein Auslandspraktikum zu fördern?
- Welche Förderungen werden zusätzlich zum Auslands-BAföG gewährt?
- Welche weichen und harten Fristen gibt es bei der Antragstellung für Auslands-BAföG?
- Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Auslands-BAföG notwendig?
Was ist Auslands-BAföG?
Das Auslands-BAföG ist eine staatliche finanzielle Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Es dient dazu, deutschen Studierenden und Schülern einen Aufenthalt im Ausland zu ermöglichen. Die Förderung soll sicherstellen, dass auch Personen mit geringen finanziellen Mitteln die Möglichkeit haben, internationale Erfahrungen zu sammeln.
Voraussetzungen für Auslands-BAföG
Wenn Sie als Student oder Schüler im Inland BAföG erhalten, können Sie mit großer Wahrscheinlichkeit diese Beihilfe auch für Auslandsaufenthalte beziehen. Wie Sie im Inland BAföG beantragen und welche Voraussetzungen dafür bestehen, erfahren Sie hier.
Wichtig: Wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen, weil Ihr Einkommen bzw. das Ihrer Eltern zu hoch ist, gibt es aber trotzdem die Möglichkeit, dass Sie Auslands-BAföG beziehen können. Dies liegt daran, dass die Förderbeträge für das Ausland höher sind.
Abgesehen von den Voraussetzungen für BAföG im Inland, müssen Sie für das Ausland folgendes erfüllen:
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder Sie haben einen ständigen Wohnsitz im Inland und können dies nachweisen.
- Ihr Auslandsstudium dauert mindestens sechs Monate bzw. ein Semester. Ausnahme: Wenn es sich um einen Austausch zwischen Partnerhochschulen handelt, werden auch Aufenthalte ab zwölf Wochen gefördert.
- Das Studium im Ausland muss dem Studium im Inland angerechnet werden können. Also werden zum Beispiel Sprachkurse im Ausland gefördert.
- Das Studium im Ausland muss ein Vollzeitstudium sein.
Was, wenn ich keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland habe?
Wenn Ihr ständiger Wohnsitz im Ausland ist, kann BAföG trotzdem für Sie infrage kommen, wenn Sie eine hinreichende Verbundenheit zu Deutschland nachweisen können. Dafür reicht es, wenn Sie eins der folgenden Kriterien erfüllen:
- Schulzeit in Deutschland: Sie haben mindestens 4 Jahre Ihrer Schulzeit in Deutschland durchgeführt.
- Schul- oder Berufsabschluss: Sie haben eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) oder einen beruflichen Abschluss in Deutschland gemacht.
- Wohnsitz: Sie haben in den letzten 10 Jahren mindestens 2 davon ununterbrochen in Deutschland gelebt.
- Erwerbstätigkeit: Sie oder eine unterhaltsverpflichtete Person (z. B. Elternteil, Ehepartner) haben in den letzten 6 Jahren mindestens 3 Jahre in Deutschland gearbeitet.
Ansonsten können auch mindestens zwei der folgenden “weichen Kriterien” für Auslands-BAföG trotz keinem ständigen Wohnsitz in Deutschland reichen:
- Sie können eine familiäre Beziehung zu Deutschland nachweisen: jemand aus Ihrer nahestehenden Familie oder ein Lebenspartner hat über einen längeren Zeitraum in Deutschland gelebt oder gearbeitet.
- Es besteht für Sie eine soziale Bindung zu Deutschland (z.B. wenn Sie dort gelebt haben oder zur Schule gegangen sind).
- Sie besitzen ein C1-Niveau in Deutsch oder sprechen Deutsch als Muttersprache.
Wie viel Auslands-BAföG bekomme ich?
Der Betrag Ihres Auslands-BAföG wird nach dem Studienland und dem Einkommen Ihrer Familie bestimmt.
Mit dem Auslands-BAföG bekommen Sie für Ihre nachweisbaren und notwendigen Studiengebühren einen maximalen Zuschuss von 5.600 Euro in einem Jahr.
Dazu können folgende Zuschüsse infrage kommen:
- Reisekosten: pauschal 250 Euro pro Hin- und Rückreise innerhalb Europas; pauschal 500 Euro pro Hin- und Rückreise außerhalb Europas. Beides als einmalige Zahlung.
- Eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung können auch bezuschusst werden.
- Nur für wenige bestimmte Länder ist ein länderspezifischer Zuschlag möglich.
- Ggf. Kinderbetreuungszuschlag: 160 Euro monatlich pro Kind.
Muss ich Auslands-BAföG zurückzahlen?
Auslands-BAföG muss zu 50% zurückgezahlt werden. Dies gilt allerdings nicht für eventuelle Förderungen der Studiengebühren, welche nämlich geschenkt sind.
Wann Auslands-BAföG zurückzahlen?: Vier Jahre und sechs Monate nach Ende der Auslands-BAföG-Förderung erhalten Sie einen Bescheid, der Sie über die Rückzahlungspflicht informiert. Fünf Jahre nach Ende der Förderungsleistungen müssen Sie dann mit der Rückzahlung beginnen, die insgesamt nicht länger als 20 Jahre dauern darf.
Bei der Rückzahlung müssen Sie in der Regel mit einer monatlichen Rate von 130 Euro rechnen.
Wie lange wird Auslands-BAföG bezahlt?
Bei Aufenthalten innerhalb der EU oder in der Schweiz kann BAföG während der gesamten Ausbildung bezogen werden.
Wenn Sie außerhalb der EU oder der Schweiz studieren, wird in der Regel ein Ausbildungsjahr gefördert. Bei manchen Auslandsprogrammen kann es auch länger sein, aber Sie müssen begründen, wieso eine Verlängerung der Förderungen unbedingt nötig ist.
Wichtig: Wenn Sie im Inland BAföG beziehen, kann sich dieses durch Ihren Auslandsaufenthalt um bis zu ein Jahr verlängern.
Wie beantrage ich Auslands-BAföG?
Den Antrag auf Auslands-BAföG müssen Sie bei dem für Ihr Zielland zuständiges BAföG-Amt oder Studentenwerk stellen. Das Amt oder Werk und dessen Kontaktdaten können Sie auf dieser Übersicht aufsuchen.
Alle nötigen Unterlagen und Formulare zur Antragstellung finden Sie hier.
Dieses Online-Tool hilft Ihnen bei der Antragstellung.
Wann Auslands-BAföG beantragen?: Rechnen Sie damit, dass die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel etwas länger dauern kann. Stellen Sie ihn deswegen sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung, spätestens aber im Monat des Ausbildungsbeginns im Ausland.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Thema Auslands-BAföG wenden?
Mit diesem Kontaktformular können Sie alle weiteren Fragen zu BAföG und Auslands-BAföG direkt mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung klären.
Es gibt auch eine kostenlose BAföG Telefon-Hotline, die montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16:30 erreichbar ist.
Mit BAföG im Ausland studieren
Das Auslands-BAföG eröffnet Schülern und Studierenden die Möglichkeit, Auslandserfahrungen zu sammeln, ohne dass finanzielle Hürden im Weg stehen. Mit Zuschüssen für Studiengebühren, Reisekosten und mehr unterstützt es eine umfassende Ausbildung und persönliche Weiterentwicklung. Wer rechtzeitig die Voraussetzungen prüft und den Antrag stellt, kann durch den Auslands-BAföG seinen Bildungsweg international gestalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gibt es Auslands-BAföG auch für Schüler und Schülerinnen?
Ja, zum Beispiel für ein Austauschjahr. Dies gilt für Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen sowie Fach- oder Fachoberschulen. In Bundesländern mit 12 Schuljahren wird ein Auslandsstudium ab dem 10. Schuljahr mit BAföG gefördert, in Bundesländern mit 13 Schuljahren erst ab dem 11.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um mit BAföG ein Auslandspraktikum zu fördern?
Auslands-BAföG ist auch für Praktika innerhalb und außerhalb der EU möglich, wenn das Praktikum mindestens zwölf Wochen und höchstens ein Jahr dauert und es für Ihre Ausbildung nötig ist.
Welche Förderungen werden zusätzlich zum Auslands-BAföG gewährt?
Als Auslandsstudent können Sie problemlos Erasmus+ zusätzlich zum BAföG beziehen. Andere Sozialhilfen werden allerdings vom BAföG abgezogen.
Welche weichen und harten Fristen gibt es bei der Antragstellung für Auslands-BAföG?
Es gibt für die Antragstellung von Auslands-BAföG keine harten Fristen. Als weiche Frist gilt aber, dass Sie den Antrag am besten sechs Monate vor Beginn des Auslandsstudiums und spätestens im ersten Monat des Auslandsstudiums einreichen.
Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Auslands-BAföG notwendig?
Die Formulare und Unterlagen für den Antrag auf Auslands-BAföG finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.