Die Arbeitswelt stellt sich oft recht kompliziert dar. Rechte und Gesetze gibt es für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen. Die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob agiert hier als eine Art Schwellenwert. Sie ermöglicht eine Welt der Möglichkeiten, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Sie markiert den Übergang von Gelegenheitsjobs (Minijobs) und formellen Beschäftigungsverhältnissen und spielt eine entscheidende Rolle. Über Flexibilität, Chancen und ab und an auch Herausforderungen, möchten wir Ihnen heute berichten.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Agentur für Arbeit definiert die Geringfügigkeitsgrenze als geringfügige Beschäftigungen mit einem festgelegten maximalen Arbeitsentgelt und Arbeitseinsatz.
Dabei wurde die Einkommensgrenze für Minijobber am 1. Januar 2026 auf 603 Euro angehoben (556 Euro im Jahr 2025). Ausserdem wurde beschlossen, dass nun ein Arbeitseinsatz von maximal 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr gilt, 2025 waren es nur 70 Arbeitstage.
Spricht: Minijobber können 2026 bis zu 90 Tage pro Jahr arbeiten und dabei bis zu 603 Euro monatlich verdienen.

Warum könnte ein Minijob für Sie interessant sein?
Eine geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob kann aus diversen Gründen Sinn ergeben. Manch eine Person möchte schlicht nebenbei Geld verdienen und das ohne die Verpflichtungen eines Vollzeitjobs einzugehen.
Häufig bemerkbar ist der Wunsch nach einem Minijob bei folgenden Personenkreisen:
- Studenten
- Rentnern
- Menschen mit anderen Verpflichtungen
- Einkommensschwache Personen
Welche Vorteile bieten sich?
Ein Minijob kann für Sie einige Vorteile bieten:
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
- Geringere bürokratische Hürden für Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Option auf Generierung eines zusätzlichen Einkommens
- Sozialversicherungs- und Steuerbelastung fällt weg

Welche Nachteile können sich ergeben?
Auf der Kehrseite ergeben sich:
- Niedrigeres Einkommen im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung
- Begrenzter Anspruch auf Sozialleistungen bzw. Sozialschutz
- Mögliche Unsicherheit bezüglich der Arbeitsstunden und – dauer
Minijob: Krankenversicherung und Steuern
Formal angestellte vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wird mit ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung stets die Abgabebelastungen zu den Sozialversicherungen abgezogen. Aber was, wenn Sie einen Job unter der Geringfügigkeitsgrenze haben?
Minijobber zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hierzu werden vom Lohn also keine Abzüge getätigt.

Wie sieht es mit Steuern aus?: Häufig bezahlt der Arbeitgeber die Steuern eines Minijobbers. Grundsätzlich kann der Minijob (Basis 603 Euro) mit einem Steuersatz von 2 Prozent besteuert werden. Es handelt sich um die sogenannte Pauschsteuer. Sie fließt an die Minijob-Zentrale.
Wie melden Sie einen Minijob an?
Zunächst gilt es, einen Arbeitgeber zu finden, der eine Stelle auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze anbietet. Mit diesem schließen Sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag, der den Stundenlohn und die Arbeitsstunden pro Monat regelt.
Bei der Minijob-Zentrale gemeldet wird die Beschäftigung, indem Sie die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen.
Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einstellen, profitieren oft von reduzierten Lohnnebenkosten und geringerer administrativer Belastung. Der Vertrag mit einem Minijobber bietet also Rechtssicherheit und das bei nur vergleichsweise wenig Bürokratie.
Allerdings gilt auch, dass ein Vertrag mit einem Minijobber Konsequenzen in puncto Entgeltfortzahlung bringt. In der Regel hat der Arbeitgeber im Jahr bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Weiter muss darauf geachtet werden, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.
Welche Rechte besitzen Arbeitnehmer auf Basis eines Minijobs?
Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftigt sind, haben in der Regel Anspruch auf grundlegende Arbeitsrechte, wie:
- Mindestlohn
- bezahlten Urlaub
- Arbeitszeitregelungen
- Kündigungsschutz
- Lohnfortzahlung
- Anspruch auf Arbeitszeugnis
Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Minijobber besitzen also folglich dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Eine Abweichung gilt: Wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz) – dazu zählen beispielsweise die Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen – können sich Unterschiede ergeben.

Für einige Arbeitnehmer kann eine geringfügige Beschäftigung als Sprungbrett dienen, um Erfahrungen zu sammeln und sich für eine Vollzeitstelle zu qualifizieren. Dies kann durch Weiterbildung und Networking entstehen. Platziert sich der Arbeitnehmer möglichst positiv in den Augen seiner Führungskraft, kann eine Aussicht auf die Erhöhung der Stunden erfolgen und der Minijob aufgewertet werden.

Geringfügigkeitsgrenze Minijob: Flexibilität und Zusatzeinkommen
Die Geringfügigkeitsgrenze bietet flexible Möglichkeiten für viele Personengruppen, ein zusätzliches Einkommen zu generieren. Per Gesetz werden Minijobber auch den Rechten eines Vollzeitbeschäftigten förmlich gleichgestellt. Sozial absichern lässt sich mittels Minijob nur schwer bis überhaupt nicht – dafür entfällt die Steuerlast. Mit der richtigen Einstellung können sich folgend weitere Angestelltenverhältnisse ergeben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze legt fest, wie viel Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu fallen. Es besteht eine Minijob Grenze 2025 von 556 Euro Gehalt pro Monat.
Wie viele Minijobs darf man haben?
Sie dürfen so viele Minijobs haben, wie Sie wollen, solange Sie keinen Hauptjob haben und nicht mehr als 556 Euro pro Monat verdienen.
Gibt es eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit im Minijob?
Es gibt keine feste Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit im Minijob. Entscheidend ist, dass der durchschnittliche monatliche Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro nicht überschreitet.
Wie finde ich einen Minijob in der Nähe?
Einen Minijob in der Nähe können Sie zum Beispiel mit diesem Portal der Bundesagentur für Arbeit finden.



