Selbst Menschen, die langjährig in die Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen oft von niedrigen Renten leben. Daher gibt es seit 2021 die Grundrente, um kleine Rentenbeiträge aufzustocken. Wie Sie diese Unterstützung erhalten und was zu beachten ist, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Was ist die Grundrente und wer kann sie beziehen?
Was als Grundrente bezeichnet wird, ist eine Zusatzzahlung, die bestimmte Gruppen zu ihrer gesetzlichen Rente dazubekommen.
Sie muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und ausbezahlt.
Diese Leistung bekommen Menschen, die langjährig bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt haben und eine geringe Rentenzahlung erhalten. Wer vor 2021 schon Rente bezogen hat, bekommt spätestens bis Ende 2022 einen Bescheid. Alle anderen wurden oder werden bereits bei der Antragsstellung geprüft und bekommen die Beihilfe automatisch, falls sie die Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen gelten bei der Grundrente?
Sie müssen mindestens schon 33 Jahre (396 Monate) bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein. Ein voller Anspruch besteht nach 35 Jahren, dazwischen gibt es eine Staffelung.
Ausserdem darf Ihr Einkommen während Ihrer arbeitstätigen Zeit nicht höher als 80% des deutschen Durchschnittseinkommens gewesen sein.
Bei diesen Beitragszeiten werden folgende Jahre berücksichtigt:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (dazu zählen beispielsweise Kriegsgefangenschaft oder politische Haft in der DDR)
Wie läuft die Beantragung ab?
Sie müssen sich für die Antragstellung an die Frist der jeweiligen Rente (Altersrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente, Witwer- und Witwenrente) halten, da die Grundrente dort mitberechnet wird.
Eine Beantragung ist weder möglich noch nötig. Wenn Sie bereits Rente beziehen oder sie in der Zukunft beantragen, wird die Höhe der Leistung gleich mitberechnet und an Sie ausbezahlt.
Sie müssen hierfür nichts einreichen. Sobald Sie eine Rente beziehen, liegen alle nötigen Informationen bereits vor und die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Grundrente automatisch.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Grundrente ist vom Einkommen abhängig. Zum Einkommen zählt:
- Ihr zu versteuerndes Einkommen
- der steuerfreie Teil Ihrer Rente
- Kapitalerträge
Sie erhalten den vollen Betrag an Grundrente, wenn Ihr Einkommen unter 1.438 Euro (alleinstehende Person) beziehungsweise unter 2.243 Euro (Eheleute, gemeinsam berechnet) im Monat liegt.
Ihr Einkommen liegt darüber? Dann wird es zu 60% angerechnet. Zehn Euro mehr bedeuten also sechs Euro weniger Grundrente.
Bei Einkommen über 1.840 Euro (bei Eheleuten über 2.646 Euro) wird jeder Euro zu 100% angerechnet. Zehn Euro mehr Einkommen bedeuten dann zehn Euro weniger Grundrentenzuschlag. Diese Beihilfe kann also auch null betragen, wenn Sie genug Einkommen haben.

Die Grundrente kommt monatlich zum Betrag der gesetzlichen Rente hinzu. Wer vor 2021 schon Rente bezogen hat, bekommt Nachzahlungen (rückwirkend ab 1. Januar 2021).
Sie kann bis zu etwa 418 Euro im Monat betragen. Da der Betrag je nach Einkommen immer neu berechnet wird, kann er sich auch ändern. Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Auszahlung jedoch unbegrenzt.
Der Grundrenten-Zuschlag wird auf die Grundsicherung sowie auf Bürgergeld und Wohngeld angerechnet. Sie bekommen einen Freibetrag von 100 Euro der monatlichen Bruttorente plus 30% der restlichen Bruttorente.
Allerdings darf der Freibetrag nie mehr als 281,50 Euro betragen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?
Die Grundrente wird nicht vom Vermögen beeinflusst, sie richtet sich nur nach dem Einkommen. Sie ist außerdem an die Rente und damit an Ihre Einzahlungen gekoppelt.
Die Grundsicherung dagegen ist eine Sozialleistung, die vom Sozialamt gewährt und ausgezahlt wird. Sie unterstützt ebenfalls Menschen mit geringer Rentenauszahlung, hat jedoch andere Vorgaben.
Zudem muss die Grundsicherung beantragt werden, der Zuschuss kommt automatisch auf Ihr Konto, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Nicht zuletzt ist bei der Grundrente ein Wohnsitz im Ausland möglich, bei der Grundsicherung nicht.
Sie können sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Hier finden Sie das Kontaktformular.
Allgemein ist der Kontakt zur Rentenversicherung per Internet, per Telefon oder über die Partnerbüros in vielen deutschen Städten möglich.
Kontakt:
0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)

Ein Zuschuss auf Ihre Rente
Die Grundrente ist eine Zusatzzahlung zu gesetzlichen Rentenzahlungen, wenn Sie eine niedrige Rente beziehen. Voraussetzung sind langjährige Beitragszahlungen sowie das Einhalten von Obergrenzen beim Einkommen.
Eine Beantragung ist nicht nötig. Die Grundrente wird geprüft, wenn Ihr normaler Rentenantrag bearbeitet wird (Altersrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungsrente, Witwer- und Witwenrente) und dann automatisch ausbezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Muss die Grundrente versteuert werden?
Dieser Zuschuss zählt steuerlich als Einkunft, muss also gegebenenfalls versteuert werden, wenn Sie über den Freibetrag für Einkünfte kommen.
Wird ausländisches Einkommen auch angerechnet?
Ja. Wenn Sie in Deutschland leben wird dieses Einkommen automatisch an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. Falls Sie im Ausland leben, werden die notwendigen Einkommensangaben bei Ihnen angefordert.
Wie hoch ist die Grundrente nach 35 Arbeitsjahren?
Das ist individuell ja nach Fall anders. Allerdings haben Sie ab 35 Arbeitsjahren vollen Anspruch auf die Grundrente. Due Höchstgrenze liegt bei etwa 418 Euro im Monat.



