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Studentenwohnheim und Co.: Diese Wohnmöglichkeiten bietet das Studentenwerk

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Zum Studieren in eine andere Stadt, dafür raus aus dem Elternhaus und rein in die erste eigene Unterkunft: Viele können sich das leider nur schwer leisten. Die Studentenwohnheim in Deutschland sollen die Lage hier verbessern. Sie bieten günstigen Wohnraum und viele soziale Kontakte mit anderen Studierenden. Alles rund um die Bewerbung und den Ablauf lesen Sie hier.

Studentenwohnheime in Deutschland

Was ist das Studentenwerk?

Es gibt in den deutschen Hochschulstädten Einrichtungen, die Studentenwerk oder Studierendenwerk genannt werden. An diese Stellen wendet man sich, wenn man soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Anliegen hat, vor und während des Studiums.

Sie unterliegen den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes und gelten fast überall als Anstalt des öffentlichen Rechts. Organisiert sind alle Studierendenwerke im Dachverband Deutsches Studierendenwerk (DSW).

Was versteht man unter einem Studentenwohnheim?

Ein Studenten- oder Studierendenwohnheim ist ein Wohngebäude, das von dem jeweiligen Studentenwerk in der Stadt oder Region geführt wird. In ganz Deutschland bieten 1.800 dieser Anlagen Platz für fast 200.000 Menschen. Darunter sind spezielle Wohnungen für Menschen mit Kindern oder behinderte Personen, die zur Verfügung gestellt werden können.

Sie zeichnen sich vor allem durch niedrige Mieten aus. Je nach Stadt und Ausstattung des Wohnheims zahlen Bewohner teilweise nicht einmal 200 Euro für ihre Unterkunft.

Zumeist sind die Gebäude auch äußerst nah zum jeweiligen Universitätscampus gelegen. Durch die vielen Studierenden unter einem Dach sind Studentenwohnheime außerdem beliebt zum Freunde finden, Hobbys pflegen und Partys feiern.

Wer kann sich auf einen Platz im Studentenwohnheim bewerben?

Grundsätzlich alle Studierenden. Angedacht sind Wohnheime aber im Speziellen für Studienanfänger sowie ausländische Personen, die nach Deutschland kommen, um zu studieren. Beiden Gruppen soll es leichter gemacht werden, in der neuen Stadt Fuß zu fassen. Für ERASMUS– und sonstige Austauschstudenten ist ein Platz im Studentenwohnheim daher meist garantiert, wenn sie für ein oder zwei Semester hierherkommen.

Studierende mit einer Behinderung finden hier außerdem barrierefreie Apartments, in denen sie möglichst viele Alltagsgeschäfte ohne fremde Hilfe bewältigen können. Auch sie werden angehalten, sich auf einen Wohnheimplatz zu bewerben. 

Das gleiche gilt für Alleinerziehende und Familien. Für sie stehen extra Zimmer, kleine Apartments oder ganze Wohnungen innerhalb des Studentenwohnheims zur Verfügung.

Voraussetzungen für den Bewerbungs Prozess

Bewerben können sich grundsätzlich alle Personen, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, die zum örtlichen Studierendenwerk gehört. Das Fachsemester und die Studienrichtung sind erst einmal egal, jedoch werden bei vielen (aber nicht allen) Studentenwerken einige Personengruppen vorgereiht. Dazu gehören u.a.:

  • Studierende mit einer Körperbehinderung oder eine chronischen Erkrankung
  • Studierende mit außergewöhnlich schwierigen persönlichen Lebensumständen
  • Erstsemestrige des kommenden Semesters
  • ausländische Studierende, die im Rahmen eines offiziellen Austauschprogramms nach Deutschland kommen

Einige Studentenwerke dagegen haben andere Verfahren, darunter die Auslosung der Plätze sowie die Vergabe in der Reihenfolge der Bewerbung.

So geht’s: Die Bewerbung auf einen Platz

1. Beim zuständigen Studierendenwerk informieren

Weil die Vergabe der Plätze auf so individuelle Weise abläuft, müssen Sie sich auf jeden Fall auf der Website des Studentenwerks informieren, das zu Ihrer Universität gehört. 

Dort finden Sie nicht nur Informationen zum Bewerbungsablauf, sondern auch Lagepläne, Fotos und Beschreibungen der verschiedenen Studentenwohnheime, die zur Verfügung stehen.

2. Antrag abschicken

Sie können den Antrag auf einen Wohnheimplatz online ausfüllen oder ausdrucken und per Post versenden. Bitte legen Sie von den Unterlagen, die Sie mitschicken, auf jeden Fall nur Scans oder Kopien bei. 

3. Persönlich nachfragen

Es gehen bei den Studierendenwerken so viele Bewerbungen ein, dass ein ungeschriebenes Gesetz gilt: Nachhaken hilft! Am besten gehen Sie persönlich ins Büro der zuständigen Stelle und erkundigen sich freundlich: Ist die Bewerbungen erfolgreich eingelangt? Gibt es Neuigkeiten zum Bearbeitungsstatus? Sind die Chancen leider sowieso gering, sodass Sie auf jeden Fall nach einer anderen Bleibe suchen sollten?

Dieser Besuch wirkt oft Wunder und Sie haben zumindest einen Eindruck, wie gut Ihre Chancen stehen – oder Sie gehen im besten Fall mit einer Zusage nach Hause. 

Wichtige Dokumente und Fristen für die Bewerbung auf einen Platz im Studentenwohnheim

Sie legen in der Regel folgende Unterlagen bei:

  • den ausgefüllten Antrag
  • Unterlagen zu Ihrer Immatrikulation oder Studienzulassung
  • einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. Nachweise zur familiären Situation, wenn beispielsweise eine Schwerbehinderung, eine Bedürftigkeit oder andere erschwerende Faktoren in Ihrem Fall vorliegen

Sie sollten Ihre Bewerbung abschicken, sobald Sie die Zusage für die Universität oder Hochschule Ihrer Wahl bekommen haben. Nicht nur zählt bei einigen Studierendenwerken das Prinzip “first come, first serve”. Auch werden die Plätze nach und nach vergeben und je früher Sie sich bewerben, desto höher sind Ihre Chancen auf Erfolg.

Sollte das Semester bereits beginnen und Sie immer noch in Wohnungsnot sein, bringt eine Bewerbung aber teilweise trotzdem noch was. Einige Stellen halten wenige Wohnheimplätze zurück, die sie Studierenden mit kurzfristigen Zusagen oder mit Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche zur Verfügung stellen möchten.

Wie lange darf man im Studentenwohnheim bleiben?

In den meisten Fällen haben Sie Zeit, bis Ihre Regelstudienzeit vorbei ist. Danach können Sie einen Antrag auf Verlängerung um zwei Semester stellen. Mithilfe eines Härtefallantrags können Sie den Auszug normalerweise so lange hinauszögern, bis Sie auch Ihr Studium beenden müssen laut Studienordnung.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn Sie ein Masterstudium beginnen oder den Studiengang wechseln. In diesem Fall haben die Wohnheime individuelle Regelungen vorgesehen.

Wie viel kosten Studentenwohnheime und andere Wohnmöglichkeiten beim Studentenwerk normalerweise?

Mit rund 267 Euro Warmmiete im Durchschnitt liegen Studentenwohnheime vor allem in den großen Städten weit unter den Preisen für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder gar einer eigenen Mietwohnung.

Einfache Zimmer mit Etagenbad und -küche kosten meist unter 200 Euro. Kleine Apartments, Plätze in Wohngemeinschaften und ähnliche Angebote sind natürlich teurer, aber immer noch weit unter den ortsüblichen Preisen. 

Grund dafür ist, dass die Wohnheime (genau wie etwa die Mensa) extrem durch Mittel der Länder und der Universitäten gefördert werden. Sie sind außerdem nicht auf Profit ausgelegt, sondern sollen soziale Wohnmöglichkeiten fördern. In der Regel orientieren sich die Preise daran, was der aktuelle BAföG-Satz für die Wohnkosten veranschlagt.

Kann ich in ein Studentenwohnheim ziehen und gleichzeitig andere Unterstützungen erhalten?

Der Platz in einem Studierendenwohnheim hat keinen Einfluss darauf, ob Sie anderen Unterstützungen wie BAföG beziehen können.

Wohin kann ich mich bei Fragen rund um das Thema Studentenwohnheim wenden?

Sie können sich beim Dachverband der deutschen Studierendenwerke informieren. Noch genauer, auf Ihre Universität und Stadt zugeschnitten, können jedoch die jeweiligen Studentenwerke vor Ort auf Ihre Fragen eingehen.

Kurz zusammengefasst: Alles Wichtige zum Studentenwohnheim

Ein Platz in einem Studentenwohnheim ist eine geförderte Art von studentischem Wohnen. Verantwortlich sind die Studierendenwerke der jeweiligen Stadt. Sie vergeben die Plätze an Bewerber, die günstigen Wohnraum benötigen. Da die Kriterien und Bewerbungsverfahren so unterschiedlich sind, sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle informieren.
Dann bekommen Sie schon für unter 200 Euro ein Zimmer in einem Wohnheim. Auch Apartments für Alleinerziehende, Familien oder Studierende mit Behinderung stehen zur Verfügung. Legen Sie Nachweise dieser Art auf jeden Fall bei, um bei der Bewerbung vorgereiht zu werden.

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