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Keine Steuern bis zum Grundfreibetrag entrichten

Von IntFormalities
Veröffentlicht am 9. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Über das deutsche Steuersystem wird immer wieder geschrieben und diskutiert. Ein zentrales Element ist der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser soll ein gewisses Existenzminimum sichern, bis zu dem Steuerfreiheit gewährt wird. Doch wie wirkt sich dieser Betrag genau auf unsere Steuerlast aus? Wie wird er errechnet? Was es weiterhin zu beachten gilt, möchten wir im heutigen Artikel erläutern.

Grundfreibetrag: Euro-Geldscheine, Stift und Brille als Symbole für Steuerfreibetrag.
Welche Wirkung der steuerliche Grundfreibetrag auf die Steuerzahler hat

Was ist der Grundfreibetrag und wie funktioniert er?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum zu sichern. Dieses Konzept basiert auf der Vorstellung, dass jeder Bürger genug Einkommen haben sollte, um seine grundlegenden Bedürfnisse zu decken, ohne dass Steuern darauf erhoben werden. So soll sich jeder Nahrung, Kleidung oder eine Wohnung leisten können.

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation gerecht zu werden. Hierfür steht der Existenzminimumbericht. Über mögliche Anpassungen wird dann über den Bund entschieden.

Wie beeinflusst der Grundfreibetrag das zu versteuernde Einkommen?

Der Grundfreibetrag wird direkt vom Gesamteinkommen abgezogen, bevor die Steuerberechnung erfolgt. 

Ein Beispiel: Angenommen, eine Person hat ein jährliches Einkommen von 30.000 Euro und der Grundfreibetrag beträgt 11.604 Euro. In diesem Fall werden nur die verbleibenden 18.396 Euro versteuert. 

Diese Regelung stellt sicher, dass das Existenzminimum von der Besteuerung ausgenommen ist. Monatlich nicht pfändbar ist ein Mindestbetrag von 1.492 Euro.

Für Verheiratete ist der Freibetrag doppelt so hoch. Er beträgt 23.208 Euro.

Wer hat Anspruch darauf?

Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland ein Recht auf den Grundfreibetrag, unabhängig von der Einkommenshöhe. Dazu gehören: 

  • Arbeitnehmer 
  • Selbstständige 
  • Rentner 
  • Studenten
  • Auszubildende

Da auch Rentner vom Grundfreibetrag profitieren, wird ihr steuerpflichtiges Einkommen ebenfalls um den Grundfreibetrag vermindert, was zu einer geringeren Steuerlast führt.

Hinweis: Für Personen, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, gibt es besondere Regelungen. Sie können den Grundfreibetrag nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Wie wird der Grundfreibetrag berechnet?

Die Berechnung des Grundfreibetrags erfolgt automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung. Das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen ab, ohne dass der Steuerpflichtige einen gesonderten Antrag stellen muss. Der Prozess ist somit für die Steuerpflichtigen unkompliziert und erfordert keine zusätzliche Bürokratie.

Wie hat sich in den vergangenen Jahren entwickelt?

Um die steigenden Kosten zu berücksichtigen (Inflation), wird der Grundfreibetrag jährlich angepasst. Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie die Anpassungen der letzten Jahre:

JahrGrundfreibetrag
202411.604 €
202310.908 €
202210.347 €
20219.744 €
20209.408 €
20199.168 €

Muss der Grundfreibetrag gesondert beantragt werden?

Der Grundfreibetrag muss nicht separat beantragt werden. Gemäß Ihrer individuellen Steuerklasse wird dieser vom Arbeitgeber automatisch für Sie einbehalten. Oder das Finanzamt berücksichtigt diesen bei Ihrer Steuererklärung. Eine gesonderte Erwähnung, wenn Sie Ihre Steuererklärung erledigen, ist ebenfalls nicht notwendig.

Denken Sie bei Ihrer Steuererklärung auch an den Kinderfreibetrag!

Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf verschiedene Einkommensschichten aus?

Was gilt für Geringverdiener?

Für Geringverdiener bzw. einkommensschwache Familien ist der Grundfreibetrag besonders wichtig, da er sicherstellt, dass ihr geringes Einkommen nicht durch Steuern weiter reduziert wird. Dies trägt wesentlich zur finanziellen Entlastung dieser Gruppe bei.

Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf Mittel- und Hochverdiener aus?

Auch für Mittel- und Hochverdiener hat der Grundfreibetrag eine Bedeutung, wenn auch in geringerem Maße. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast, jedoch ist der relative Effekt bei höheren Einkommen weniger spürbar.

Gibt es Besonderheiten für Rentner?

Wenn Sie Rentner sind, wird der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente durch Ihr Renteneintrittsjahr bestimmt. Bis 2005 betrug dieser Anteil 50 Prozent, während die restlichen 50 Prozent als Rentenfreibetrag galten. 

Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich. Hierdurch sinkt der Rentenfreibetrag entsprechend. Zur Folge hat das, dass ab 2040 die gesamte Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss.

Neben dem Rentenfreibetrag gilt allerdings nach wie vor der Grundfreibetrag. Wenn Ihre Rente (nach Abzug des Rentenfreibetrags) den Grundfreibetrag übersteigt, muss nur für den darüber liegenden Teil die Steuer bezahlt werden.

Was gilt für Alleinerziehende?

Zusätzlich entlastet werden alleinerziehende Elternteile: der Entlastungsbetrag beläuft sich seit 2023 auf 4.260 Euro. Je zusätzlichem Kind (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) erhöht er sich um 240 Euro.

Haben Kinder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und sind arbeitssuchend, werden diese ebenfalls berücksichtigt. Auch eine Berücksichtigung von Kindern unter 25 Jahren ist vorstellbar. Dazu müssen sie sich im Studium befinden, ein Freiwilliges soziales Jahr durchführen oder in der Ausbildung sein.

Wie können Sie den Grundfreibetrag beanspruchen?

So gehen Sie vor, um den Grundfreibetrag in Abzug zu bringen.

  1. Einkommensermittlung: Ermitteln Sie Ihr gesamtes Jahreseinkommen.
  1. Steuererklärung ausfüllen: Geben Sie alle relevanten Einkünfte in der Steuererklärung an.
  1. Automatische Berechnung: Das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag automatisch vom Gesamteinkommen ab.
  2. Prüfung des Steuerbescheids: Überprüfen Sie den Steuerbescheid, um sicherzustellen, dass der Grundfreibetrag korrekt berücksichtigt wurde.

Die Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. In bestimmten Fällen, wie bei der Inanspruchnahme eines Steuerberaters, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Die Bearbeitung des Steuerbescheids durch das Finanzamt benötigt zwischen 1 und 5 Monaten.

Das Bundesministerium für Finanzen dient als Hauptansprechpartner in Bezug zu steuerlichen Fragen. Auch die jeweiligen Finanzämter

Grundsicherung und Steuerentlastung mittels Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems. Er trägt maßgeblich zur finanziellen Entlastung der Steuerpflichtigen beiträgt. Durch die regelmäßige Anpassung an die wirtschaftliche Lage bzw. die Inflation bleibt der Grundfreibetrag ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Existenzminimums. Auch zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit trägt er bei.

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