Über das deutsche Steuersystem wird immer wieder geschrieben und diskutiert. Ein zentrales Element ist der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser soll ein gewisses Existenzminimum sichern, bis zu dem Steuerfreiheit gewährt wird. Doch wie wirkt sich dieser Betrag genau auf unsere Steuerlast aus? Wie wird er errechnet? Was es weiterhin zu beachten gilt, möchten wir im heutigen Artikel erläutern.

So funktioniert der Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum zu sichern. Dieses Konzept basiert auf der Vorstellung, dass jeder Bürger genug Einkommen haben sollte, um seine grundlegenden Bedürfnisse zu decken, ohne dass Steuern darauf erhoben werden. So soll sich jeder Nahrung, Kleidung oder eine Wohnung leisten können.
Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation gerecht zu werden. Hierfür steht der Existenzminimumbericht. Über mögliche Anpassungen wird dann über den Bund entschieden.
Der Grundfreibetrag wird direkt vom Gesamteinkommen abgezogen, bevor die Steuerberechnung erfolgt.
Ein Beispiel: Angenommen, eine Person hat ein jährliches Einkommen von 30.000 Euro und der Grundfreibetrag beträgt 12.096 Euro. In diesem Fall werden nur die verbleibenden 17.904 Euro versteuert.
Diese Regelung stellt sicher, dass das Existenzminimum von der Besteuerung ausgenommen ist. Monatlich nicht pfändbar ist ein Mindestbetrag von 1.492 Euro.

Diese Personen haben Anspruch darauf
Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland ein Recht auf den Grundfreibetrag, unabhängig von der Einkommenshöhe. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Rentner
- Studenten
- Auszubildende
Da auch Rentner vom Grundfreibetrag profitieren, wird ihr steuerpflichtiges Einkommen ebenfalls um den Grundfreibetrag vermindert, was zu einer geringeren Steuerlast führt.

So wird der Grundfreibetrag berechnet
Die Berechnung des Grundfreibetrags erfolgt automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung. Das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen ab, ohne dass der Steuerpflichtige einen gesonderten Antrag stellen muss. Der Prozess ist somit für die Steuerpflichtigen unkompliziert und erfordert keine zusätzliche Bürokratie.
👉 Entwicklung in den vergangenen Jahren
Um die steigenden Kosten zu berücksichtigen (Inflation), wird der Grundfreibetrag jährlich angepasst. Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie die Anpassungen der letzten Jahre:
Jahr | Grundfreibetrag |
---|---|
2026 | 12.348 € |
2025 | 12.096 € |
2024 | 11.604 € |
2023 | 10.908 € |
2022 | 10.347 € |
2021 | 9.744 € |
2020 | 9.408 € |
2019 | 9.168 € |

So wirkt sich der Grundfreibetrag auf verschiedene Einkommensschichten aus
👉 Geringverdiener
Für Geringverdiener bzw. einkommensschwache Familien ist der Grundfreibetrag besonders wichtig, da er sicherstellt, dass ihr geringes Einkommen nicht durch Steuern weiter reduziert wird. Dies trägt wesentlich zur finanziellen Entlastung dieser Gruppe bei.
👉 Mittel- und Hochverdiener
Auch für Mittel- und Hochverdiener hat der Grundfreibetrag eine Bedeutung, wenn auch in geringerem Maße. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast, jedoch ist der relative Effekt bei höheren Einkommen weniger spürbar.
👉 Besonderheiten für Rentner
Wenn Sie Rentner sind, wird der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente durch Ihr Renteneintrittsjahr bestimmt. Bis 2005 betrug dieser Anteil 50 Prozent, während die restlichen 50 Prozent als Rentenfreibetrag galten.
Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich. Hierdurch sinkt der Rentenfreibetrag entsprechend. Zur Folge hat das, dass ab 2040 die gesamte Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss.
Neben dem Rentenfreibetrag gilt allerdings nach wie vor der Grundfreibetrag. Wenn Ihre Rente (nach Abzug des Rentenfreibetrags) den Grundfreibetrag übersteigt, muss nur für den darüber liegenden Teil die Steuer bezahlt werden.
👉 Alleinerziehende
Zusätzlich entlastet werden alleinerziehende Elternteile: der Entlastungsbetrag beläuft sich seit 2023 auf 4.260 Euro. Je zusätzlichem Kind (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) erhöht er sich um 240 Euro.

Den Grundfreibetrag beanspruchen: So klappt es
So gehen Sie vor, um den Grundfreibetrag in Abzug zu bringen.
- Einkommensermittlung: Ermitteln Sie Ihr gesamtes Jahreseinkommen.
- Steuererklärung ausfüllen: Geben Sie alle relevanten Einkünfte in der Steuererklärung an.
- Automatische Berechnung: Das Finanzamt zieht den Grundfreibetrag automatisch vom Gesamteinkommen ab.
- Prüfung des Steuerbescheids: Überprüfen Sie den Steuerbescheid, um sicherzustellen, dass der Grundfreibetrag korrekt berücksichtigt wurde.

Grundsicherung und Steuerentlastung mittels Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems. Er trägt maßgeblich zur finanziellen Entlastung der Steuerpflichtigen beiträgt. Durch die regelmäßige Anpassung an die wirtschaftliche Lage bzw. die Inflation bleibt der Grundfreibetrag ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Existenzminimums. Auch zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit trägt er bei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss der Grundfreibetrag gesondert beantragt werden?
Der Grundfreibetrag muss nicht separat beantragt werden. Gemäß Ihrer individuellen Steuerklasse wird dieser vom Arbeitgeber automatisch für Sie einbehalten. Oder das Finanzamt berücksichtigt diesen bei Ihrer Steuererklärung. Eine gesonderte Erwähnung, wenn Sie Ihre Steuererklärung erledigen, ist ebenfalls nicht notwendig.
An wen kann ich mich bei steuerlichen Fragen wenden?
Das Bundesministerium für Finanzen dient als Hauptansprechpartner in Bezug zu steuerlichen Fragen. Auch die jeweiligen Finanzämter.