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Witwer- und Witwenrente: neue Infos zur finanziellen Hilfe

Von Maria H.
Aktualisiert am 29. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minute

Was ist die Witwenrente und wie unterstützt sie Hinterbliebene nach dem Tod ihres Partners/ihrer Partnerin

Der Tod des Ehemanns oder der Ehefrau ist ein schwerer Verlust. Oft kommen auch finanzielle Sorgen hinzu. Die Witwer- und Witwenrente soll jene unterstützen, die durch den Tod des Partners oder der Partnerin in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Für diese monatliche Auszahlung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Alle neuen Informationen zur Beantrageung dieser Beihilfe finden Sie hier. 

So unterstützt die Witwenrente Hinterbliebene nach dem Tod ihres Partners/ihrer Partnerin

Wer kann die Witwenrente beantragen?

Die Witwer- und Witwenrente können Hinterbliebene beantragen, die mit der verstorbenen Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren. Der/die Verstorbene muss zudem in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Näheres finden Sie im nächsten Punkt. 

Sie wohnen in einem EU-Land, in Island, in Liechtenstein, in der Schweiz oder in Norwegen? Dann ist der Rentenbezug in voller Höhe kein Problem. Bei einem anderen Wohnort wird die Situation individuell beurteilt. Die Höhe der Witwer- und Witwenrente kann in diesem Fall allerdings kleiner ausfallen. 

Auch Geschiedene können die Witwer- und Witwenrente beantragen. Hierzu gibt es eigene Voraussetzungen, die im nächsten Punkt erläutert werden.

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Voraussetzungen für die Beantragung der Witwenrente

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Todestag mindestens ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen gibt es beispielsweise im Falle eines Unfalltods. Wie der Antrag dann entschieden wird, ist je nach Situation individuell.

Es ist außerdem essenziell für die Witwer- und Witwenrente, dass Sie nicht noch einmal geheiratet haben.

Zudem ist es erforderlich, dass die verstorbene Person mindestens 5 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt hat. In den meisten Fällen passiert das automatisch, sobald jemand angestellt ist. Dies ist nicht notwendig, wenn der/die Verstorbene bereits in Rente war oder ein Arbeitsunfall die Todesursache war.

Sie sind von der verstorbenen Person geschieden? Die Witwer- und Witwenrente kann beantragt werden, wenn zusätzlich folgendes erfüllt ist:

  • Die Ehe wurde vor dem 1. Juli 1977 geschieden.
  • Sie selbst haben nicht wieder geheiratet, solange Ihr Exmann/Ihre Exfrau gelebt hat.
  • Sie haben im letzten Jahr vor dem Tod Unterhalt erhalten oder hatten einen Anspruch darauf.
  • Ihr Exmann/Ihre Exfrau hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt. Auch hier gibt es allerdings die oben genannten Ausnahmen.

Benötigte Dokumente für die Beantragung der Witwenrente

Sie benötigen im Regelfall folgende Dokumente für den Antrag der Witwer- und Witwenrente:

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente 
  • ein Ausweisdokument
  • die Sterbeurkunde
  • die Hochzeitsurkunde
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden); sollten ähnliche Dokumente aus dem Ausland vorliegen, auch diese beifügen
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Angaben über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Dokumente zum Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld o.ä.): In diesem Fall bitte die zahlende Stelle sowie das Aktenzeichen mit angeben.
  • Abschlusszeugnisse der verstorbenen Person ab Vollendung des 17. Lebensjahres (Schule, Hochschule, Fachschule) 
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief o.ä.) von der verstorbenen Person
  • Geburtsnachweise der Kinder (sofern vorhanden)
  • Ihre Bankverbindung (im Format IBAN / BIC) 

Darum ist die Inanspruchnahme der Witwenrente so wichtig: Besonders in den ersten drei Monaten hilft die Auszahlung, um mit der neuen Situation zurechtzukommen. Hier wird bedingungslos der volle Betrag ausgezahlt. Somit können Bestattungs- und Umzugskosten und dergleichen bestritten werden.

Wie läuft die Beantragung der Witwenrente ab? 

1. Die benötigten Formulare heraussuchen

Eine Aufstellung über die Antragsformulare finden Sie hier. Je nach persönlicher Situation brauchen Sie eventuell nicht nur den Hauptantrag, sondern auch ein Zusatzformular. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich von der Rentenversicherung beraten lassen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Artikels.

2. Die richtige Anlaufstelle finden

Diese sind nach Bundesländern gegliedert. Eine Übersicht finden Sie hier

3. Den Antrag einreichen

Das geht entweder per Post an Ihre zuständige Stelle oder Sie geben den Antrag bei der örtlichen Beratungsstelle ab. 

Ab wann wird die Witwenrente ausbezahlt und wie lange kann sie bezogen werden?

Für den Beginn der Unterstützung gilt folgendes:

  • War die verstorbene Person noch nicht in Rente? Dann beginnt die Witwer- bzw. Witwenrente mit dem Todestag.
  • Die verstorbene Person hat bereits selbst Rente bezogen? Dann wird diese für den Monat des Sterbetags noch normal ausbezahlt. Die Hinterbliebenenrente beginnt mit dem nächsten Monat.

Wie Witwer- und Witwenrente endet, sobald folgende Fälle eintreten: 

  • Sie entscheiden sich für das sogenannte Rentensplitting. Hier teilen Sie Ihre Rentenansprüche mit Ihrer neuen Partnerin oder Ihrem neuen Partner. Alle Informationen zum Rentensplitting können Sie hier nachlesen.
  • Sie heiraten erneut. Die Unterstützung endet mit dem Monat, in dem die Hochzeit stattfindet. 

Wichtig: nach einer erneuten Heirat haben Sie Anspruch auf Rentenabfindung. Durch einen formlosen Antrag erhalten Sie 24 Monatsbeiträge (bei der großen Witwenrente) oder den noch nicht verbrauchten Restbetrag (bei der kleinen Witwenrente). 

Höhe der Witwenrente: wie wird sie berechnet?

Die ersten drei Monate nach dem Todesfall werden “Sterbevierteljahr” genannt. In dieser Zeit bekommen Sie den Höchstbetrag der Witwer- und Witwenrente. Das heisst, Sie erhalten eine Beihilfe in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. So können Sie anfallende Kosten decken und sich auf die neue Lebenssituation einstellen.

Danach wird der Betrag aus verschiedenen Faktoren berechnet. Zunächst wird zwischen kleiner und großer Witwer- und Witwenrente unterschieden.

1. Die kleine Witwenrente

Voraussetzungen: Sie sind jünger als 46 Jahre und 2 Monate (Stand: 2024), sind nicht erwerbsgemindert und erziehen kein Kind. 

Leistungen: 25% der Rente des/der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes. Die kleine Witwenrente wird höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners/Lebenspartnerin ausgezahlt.

Ausnahme: Unbegrenzte Auszahlung erhalten Sie, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und entweder Sie oder die verstorbene Person vor dem 2. Januar 1962 zur Welt kam.

2. Die große Witwenrente

Voraussetzungen: Sie sind mindestens 46 Jahre und 2 Monate alt (2024) oder erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges Kind. Diese Altersgrenze wird Jahr für Jahr um zwei Monate erhöht, bis Sie im Jahre 2029 bei 47 Jahren liegt.

Leistungen: 55% der Rente des/der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes.

Ausnahmen: Sie erhalten nicht 55%, sondern 60% der Rente des Verstorbenen, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und entweder Sie oder die verstorbene Person vor dem 2. Januar 1962 zur Welt kam. Wenn ihr Kind oder das ihres verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners behindert ist oder nicht für sich sorgen kann, dann haben sie Anspruch auf die Beihilfe unabhängig vom Alter des Kindes.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?

Es gibt für beide Rentenarten einen Freibetrag, den Sie hinzuverdienen können. Hierzu wird das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (seit Juli 2024 beträgt dieser 39,32 Euro) berechnet. Aktuell können Sie also rund 950 Euro (bzw. 937 Euro) verdienen und erhalten dennoch den Höchstbetrag. Mit jedem Kind erhöht sich der Freibetrag um das 5,6­-fache des aktuellen Rentenwertes.

Alle Einnahmen darüber werden mit 40% auf die Witwer- und Witwenrente angerechnet.

Was, wenn die Witwenrente nicht zum Leben reicht?

Sie haben, wie oben beschrieben, die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. Sie können die Rente also durch Einnahmen wie Lohnzahlungen problemlos aufstocken, sodass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Was, wenn die verstorbene Person bereits in Rente war?

In diesem Fall ändert sich der Startzeitpunkt der Auszahlung. Die normale Rente der verstorbenen Person wird für den Monat des Sterbetags noch normal ausbezahlt. Die Hinterbliebenenrente beginnt mit dem nächsten Monat.

Außerdem verkürzt sich die Beitragszeit. Es sind keine 5 Jahre mehr nötig, um Anspruch auf die Witwer- und Witwenrente zu haben.

Kann man Witwenrente zusammen mit anderen staatlichen Unterstützungen bekommen?

Folgende Unterstützungen werden unverändert weiter ausbezahlt: Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Sozialhilfe. Auch staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente) kann normal weiter bezogen werden.

Folgende staatliche Unterstützungen werden auf die Rente angerechnet:

  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Elterngeld
  • vergleichbare Einkommen aus dem Ausland

Ausnahmen: 

  • die Person ist vor 2002 verstorben
  • die Ehe wurde vor 2002 geschlossen und die verstorbene Person oder Sie selbst sind vor dem 2. Januar 1962 geboren worden

Kosten und Dauer der Antragsstellung für die Witwenrente 

Die Bearbeitung kann in einfachen Fällen schnell gehen und nach 2 Wochen beendet sein. Es kann allerdings auch bis zu 4 Monate dauern, wenn viele Punkte geprüft werden müssen.

Die Antragsstellung ist kostenlos möglich.

An wen kann ich mich wenden bei Fragen zur Witwenrente? 

Sie können sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Eine Terminvereinbarung ist online möglich. 

Der Kontakt zur Rentenversicherung ist über das Internet, das Telefon sowie durch Partnerbüros in vielen deutschen Städten möglich. 

Kontakt:

0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)

www.deutscherentenversicherung.de

info@deutscherentenversicherung.de

Eine Hilfe in schweren Zeiten

Die Witwer- und Witwenrente unterstützt Partner und Partnerinnen von verstorbenen Personen. Sie haben die Möglichkeit, einen Teilbetrag der vorgesehenen Rente zu beziehen, um nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Für die Antragsstellung müssen Informationen zur verstorbenen Person sowie zum Einkommen und möglichen Kindern vorgelegt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Angaben und zahlt den Betrag in voller Höhe oder anteilig aus. Dabei unterscheidet man zwischen der kleinen und der großen Witwer- und Witwenrente.

Sie können sich vorab beraten lassen, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben. Voraussetzung ist die Dauer der Ehe/der eingetragenen Partnerschaft, die Beitragsjahre bei der Rentenversicherung sowie die Höhe des eigenen Verdienstes.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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