Wer sich weiterbilden möchte, steht häufig vor der Hürde, keine Zeit zu finden. Die Jahresurlaubstage sind bereits anderweitig verplant und der Arbeitgeber möchte Sie nicht freistellen? Hier setzt der Bildungsurlaub NRW an. Durch diesen erhalten Sie die Möglichkeit, zusätzliche Tage für Ihre persönliche Weiterbildung nutzen zu können. Wie das funktioniert und was es zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns!

- Was ist Bildungsurlaub in NRW?
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW?
- Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen Ihnen zu?
- Welche Arten von Kursen und Trainings sind zulässig für den Bildungsurlaub NRW?
- Wann, wo und wie wird Bildungsurlaub beantragt?
- Zur Weiterbildung mit dem Bildungsurlaub NRW
- FAQ´s
- Können nicht genutzte Bildungsurlaubstage übertragen werden?
- Kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
- Wer zertifiziert die Bildungsveranstaltung für den Bildungsurlaub NRW?
- Haben auch Lehrer Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Gibt es Förderungen für die Kurse?
- Was passiert bei Ablehnung des Antrags auf Bildungsurlaub?
Was ist Bildungsurlaub in NRW?
In Nordrhein-Westfalen haben fast alle Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub, der zusätzlich zum normalen Urlaub gewährt wird. Hierdurch können Sie die Chance ergreifen, sich beruflich oder persönlich weiterzubilden. Der Anspruch besteht jedes Jahr aufs Neue.
Übrigens: In 14 von 16 Bundesländern gilt ein Recht auf Bildungsurlaub. Das sind alle Bundesländer bis auf Bayern und Sachsen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW?
Jeder Arbeitnehmer (auch Auszubildende), der in NRW arbeitet und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt.
Keinen Bildungsurlaub NRW Anspruch besitzen sowohl Selbstständige als auch Beamte. Dennoch gibt es (für Beamte) die Option von Sonderurlaub.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen Ihnen zu?
In NRW besitzen Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese 5 Tage können entweder am Stück oder auf mehrere kürzere Abschnitte verteilt werden. Um den Betriebsablauf nicht negativ zu beeinträchtigen, besitzt der Arbeitgeber ein gewisses Mitspracherecht.
Nicht genutzte Bildungsurlaubstage können nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Welche Arten von Kursen und Trainings sind zulässig für den Bildungsurlaub NRW?
Nicht jeder Kurs oder jedes Seminar kann für den Bildungsurlaub NRW genutzt werden. Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss der Kurs bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich müssen die Weiterbildungsmaßnahmen der beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung dienen. Zu den anerkannten Kursarten gehören:
- Berufliche Weiterbildung: Kurse, die zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation oder zur Vorbereitung auf berufliche Herausforderungen dienen.
- Politische Bildung: Seminare, die sich mit gesellschaftlichen, politischen oder rechtlichen Themen befassen und das kritische Denken und die Mitwirkung im demokratischen Prozess fördern.
- Sprachkurse: Sprachkurse, die der Verbesserung von Sprachkenntnissen dienen, können ebenfalls anerkannt werden (sofern sie nicht nur der Freizeitgestaltung dienen, sondern der beruflichen Weiterentwicklung).
- Gesundheits- und Stressbewältigung: Lernen Sie mit Stress umzugehen oder Ihre Gesundheit zu fördern.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über staatlich geförderte Weiterbildungsprogramme.
Welche Grundvoraussetzungen müssen die Kurse erfüllen?
- Die Weiterbildung bedarf einer Mindestdauer von 3 Tagen am Stück bzw. 5 Tage in 5 fortlaufenden Wochen
- Die Bildungsmaßnahme umfasst mindestens je 6 Unterrichtsstunden täglich
- Der Veranstaltungsort darf maximal 500 Kilometer von der Landesgrenze von NRW entfernt sein
Nicht anerkannte Kurse sind die, die der reinen Freizeitgestaltung dienen, wie zum Beispiel Hobbymalerei oder rein private Sportkurse – diese sind nicht anerkannt. Ebenso dürfen Kursinhalte nicht ausschließlich der persönlichen Weiterentwicklung ohne beruflichen Bezug dienen.
Wann, wo und wie wird Bildungsurlaub beantragt?
- Kurswahl und Anmeldung: Wählen Sie einen anerkannten Kurs (siehe unten), der zu Ihren beruflichen oder persönlichen Zielen passt.
- Bestätigung der Bildungseinrichtung einholen: Lassen Sie sich die Kursdetails und Teilnahmebestätigung schriftlich ausstellen.
- Antrag beim Arbeitgeber einreichen: Reichen Sie spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn den Antrag auf Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber ein. Der Antrag muss die Bestätigung der Bildungseinrichtung beinhalten.
- Warten auf Genehmigung: Der Arbeitgeber kann den Antrag prüfen und muss diesen innerhalb einer angemessenen Frist (circa vier Wochen) beantworten. In der Regel sollte die Antwort spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
- Bildungsurlaub antreten: Nach Genehmigung durch den Arbeitgeber können Sie den Bildungsurlaub antreten und sich auf Ihre Weiterbildung konzentrieren.
Wo finde ich akkreditierte Kurse und anerkannte Einrichtungen für den Bildungsurlaub in NRW in 2025?
Hier finden Sie eine vollständige Liste der anerkannten Einrichtungen und anerkannten Kurse, die für den Bildungsurlaub in NRW 2025 akkreditiert sind.
Wann sollte ich den Bildungsurlaub beantragen?
Ihren Antrag sollten Sie spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Kurs bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Bildungsurlaub NRW 10 Tage erhalten Sie dann, wenn Sie zwei Jahre zusammenlegen – das ist möglich.
Bezahlt der Arbeitgeber den Bildungsurlaub?
Ja, während des Bildungsurlaubs erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihr reguläres Gehalt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer also weiterhin bezahlen, wie wenn er regulär arbeiten würde.
Allerdings müssen die Kosten für den Kurs oder die Weiterbildung selbst vom Arbeitnehmer getragen werden, es sei denn, der Arbeitgeber beteiligt sich freiwillig an den Kursgebühren.
Zur Weiterbildung mit dem Bildungsurlaub NRW
Wer mindestens sechs Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist und Arbeitnehmer ist, kann den Bildungsurlaub NRW beantragen. Hierfür suchen Sie einen zertifizierten Kurs, der Sie beruflich voranbringt und stellen dann einen Antrag auf Bildungsurlaub NRW 2025 bei Ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss verbringen Sie eine Weiterbildung mit bis zu 5 Tagen.
FAQ´s
Können nicht genutzte Bildungsurlaubstage übertragen werden?
Die Urlaubstage, die aus dem Bildungsurlaub NRW entstehen, können nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden – sie verfallen ersatzlos.
Kann der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Ja, der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub ablehnen. Allerdings nur dann, wenn:
- zwingende betriebliche Belange stehen dem Urlaub im Wege
- Urlaubsanträge anderer Kollegen haben Vorrang (Abwägung sozialer Gesichtspunkte)
- jährlich ist bei Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten lediglich eine Freistellung von bis zu 10% der Arbeitnehmer verpflichtend
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten
Wer zertifiziert die Bildungsveranstaltung für den Bildungsurlaub NRW?
Voraussetzung für die Zertifizierung ist, dass die Einrichtung seit mindestens zwei Jahren besteht. Für das Gütesiegel für Einrichtungen in NRW ist die Bezirksregierung zuständig.
Haben auch Lehrer Anspruch auf Bildungsurlaub?
Beamtinnen und Beamte, die im Dienst des Landes NRW, der Gemeinden, Gemeindeverbände oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Landes stehen, sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen können sich für Bildungs- oder ähnliche Zwecke bezahlte freistellen lassen. Diese Möglichkeit ist in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) geregelt.
Gibt es Förderungen für die Kurse?
Das Programm “Bildungscheck” fördert Kurse in NRW mit bis zu 50% der Kurskosten. Ob Sie die Bildungsurlaub NRW Voraussetzungen erfüllen, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums heraus. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bildungsprämie erhalten, um Ihre Fortbildung zu finanzieren.
Was passiert bei Ablehnung des Antrags auf Bildungsurlaub?
Wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub trotz Erfüllung aller Voraussetzungen verweigert, können Arbeitnehmer gegen die Entscheidung vorgehen. Zunächst sollte ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt werden, um Missverständnisse auszuräumen. Hilft auch das nicht, wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).