Viele Studenten und Absolventen spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen und ein Startup zu gründen. Sie haben reichlich Motivation und eine kreative Geschäftsidee, nur an den Mitteln, diese erfolgreich in die Tat umzusetzen, mangelt es oft. Das EXIST Gründerstipendium hilft dabei, den Traum der Existenzgründung Wirklichkeit werden zu lassen. Wie das Unterstützungsprogramm aussieht, an welche Zielgruppen es sich wendet und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.
- Was ist das EXIST Gründungsstipendium?
- Wer bekommt das Stipendium?
- Welche Voraussetzungen muss das Startup erfüllen?
- Was bietet das EXIST Gründerstipendium?
- Wie kann ich das Gründerstipendium beantragen?
- Antrag angenommen: Was kommt jetzt?
- Abbruch der Förderung
- Der Weg zur Existenzgründung mit dem EXIST Gründerstipendium
Was ist das EXIST Gründungsstipendium?
Das Förderprogramm EXIST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt bereits seit 1998 diverse Hochschulen, Gründungsnetzwerke und Forschungseinrichtungen.
Mit dem Gründungsstipendium hilft es gründungsinteressierten Studenten, Absolventen und Wissenschaftlern dabei, während der Vorgründungsphase ihren Businessplan auszuarbeiten und die Unternehmensgründung vorzubereiten.
Wer bekommt das Stipendium?
Das Gründungsstipendium wendet sich an folgende Zielgruppen:
- Studenten in der zweiten Hälfte ihres Studiums,
- Hochschulabsolventen bis zu fünf Jahre nach Studienabschluss,
- Wissenschaftler aus Hochschulen,
- Wissenschaftler aus öffentlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die nicht gewinnorientiert sind und
- ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden.
Die Bewerber können deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder auch Staatsangehörige von Drittstaaten sein. Letztere brauchen eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder zumindest eine vorläufige Bescheinigung der Ausländerbehörde zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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Gründungsstipendium für Teams
Sie können sich auch als Gründerteam um das Stipendium bewerben. Ihr Team darf beliebig viele Mitglieder haben, jedoch werden davon maximal drei Personen gefördert.
Darunter darf sich auch eine Person befinden, deren Abschluss bereits länger als fünf Jahre zurückliegt, oder die anstatt einer Hochschulausbildung eine staatlich anerkannte Berufsausbildung hat. In diesem Fall wird die Person als technischer Mitarbeiter gefördert.
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Welche Voraussetzungen muss das Startup erfüllen?
Nicht alle Gründungsideen werden gefördert. Es muss sich bei der Geschäftsidee entweder um ein innovatives, technologieorientiertes Gründungsvorhaben handeln, oder um eine innovative wissensbasierte Dienstleistung, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt.
Die geförderten Geschäftsideen müssen darüber hinaus deutliche Alleinstellungsmerkmale vorweisen und gute Aussichten auf einen wirtschaftlichen Erfolg haben.
Was bietet das EXIST Gründerstipendium?
Die Studentenförderung soll dazu dienen, innovative Startups aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu bringen. Um das zu erreichen, unterstützt EXIST Unternehmensgründer durch:
Finanzielle Förderung
Die Gründer erhalten pro Person eine finanzielle Förderung von bis zu 3.000 € monatlich, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Stipendium wird für maximal 12 Monate ausbezahlt und kann nicht verlängert werden. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Leistung und nicht um ein Darlehen, das Stipendium muss also nicht zurückerstattet werden. Wer wie viel bekommt, hängt vom Berufs- bzw. Studierendenstatus ab:
- Studenten: 1.000 € pro Monat,
- technische Mitarbeiter: 2.000 € pro Monat,
- Absolventen: 2.500 € pro Monat und
- Promovierte: 3.000 € pro Monat.
Für Gründer mit Kindern gibt es monatlich 150 € Kinderzuschlag pro Kind. Darüber hinaus erhalten die Geförderten einmalig bis zu 35.000 Euro für Coaching und Sachmittel. Davon sind 10.000 € pro Person für Sachmittel vorgesehen (bei Teams insgesamt maximal 30.000 €) und 5.000 € für Coaching.
Beratungsangebot
Neben der finanziellen Unterstützung bietet das EXIST Gründerstipendium auch ein umfangreiches Beratungsangebot an. Dieses beginnt mit dem verpflichtenden Gründungsteamseminar. Hier wird Ihr Team komplementär aufgestellt und auf die Kommunikation mit Kunden sowie auf Gespräche mit Investoren vorbereitet. Zudem können mithilfe der finanziellen Förderung Coachings zu folgenden Themen besucht werden:
- Betriebswirtschaft,
- Gesellschaftsrecht,
- Haftung,
- Handelsrecht,
- Internetrecht,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Risikomanagement,
- Rechtsberatung,
- Rhetorik und
- Unternehmensführung.
Wie kann ich das Gründerstipendium beantragen?
Den Antrag auf das Förderprogramm müssen Sie gemeinsam mit einer geeigneten Hochschule stellen. Dabei sind folgende Schritte notwendig:
1. Kontaktaufnahme mit einer Hochschule
Zunächst müssen Sie eine Hochschule finden, die fachlich zu Ihrer Gründungsidee passt. Mit dieser müssen Sie nun Kontakt aufnehmen, denn sie unterstützt Sie beim Prozess der Antragstellung. In vielen Fällen handelt es sich hierbei um Ihre eigene Hochschule.
Die Hochschule stellt Ihnen einen Berater zur Verfügung, der Sie während der Vorgründungsphase unterstützt. Wenn es sich bei der Hochschule um Ihre eigene handelt, ist das oft der Betreuer Ihrer Abschlussarbeit.
2. Unterstützung durch die Gründungsberatung
Hochschulen haben entweder eine eigene Gründungsberatung oder sind Teil eines Gründungsnetzwerks. Standorte der Gründungsnetzwerke in Ihrer Nähe finden Sie online auf der Website des BMWK.
Das Gründungsnetzwerk überprüft nun Ihre Geschäftsidee und entscheidet, ob sich diese für das EXIST Stipendium eignet. Falls sie die Idee als vielversprechend bewerten, unterstützen sie Sie bei der Antragstellung und teilen Ihnen einen Coach zu, der Ihnen weiterhin zur Seite steht.
3. Einreichen der Ideenskizze
Bei der Gründungsberatung Ihrer Hochschule oder beim Gründungsnetzwerk reichen Sie nun eine Ideenskizze ein. Hier beschreiben Sie auf maximal 25 Seiten Ihre Geschäftsidee. Das Gründungszentrum bewertet nun anhand dieser Skizze, ob Ihr Team gut zusammenarbeitet und ob Ihre Idee innovativ ist und Potential am Markt hat.
4. Antragstellung
Das Gründungsbüro Ihrer Hochschule oder das Gründungsnetzwerk füllt nun online ein Antragsformular für Sie aus. Welche Dokumente Sie hierfür einreichen müssen, erfahren Sie im Zuge der Gründungsberatung durch die Hochschule.
Sie können den Antrag jederzeit stellen. Sollte Ihre Idee abgelehnt werden, so erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben mit einem Gutachten. Wird Ihr Antrag angenommen, beginnt frühestens drei Monate nach Antragstellung die Förderphase.
Antrag angenommen: Was kommt jetzt?
Wird Ihre Geschäftsidee akzeptiert und Sie erhalten das EXIST Gründungsstipendium, so kommen nun einige Pflichten auf Sie zu:
- Besuch des Gründerpersönlichkeit-Seminars (eintägig),
- Präsentation erster Ergebnisse (nach fünf Monaten),
- Präsentation des Businessplans (nach zehn Monaten) und
- Eigenverantwortliche Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Abbruch der Förderung
Wird im Laufe des Stipendiums ersichtlich, dass das Gründungsvorhaben nicht durchführbar ist, so kann es zum Abbruch des Gründerstipendiums kommen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es Konflikte unter den Teammitgliedern gibt und das Projekt aufgelöst wird.
Wird die Geschäftsidee vor Ablauf des Förderjahres verworfen, so werden die Zahlungen eingestellt. Bisher bezogene Fördergelder müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Der Weg zur Existenzgründung mit dem EXIST Gründerstipendium
Studenten, Absolventen und Wissenschaftler können in Deutschland durch das EXIST Gründungsstipendium bei der Gründung eines Startups unterstützt werden. Das Förderprogramm richtet sich an innovative Geschäftsideen, die entweder wissensbasiert oder technologieorientiert sind.
Teil des Angebots sind eine finanzielle Förderung sowie ein umfangreiches Beratungsangebot. Um das Stipendium zu erhalten, müssen Sie als Einzelgründer oder als Team einen Antrag stellen. Ihre Hochschule und Ihr Gründungsnetzwerk unterstützen Sie bei der Antragstellung.