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Eingliederungshilfe – So funktioniert sie

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Menschen mit Behinderung haben in Deutschland ein Recht auf Eingliederungshilfe. Dabei handelt es sich um medizinische Rehabilitation sowie um Leistungen, die eine selbstbestimmte Teilnahme an Bildung, am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Welche Eingliederungshilfen es gibt, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wo Sie die Leistungen beantragen können, erfahren Sie hier. 

So bekommen Sie Eingliederungshilfe in Deutschland

Was ist Eingliederungshilfe und welche Bereiche gibt es?

Während die Eingliederungshilfen früher ein Teil der Sozialhilfe waren, werden sie seit 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) getrennt davon geregelt. Sie befinden sich in Teil 2 des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX) und sollen Menschen mit Behinderung die Eingliederung in das Leben in der Gesellschaft erleichtern. Dabei werden die Leistungen und ihre Aufgaben unterteilt in:

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: 

  • Die Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung soll reduziert oder einer Verschlechterung vorgebeugt werden. 
  • Die Person mit Behinderung soll so unabhängig von Pflege wie möglich gemacht werden.
  • Eine Frühförderung für Kinder mit Behinderung soll gewährleistet werden.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: 

  • Die Person mit Behinderung soll dazu befähigt werden, eine Arbeit entsprechend ihren Interessen aufzunehmen, auszuüben und langfristig zu behalten. 
  • Möglichkeiten der Förderung und Weiterentwicklung sollen gegeben werden.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung: 

  • Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sollen eine angemessene Schulbildung und die notwendige Unterstützung darin bekommen.
  • Erwachsene sollen Unterstützung zur Absolvierung einer Ausbildung oder eines Studiums bekommen.

Leistungen zur sozialen Teilhabe:

  • Menschen mit Behinderung sollen bei der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft unterstützt werden.
  • Dies wird mit Unterstützung beim selbstbestimmten Wohnen und in der Freizeit sowie mit heilpädagogischen Leistungen und Mobilitätsleistungen erreicht. 

Wichtig ist bei all diesen Eingliederungshilfen, dass die Person mit Behinderung in die Gestaltung der Leistung eingebunden wird. Sie hat ein Wunsch- und Wahlrecht und ihre Vorstellungen sind wichtiger Bestandteil sowohl bei der Auswahl als auch der Umsetzung der Leistungen.

Die Teilnahmeleistungen können auch die Form eines persönlichen Budgets annehmen. In diesem Fall erhält die leistungsberechtigte Person Geldleistungen oder Gutscheine, mit denen sie die gewünschte Eingliederungshilfe selbst gestalten und eigenverantwortlich finanzieren kann.

Was sind die Voraussetzungen für Eingliederungshilfen?

Um Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen, muss eine Person eine wesentliche Behinderung haben, bzw. von einer solchen bedroht sein. Das bedeutet, dass er oder sie durch die Behinderung wesentlich in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist. 

Außerdem muss ein Bedarf an einer Leistung gegeben sein, die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Sozialleistungsträger fällt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Kindern und Jugendlichen mit ausschließlich seelischer Behinderung. Die Eingliederungshilfe ist hier eine Leistung der Jugendhilfe und muss beim Jugendamt beantragt werden. 

Darüber hinaus müssen die Ziele der Eingliederungshilfe erreichbar sein. Das heißt, für eine medizinische Rehabilitation muss eine Besserung des gesundheitlichen Zustands oder das Verhindern einer Verschlechterung möglich sein. Soll ein gewünschter Arbeits- oder Ausbildungsplatz erreicht werden, so muss die Person auch dafür geeignet sein.

Die Leistungen werden dabei so lange gegeben, bis das Ziel erreicht ist, oder solange das Erreichen des Zieles realistisch ist. Das kann auch bis ans Lebensende einer Person sein.

Wie funktioniert die Kostenbeteiligung?

Wie genau die Finanzierung der gewünschten Leistung abläuft, hängt vom Einkommen und Vermögen der Person ab. Bei Kindern mit Behinderung werden Einkommen und Vermögen der Eltern herangezogen. Nicht an jeder Leistung muss man sich finanziell beteiligen. 

Privilegierte Leistungen wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Frühförderung oder Hilfen zur Schulbildung werden ohne Kostenbeteiligung gewährt. Sind nicht privilegierte Leistungen erwünscht wie Assistenz in besonderen Wohnformen oder im Freizeitbereich, so wird individuell entschieden, ob die leistungsberechtigte Person zum Teil ihr eigenes Einkommen oder Vermögen aufwenden muss. 

Eine Kostenbeteiligung fällt jedoch in jedem Fall weg, wenn eine Person existenzsichernde Leistungen bezieht. Dazu zählt beispielsweise die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung

Was sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe?

Verantwortlich für die Teilhabeleistungen sind sowohl zuständige Reha-Träger als auch verschiedene Ämter Deutschlands. Da die Leistungsträger mit dem BTHG neu eingeführt wurden, ist noch nicht genau geregelt, wer an welchem Ort zuständig ist.

Je nach Bundesland sind in der Regel bestimmte Städte oder Landkreise für die Eingliederungshilfe verantwortlich. Bei diesen zuständigen Leistungsträgern müssen Sie Ihren Antrag auf Eingliederungshilfe einreichen. Wie jedes Bundesland die Zuständigkeit regelt und wie die Leistungen umgesetzt werden, erfahren Sie im Umsetzungsstand in den Ländern

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Haben Sie Fragen oder Unklarheiten, so können Sie sich von den Trägern der Eingliederungshilfen individuell beraten lassen. Auch bei der unabhängigen Teilhabeberatung bekommen Sie hilfreiche Informationen. Rund um das Thema Behinderung berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Bürgertelefon des BMAS

Telefon: 030 221 911 006

Erreichbarkeit: Mo–Do, 08:00–20:00

Alles zur Eingliederungshilfe in Kürze

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung in Deutschland dazu ermächtigen, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Dies erfolgt durch Unterstützung in Form von medizinischer Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben.

Damit eine erfolgreiche Teilhabe erreicht werden kann, müssen die leistungsberechtigten Personen durch ein Wunsch- und Wahlrecht an der Gestaltung der Leistungen beteiligt sein. Berechtigt sind alle Personen mit wesentlicher Behinderung. Ob bei den gewünschten Leistungen eine Kostenbeteiligung vorgesehen ist, und wie hoch diese ist, liegt an der Art der Leistung und an der finanziellen Lage der Person. 

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