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Kinderfreibetrag – Die Steuererleichterung für Eltern

Von IntFormalities
Aktualisiert am 6. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Ob für Windeln, Kleidung, Essen oder Schulbücher – Für die Kindererziehung fallen im Laufe der Jahre diverse Kosten an. Damit die Existenz aller Kinder in Deutschland gesichert ist, bekommen Eltern finanzielle Unterstützung bzw. Steuererleichterungen vom Staat. Diese erfolgen entweder in der Form von Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag. Doch was genau ist der Unterschied, was sind die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag und wie können Sie ihn in Anspruch nehmen? Diese und weitere hilfreiche Informationen bekommen Sie hier.

So funktioniert der Kinderfreibetrag in Deutschland

Was ist der Kinderfreibetrag?

Eltern in Deutschland bekommen in der Regel monatlich 250 € Kindergeld steuerfrei vom Staat für jedes Kind überwiesen. Zusätzlich erhalten sie einmal pro Jahr einen Kinderbonus von 100 € pro Kind. Diese finanzielle Unterstützung ist eigentlich die steuerliche Freistellung des Existenzminimum eines Kindes. Alternativ können Eltern anstatt des Kindergeldes aber den Kinderfreibetrag erhalten. Dieser Betrag wird jährlich von ihrem Einkommen abgezogen, bevor dieses versteuert wird und mindert so die Steuerlast. 

Die Höhe des Kinderfreibetrags 

Die Kinderfreibeträge setzen sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen:

  • Kinderfreibetrag 2023: 6.024 € (2022: 5.620 €)
  • Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2022 und 2023: 2.928 €

Insgesamt ergibt sich daraus für 2023 ein Steuerfreibetrag von 8.952 € (2022: 8.548 €) pro Kind. Der Betrag steht in der Regel jedem Elternteil zur Hälfte zu. Alternativ kann er auch auf ein Elternteil alleine übertragen werden. Wie der Kinderfreibetrag bei Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern berechnet wird, erfahren Sie im Familienportal. 

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Was gilt für mich?

Der Kinderfreibetrag ist eine Alternative zum Kindergeld, die nur zum Einsatz kommt, falls diese Form der steuerlichen Entlastung für die Eltern günstiger ist, als das Kindergeld. In der Regel betrifft dies Familien mit höherem Einkommen. Besonders vorteilhaft ist der Kinderfreibetrag, wenn Sie durch ihn in eine niedrigere Steuerklasse fallen. 

Die Entscheidung darüber, was für Sie vorteilhafter ist, trifft das zuständige Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung. Hier wird berechnet, wie viel Steuern Sie auf Ihr Einkommen regulär zahlen müssen. Im Vergleich wird kalkuliert, wie viel Steuern Sie nach Abzug des Kinderfreibetrags zahlen müssen. Sind die ersparten Steuern höher als das jährliche Kindergeld (3.000 € pro Kind), so gilt für Sie der Kinderfreibetrag. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem Steuervorteil und dem Kindergeld, das Sie bereits erhalten haben, im Nachhinein an Sie ausgezahlt.

Ist der Steuervorteil jedoch kleiner als die Summe des Kindergeldes, so gilt automatisch weiterhin das Kindergeld für Sie, da es in diesem Fall die bessere finanzielle Unterstützung bietet. Mit dem großen Entlastungsrechner 2023 des Deutschen Bundesministeriums der Finanzen können Sie selbstständig all Ihre Steuerentlastungen wie auch den Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag berechnen. 

Was sind die Voraussetzungen?

Wie auch beim Kindergeld gilt Ihr Anspruch grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ihres Kindes. Doch auch danach können Sie unter gewissen Voraussetzungen noch vom Freibetrag profitieren:

  • bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Ihres Kindes, wenn dieses in Deutschland als arbeitslos gemeldet ist und sich in keinem Beschäftigungsverhältnis befindet.
  • bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, falls Ihr Kind
    • sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet,
    • eine Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überbrückt, 
    • keinen Ausbildungsplatz findet und daher keine Berufsausbildung absolvieren kann. 
    • einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leistet oder
    • als Entwicklungshelfer oder Dienstleister im Ausland tätig ist.
  • unabhängig vom Alter, falls Ihr Kind aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Dies gilt jedoch nur, falls die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Abgesehen vom Kinderfreibetrag gibt es auch noch andere Steuerentlastungen bei Kindern mit Behinderung

Wie bekomme ich den Kinderfreibetrag und wer ist zuständig?

Bei allen Fragen und Anliegen rund um den Kinderfreibetrag hilft Ihnen Ihr Finanzamt weiter. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist und wie Sie es finden können, erfahren Sie im Beitrag Finanzämter in Deutschland

Wenn Sie ein Kind bekommen, müssen Sie das möglichst bald dem Staat melden, damit Sie das Kindergeld erhalten. Denn dieses wird seit 2018 nur noch 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Dazu muss ein Formular bei den Familienkassen Deutschlands ausgefüllt und der Geburtsschein Ihres Kindes vorgelegt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Schritte für den Kinderfreibetrag notwendig. Denn die Entscheidung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von Ihrem Finanzamt getroffen und dieses nimmt auch die Berechnung Ihrer Steuerminderung vor.

Das ist beim Kinderfreibetrag zu beachten

Wie das Kindergeld, so dient alternativ der Kinderfreibetrag der steuerlichen Entlastung von Eltern. Der Betrag stellt die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern dar und kann von all jenen Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kind unter 18 Jahre alt ist. Unter gewissen Umständen kann der Betrag auch danach noch geltend gemacht werden. 

Für das Jahr 2023 beläuft sich der Betrag auf insgesamt 8.952 €. Er wird vor dem Versteuern vom Jahreseinkommen abgezogen und führt so zur Steuerminderung. In der Regel bekommen Eltern das Kindergeld. Ist jedoch der Freibetrag für Sie günstiger, so wird dies vom Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung festgestellt und die Differenz zum bereits erhaltenen Kindergeld wird nachträglich ausgezahlt. 

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