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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Das müssen Sie wissen

Von IntFormalities
Veröffentlicht am 1. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen sind Menschen oft auf außenstehende Hilfe angewiesen. Doch nicht jeder kann sich Beratung von einem Rechtsanwalt oder Gerichtskosten leisten. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es in Deutschland daher die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe vom Bundesministerium der Justiz (BMJ). Alles Wissenswerte darüber erfahren Sie hier.

Die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe unterstützt Personen mit geringem Einkommen durch Rechtsbeistand.
Die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe unterstützt Personen mit geringem Einkommen durch Rechtsbeistand.

Was ist die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe sorgt dafür, dass auch Personen mit geringem Einkommen Zugang zu rechtlichem Beistand in Deutschland haben. Können Sie sich keine rechtliche Beratung leisten, so werden mit der Beratungshilfe die Kosten für einen Rechtsanwalt oder eine andere Beratungsperson für Sie übernommen.

Neben der kostenfreien Rechtsberatung haben Sie (wenn nötig) auch einen Anspruch auf außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt. Dazu gehören etwa der Schriftverkehr mit der Gegenseite sowie die schriftliche Darstellung des Sachverhaltes und des Rechtsstandpunktes

Was ist die Prozesskostenhilfe?

Oftmals reicht jedoch eine Beratung und außergerichtliche Vertretung nicht aus. Wollen oder müssen Sie ein gerichtliches Verfahren einleiten oder müssen Sie sich in einem Verfahren verteidigen, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wird die Hilfe gewährt, so werden die Gerichtskosten (inklusive Gutachterkosten) und die Kosten für Ihren Rechtsanwalt entweder zur Gänze oder zum Teil vom Staat gedeckt.

Wofür brauche ich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Rechtlicher Beistand kann in vielen Situationen notwendig sein. Die Hilfen des BMJ können Sie in folgenden Angelegenheiten in Anspruch nehmen:

  • Arbeitsrecht (Bsp.: Kündigung),
  • Sozialrecht (Bsp.: Bürgergeld, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung),
  • Verwaltungsrecht (Bsp.: BAFöG, Abgabenrecht, Gewerberecht, Schul- und Hochschulrecht),
  • Steuerrecht (Bsp.: Kindergeld),
  • Verfassungsrecht (Bsp.: Grundrechtsverletzungen),
  • Zivilrecht (Bsp.: Mietangelegenheiten, Verkaufsrecht, Schadensersatzansprüche, Verkehrsunfälle, Streit mit den Nachbarn, Scheidungen, Unterhaltsansprüche, Versicherungsansprüche, Erbstreit).

Wer bekommt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Anspruch auf die Hilfen haben grundsätzlich Personen, die sich aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Prozesskosten und den Rechtsbeistand nicht leisten können. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es liegt kein Mutwille vor: Auch eine wirtschaftlich besser gestellte Person würde in der vorliegenden Situation rechtliche Beratung und/oder Vertretung in Anspruch nehmen (auf eigene Kosten),
  • andere Möglichkeiten des rechtlichen Beistandes stehen Ihnen nicht zur Verfügung bzw. sind nicht zumutbar (Bsp.: Gewerkschaften, Mieterverbände, Sozialämter, Jugendämter, Arbeitsagentur) und
  • die Rechtsverfolgung hat gute Erfolgsaussichten (bei Prozesskostenhilfe).

Wie beantrage ich die Beratungshilfe?

Um die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, können Sie zu Ihrem zuständigen Amtsgericht gehen. Hier schildern Sie dem Rechtspfleger Ihr Problem und Ihre wirtschaftliche und persönliche Lage.

Das Amtsgericht steht Ihnen entweder mit sofortiger Beratung vor Ort zur Seite, oder empfiehlt Ihnen andere Beratungsmöglichkeiten (Bsp.:Rechtsanwälte, in Kammern organisierte Rechtsbeistände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). Damit Sie diese wahrnehmen können, wird Ihnen vom Amtsgericht ein Berechtigungsschein ausgestellt.

Alternativ können Sie die Beratungshilfe auch schriftlich beantragen. Ein Formular dazu finden Sie entweder bei Ihrem Amtsgericht oder online auf der Homepage des BMJ.

Wie beantrage ich die Prozesskostenhilfe?

Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie schriftlich einen Antrag bei dem Gericht stellen, das für Ihren Prozess zuständig ist. Dabei müssen Sie den streitigen Sachverhalt mithilfe von Beweismitteln darstellen und Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse schildern (ein Formular dazu finden Sie online beim BMJ).

Welche Angaben und Dokumente sind erforderlich?

Sowohl für die Beratungshilfe als auch für die Prozesskostenhilfe müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihren Einkünften und Ausgaben machen, um zu zeigen, dass Sie einen Anspruch haben. Dazu gehören:

  • Gehalt,
  • Einkommen, 
  • Vermögen,
  • Unterhaltszahlungen,
  • Mietkosten,
  • besondere Belastungen (Bsp.: aufgrund von Behinderung oder hohen Zahlungsverpflichtungen).

Um Ihr Einkommen und Vermögen nachzuweisen, benötigen Sie einen Gehalts- oder Einkommensnachweis und Vermögensnachweise. Das sind etwa Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, Bescheide über den Bezug von Renten oder staatlichen Leistungen (Bsp.: Bürgergeld), Kontoauszüge, Sparbücher, oder Wertpapiere. 

Was kostet die Beratungshilfe?

Sowohl die Beratungshilfe der Amtsgerichte als auch die Ausstellung des Berechtigungsscheins ist für Sie kostenlos. Nehmen Sie Beratung oder Vertretung von einer Beratungsperson außerhalb des Amtsgerichts in Anspruch, so kann diese von Ihnen 15 Euro verlangen.

Eine besondere Regelung tritt ein, wenn sich durch erfolgreiche Beratungshilfe Ihre finanzielle Lage erheblich verbessert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund der Beratungshilfe eine Erbschaft oder Schadensersatz ausgezahlt bekommen. 

In diesem Fall kann die Bewilligung der Beratungshilfe aufgehoben werden und Sie bezahlen der Beratungsperson eine Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung muss jedoch im Vorhinein festgelegt worden sein. Ihre Rechtsvertretung muss Sie auf jeden Fall über diesen Vorgang aufklären, bevor sie Ihr Mandat übernimmt.

Welche Kosten werden bei der Prozesskostenhilfe übernommen?

Je nach wirtschaftlicher Lage und Einkommen übernimmt die Prozesskostenhilfe Ihre Gerichtskosten und die Kosten für Ihren Anwalt entweder vollständig oder zum Teil. Was davon auf Sie zutrifft und wie viel Sie gegebenenfalls selbst bezahlen müssen, erfahren Sie vom zuständigen Gericht.

Die Prozesskostenhilfe übernimmt jedoch nicht die gegnerischen Anwaltskosten, falls Sie den Prozess verlieren. Diese müssen Sie selbst tragen (außer bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten).

Der Rechtsbeistand für Personen mit geringem Einkommen

Personen mit geringem Einkommen können in Deutschland Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe des BMJ in Anspruch nehmen. 

Die Beratungshilfe findet in der Regel (beinahe) kostenlos statt und die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten sowie Ihre Anwaltskosten bei einem Gerichtsprozess zum Teil oder vollständig.

Um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf die jeweilige Hilfe stellen.

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