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Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene von sexualisierter Gewalt

Von IntFormalities
Aktualisiert am 25. Januar 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minute

Wie traumatisierte Erwachsene nach sexuellem Missbrauch Unterstützung erhalten.

Menschen, die als Minderjährige sexualisierte Gewalt erfahren haben, haben Anspruch auf Hilfeleistungen. Wenn andere Stellen nicht oder nicht mehr helfen, unterstützt der Fonds Sexueller Missbrauch die Opfer durch Sachleistungen. Wie Sie diese beantragen und welche Voraussetzungen zu beachten sind, lesen Sie hier.

Wie traumatisierte Erwachsene nach sexuellem Missbrauch Unterstützung erhalten
Wie traumatisierte Erwachsene nach sexuellem Missbrauch Unterstützung erhalten.

Was sind EHS und FSM?

EHS, das Ergänzende Hilfesystem, dient als Fonds für traumatisierte Erwachsene, die als Kinder oder Teenager in Institutionen Missbrauch erlebten.

FSM ist die Abkürzung für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich. Hierbei geht es um Vorfälle in der Familie und im familiären Umfeld.

Bei erfolgreicher Antragsstellung werden Sachleistungen übernommen, dazu zählen beispielsweise Therapiestunden und Weiterbildungen. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen des FSM oder der jeweiligen Institution. Rein finanzielle Entschädigungen sind durch über den Fonds sexueller Missbrauch nicht möglich.

Welche Organisation ist für den Fonds Sexueller Missbrauch verantwortlich?

Beide Hilfesysteme gehen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus. Dieses hat für das EHS mit Institutionen und Dachverbänden Vereinbarungen getroffen.

Wer kann sich beim Fonds Sexueller Missbrauch bewerben?

Bewerben können sich Personen, die als Minderjährige Opfer von sexuellem Missbrauch in einer Institution oder im familiären Bereich wurden und heute mit den Folgen zu kämpfen haben.

Welche Voraussetzungen muss man für eine Antragsstellung beim Fonds Sexueller Missbrauch erfüllen?

Sie müssen einen Nachweis vorlegen, dass andere sozialrechtliche Leistungsträger die Kostenübernahme bisher nicht bewilligt haben. Sie kontaktieren also zunächst alle anderen Anlaufstellen: Ihre Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie ggf. die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt. Erst, wenn diese ablehnen, ist ein Antrag beim EHS oder FSM möglich.

Eine weitere Voraussetzung des EHS und des FSM ist, dass die Folgeschäden noch nachweisbar sind, beispielsweise durch einen therapeutischen Bericht. Leistungen, die diese lindern, können erstattet werden.

Für eine Beantragung muss der Missbrauch zwischen dem 23. Mai 1949 (Gebiet der BRD) und dem 30. Juni 2013 stattgefunden haben. Für das Gebiet der ehemaligen DDR gilt als frühestmögliches Datum der 7. Oktober 1949. Die Staatsangehörigkeit und der heutige Wohnort sind nicht relevant, der Missbrauch muss allerdings im heutigen Deutschland geschehen sein.

Keine Voraussetzung dagegen ist:

  • ein vorheriger Antrag auf Hilfeleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • ein zivil- oder strafrechtlicher Prozess

Als Voraussetzung für die Antragsstellung beim EHS gilt außerdem: Der sexuelle Missbrauch ist in einer Institution passiert, die mit dem Bund eine Vereinbarung getroffen hat. Für welche das zutrifft, können Sie auf der Seite des Fonds sexueller Missbrauch nachlesen. 

Auch bei Erfüllung der Vorgaben gibt es allerdings einige Ausnahmen, wann eine Antragsstellung nicht möglich ist. Das ist immer dann der Fall, wenn schon anderweitig Kosten übernommen werden. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Kapitel:

Kann man die Unterstützung des Fonds Sexueller Missbrauch zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?

Auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter, BAföG und Wohngeld hat eine EHS-Bewilligung keinen Einfluss. Diese werden unverändert weiter ausbezahlt. Leistungen durch den Fonds sexueller Missbrauch werden nicht versteuert und können auch nicht gepfändet werden.

Der Antrag für das EHS können Sie nur dann stellen, wenn Sie keine Vereinbarung mit folgenden Fonds getroffen haben und auch keine Unterstützung von diesen erhalten:

  • Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949-1975” (kurz: Fonds „Heimerziehung West“)
  • Fonds “Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949-1990” (kurz: Fonds „Heimerziehung in der DDR“)
  • Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Auch Leistungen, die von anderen Stellen bereits übernommen werden, können nicht noch einmal beim FSM oder EHS beantragt werden. Dazu zählen unter anderem übernommene Kosten durch Kranken- und Rentenversicherungen sowie das Sozial- und das Arbeitsamt.

Welche Unterlagen müssen Sie mit dem Antrag beim Fonds Sexueller Missbrauch einreichen?

Sie reichen alle Unterlagen ein, die beweisen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Antragsstellung erfüllen. Dazu zählen unter anderen:

  • Ablehnungsbescheide anderer Stellen, z.B. der Krankenkasse
  • Berichte und Therapievorschläge durch Therapeuten, Mediziner und sonstiger Stellen, bei denen Sie Leistungen in Anspruch nehmen oder in Zukunft nehmen möchten
  • Begutachtungen von Therapeuten und Medizinern zu den Folgeschäden des sexuellen Missbrauchs

Wichtig: Bitte reichen Sie bei dem ersten Antrag keine Originalrechnungen ein, sondern nur Kopien davon.

Sie haben die Möglichkeit, einzelne Fragen im Formular auszulassen, wenn Sie diese nicht beantworten möchten. In diesem Fall sollten Sie ersatzweise Unterlagen miteinreichen, aus denen die Informationen hervorgehen.

Wenn noch Unterlagen fehlen, können Sie diese per Post nachreichen. In diesem Fall informiert die Antragsstelle Sie, was noch einzureichen ist.

Wie, wo und wann kann man sich beim Fonds Sexueller Missbrauch bewerben?

Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie der Antrag beim Fond für Opfer sexueller Gewalt abläuft.

1. Fristen beachten: 

Für den FSM gibt es keine Frist. Bei einigen Institutionen, die eine Vereinbarung mit dem EHS getroffen haben, jedoch schon. Informieren Sie sich dort vorab, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

2. Antrag erstellen und Unterlagen sammeln: 

Es stehen Fachkräfte zur Verfügung, die Sie kostenfrei bei der Antragsstellung unterstützen. Dieses Angebot ist freiwillig. Beratungsstellen finden Sie auf der Website des Fonds sexueller Missbrauch. 

Das Formular für das EHS und das Formular für den FSM enthalten jeweils viele weiterführende Informationen zur Antragsstellung.

Bereiten Sie außerdem alle Unterlagen vor, die für die Antragsstellung notwendig sind.

3. Antragsstellung: 

Sobald alle Fragen beantwortet und die Unterlagen beisammen sind, schicken Sie den Antrag als PDF per Email an kontakt-fsm@bafza.bund.de. Alternativ senden Sie ihn per Post an folgende Adresse: 

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch

Auguste-Viktoria-Str. 118

14193 Berlin

4. Nach der Antragsstellung:

Für den FSM entscheidet die Geschäftsstelle über den Antrag und bewilligt die Leistungen. In manchen Fällen wird ein Gremium aus Experten und Expertinnen hinzugezogen.

Im Fall des EHS prüft der Fonds sexueller Missbrauch die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet diese weiter an die jeweilige Institution. Hierfür wird er anonymisiert. Ist die Institution bereit, Verantwortung zu übernehmen, beratschlagt sich ein Fachgremium, in welchem Umfang dem Antrag entsprochen wird. Schließlich entscheidet die Institution selbst über die Hilfeleistungen und zahlt diese aus. Der Fonds sexueller Missbrauch ist also lediglich eine Vermittlungsstelle, solange der Antrag läuft.

5. Bei Ablehnung des Antrags:

Im Fall des FSM kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingereicht werden. Dieser erfolgt per Post an die oben genannte Adresse.

Wird ein Antrag beim EHS abgelehnt, legen Sie Widerspruch bei der jeweiligen Instiution ein.

Wichtig: Den Namen des Täters oder der Täterin können Sie den ganzen Prozess über verschweigen, wenn Sie das möchten. In jedem Fall ist es aber möglich, den Erstantrag zu stellen, ohne die Person zu benennen.

Wie viel Unterstützung bekommt man über welchen Zeitraum vom Fonds Sexueller Missbrauch?

Der Fonds sexueller Missbrauch zahlt keine Geldleistungen aus, sondern übernimmt Sachleistungen. Das heißt, dass die Höhe der Unterstützung auf die beantragten Leistungen ankommt. Ebenso der bewilligte Zeitraum ist individuell, je nach Einschätzung der Experten und Expertinnen bei der Geschäftsstelle.

Kannst du den Status des Antrags beim Fonds Sexueller Missbrauch einsehen oder erfragen?

Sie können auf der Website des Fonds sexueller Missbrauch einsehen, bis zu welchem Eingangsdatum die Anträge bereits bearbeitet wurden. Ist dort also beispielsweise der 1. Juli angegeben, sind alle Anträge, die früher eingegangen sind, bereits in Bearbeitung.

Kosten und Dauer der Antragsstellung beim Fonds Sexueller Missbrauch

Die Antragsstellung ist sowohl beim FSM als auch beim EHS kostenfrei. Die Bearbeitungsdauer beträgt in etwa 3 Monate, kann aber stark variieren.

Ein Blick genügt: Wesentliches zu Unterstützungsprogrammen

Beim Fonds sexueller Missbrauch finden Opfer sexualisierter Gewalt Unterstützung, egal ob die Taten im familiären oder institutionellen Bereich begangen wurden. Sie erhalten Hilfeleistungen, um die Folgeschäden zu lindern.

Der Fonds hilft traumatisierten Erwachsenen, denen unterstützenden Maßnahmen von anderen Stellen (z.B. Kranken- und Rentenkassen) nicht oder nicht mehr erstattet werden. Beim Antrag wird geprüft, ob Folgeschäden zu erkennen sind und ob die angedachten Maßnahmen hier eine Linderung verschaffen können. 

Der Antrag ist kostenfrei und kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Bei der Beantwortung der Fragen können Sie Hilfe von einer Beratungsstelle erhalten.

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