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Die Kinderzulage der Riester Rente – Sparen leicht gemacht

Von IntFormalities
Aktualisiert am 26. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Wer mit einer Riester Rente für die Altersvorsorge spart, bekommt vom Staat verschiedene Zulagen. Durch die Kinderzulage werden besonders Familien beim Sparen unterstützt. Was genau die Kinderzulage ist, wie hoch sie ist und wie Sie sie beantragen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Die Kinderzulage unterstützt Personen mit einer Riester Rente beim Sparen.
Die Kinderzulage unterstützt Personen mit einer Riester Rente beim Sparen.

Was ist die Kinderzulage der Riester-Rente?

Die Riester Rente ist eine Förderung des Staates zum Sparen für die Altersvorsorge. Besonders Personen mit geringerem Einkommen und Familien sollen von dem Programm profitieren und ihre Altersrente verbessern. Um das Sparen besonders für Eltern verlockend zu gestalten, gibt es neben der Grundzulage von 175 € jährlich auch eine Kinderzulage.

Die Kinderzulage wird nicht ausbezahlt, sondern senkt den Eigenanteil, den Sie jährlich in die Rente einzahlen. Der Staat übernimmt diesen Anteil für Sie und fördert somit das Sparen.

Wer bekommt die Kinderzulage?

Die Kinderzulage kann pro Kind immer nur von einem Elternteil beansprucht werden. Wenn nur ein Elternteil eine Riester Rente hat, geht die Zulage an ihn. Zahlen beide Eltern in eine Riester Rente ein, so entscheidet der Familienstand darüber, wer die Zulage erhält.

Bei verheirateten Paaren bekommt in der Regel die Mutter die Zulage. Sie kann jedoch auch auf den Vater übertragen werden. Dazu muss bei der Antragstellung eine Einverständniserklärung beider Elternteile hinzugefügt werden.

Bei unverheirateten oder getrennten Paaren bekommt diejenige Person die Zulage, die auch das Kindergeld erhält. Gibt es Streitigkeiten bezüglich des Kindergeldes, so geht dieses in der Regel an den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend wohnt.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Wie hoch die Zulage ist, kommt darauf an, wann Ihr Kind geboren wurde. Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 auf die Welt gekommen ist, erhalten Sie eine jährliche Zulage von 185 €. Für jedes Kind, das danach geboren wurde, stehen Ihnen 300 € zu.

Geben Sie die Kinderzulage der Riester Rente in Ihrer jährlichen Steuererklärung an, um Steuervorteile zu genießen. Sie können Investitionen inklusive Zuschüsse von bis zu 2.100 € steuerlich absetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderzulage und Kindergeld?

Die Zulage erhalten Sie so lange für ein Kind, wie Sie auch das Kindergeld beziehen.

Während die Kinderzulage immer an eine Riester Rente gebunden ist, handelt es sich beim Kindergeld um eine staatliche Leistung, die Sie unabhängig von Ihrem Einkommen für jedes Kind erhalten, das die Voraussetzungen erfüllt. Das Kindergeld soll somit die grundlegende Versorgung aller Kinder sicherstellen, während die Kinderzulage vorwiegend für einkommensschwache Familien vorgesehen ist. 

Was sind die Voraussetzungen?

Um einen Anspruch auf die Kinderzulage zu haben, müssen Sie zunächst einen Riester-Vertrag abschließen. Dazu müssen Sie auch bereits in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Sind Sie bereits Teil des Sparprogramms, so gelten für die Zulage dieselben Bedingungen wie für das Kindergeld: Ihr Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Bei einer Ausbildung oder einem Studium kann sich der Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verlängern

Der Anspruch kann auch im Falle einer Behinderung Ihres Kindes verlängert werden. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen beim Kindergeld für behinderte Kinder.

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf die Kinderzulage ist in jedem Fall, dass Sie für das Kind auch Kindergeld beziehen.

Sonderfall Elternzeit

Die Förderung fällt in der Regel weg, wenn Sie in Elternzeit gehen. Sie können das jedoch verhindern, indem Sie Ihren Rentenversicherungsträger kontaktieren. Stellen Sie bei ihm einen Antrag auf „Feststellung von Kindererziehungszeiten“. So bekommen Sie für jedes Jahr der Elternzeit einen Rentenpunkt gutgeschrieben und behalten so auch Ihren Anspruch auf die Kinderzulage der Riester-Rente.

Wie viel muss ich sparen?

Eine weitere Voraussetzung für die Kinderzulage ist, dass Sie mindestens 4% Ihres letzten Jahresbruttoeinkommens in die Riester Rente einzahlen. Davon werden jedoch noch die Zulagen abgezogen. In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen ein Beispiel zur Berechnung mit einem Kind, das nach 2008 geboren wurde:

Bruttoeinkommen des Vorjahres30.000 €
4% davon1.200 €
abzgl. Grundzulage (175 €)1.025 €
abzgl. Kinderzulage (300 €)725 €
jährlicher Beitrag725 €
monatlicher Beitrag60,42 €

Eine Person mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 € und einem Kind, das nach 2008 geboren wurde, muss also monatlich 60,42 € in die Riester Rente einzahlen, um die Kinderzulage zu erhalten. 

Die jährlich einzuzahlende Höchstsumme beläuft sich auf 2.100 €. Wenn 4% Ihres Bruttoeinkommens also diese Summe überschreiten, müssen Sie dennoch nicht mehr einzahlen.

Wie kann ich die Kinderzulage beantragen?

Die Kinderzulage können Sie bereits bei Vertragsabschluss einer Riester Rente beantragen. Dazu müssen Sie lediglich den integrierten Antrag auf staatliche Zulagen ausfüllen.

Sie können die Zulage auch erst später beantragen. Ihr Riester-Anbieter sendet Ihnen jährlich einen Zulagenantrag zu. Diesen müssen Sie inklusive dem Beiblatt für die Kinderzulage ausfüllen und an Ihren Anbieter zurücksenden.

Anstatt jedes Jahr erneut einen Antrag auszufüllen, können Sie mithilfe einer Vollmacht an Ihren Anbieter auch einen Dauerzulagenantrag einrichten. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter jede relevante Änderung wie eine Scheidung, Heirat oder die Geburt eines weiteren Kindes bekannt geben.

Bei der Beantragung entstehen für Sie keine Kosten.

Rückwirkend beantragen

Sie können die Kinderzulage auch rückwirkend beantragen. Dazu haben Sie zwei Jahre Zeit (bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres).

Rückzahlung der Kinderzulage

Sollten Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig auflösen, um das Ersparte für einen anderen Zweck zu verwenden, so gilt dies als eine ‘schädliche Verwendung’. In diesem Fall müssen Sie sämtliche Zulagen zurückzahlen, die vom Staat auf Ihr Riester-Konto eingezahlt wurden.

Die Kinderzulage der Riester Rente für Familien

Personen mit einer Riester Rente können eine Kinderzulage vom Staat bekommen. Diese wird nicht ausbezahlt, sondern in Ihr Riester-Konto eingezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie für Ihr Kind auch Kinderbeihilfe beziehen.

Die Zulage beträgt für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes, das danach geboren wurde, 300 €. Der Betrag steht pro Kind immer nur einem Elternteil zu.Die Kinderzulage müssen Sie jährlich bei Ihrem Riester-Anbieter beantragen. Alternativ können Sie mit einer Vollmacht auch einen Dauerzulagenantrag einrichten.

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