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Grad der Behinderung (GdB): So wird er ermittelt

Von IntFormalities
Aktualisiert am 17. November 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Behinderungen werden in Deutschland mithilfe des Grades der Behinderung (GdB) eingestuft. Je schwerer die Behinderung ist, desto höher ist der GdB. In unserem Blogartikel erfahren Sie, wie der GdB bemessen wird, wie Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen können und welche Auswirkungen der Grad der Behinderung GdB auf Ihren Alltag hat.

Je schwerer eine Behinderung oder Beeinträchtigung ist, desto höher ist der Grad der Behinderung.
Je schwerer eine Behinderung oder Beeinträchtigung ist, desto höher ist der Grad der Behinderung.

Was ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verankert und legt die Schwere einer Behinderung fest. Der GdB wird danach bestimmt, wie sehr eine Person bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.

Der GdB wird in 10er-Graden von 20 bis 100 angegeben. Je höher der Grad der Behinderung, desto schwerer ist die Beeinträchtigung der Person. Ab einem GdB von 50 gelten Personen als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Doch nicht nur bei sichtbaren Behinderungen kann ein GdB festgelegt werden. Auch bei schweren chronischen Erkrankungen oder bei seelischen oder psychischen Erkrankungen kann ein GdB ermittelt werden.

Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

Während beim Grad der Behinderung jede Behinderung und Beeinträchtigung unabhängig von ihrer Ursache berücksichtigt wird, handelt es sich beim Grad der Schädigungsfolgen um eine Einstufung, die nur die Folgen einer spezifischen Schädigung betrifft.

Die Rechtsgrundlage dafür bietet das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG). Der Begriff GdS wird insbesondere in der Kriegsopferversorgung und der Opferentschädigung verwendet.

Wenn Sie zum Beispiel im Zuge einer Gewalttat eine Behinderung erlitten haben und sich diese später aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls verschlimmert, zählen bei der Bemessung des GdS nur die Folgen des Angriffes. Beim GdB dagegen wird auch die Verschlechterung der Behinderung aufgrund der Krankheit oder des Unfalls berücksichtigt.

Wie wird der GdB festgelegt?

Grundlage für die Berechnung des GdB bilden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Anhand von diesen ermittelt das zuständige Versorgungsamt oder Amt für Soziales mithilfe von ärztlichen Gutachten, wie schwer Ihre Teilhabe beeinträchtigt ist. 

Beispiele für GdB

In der folgenden Tabelle finden Sie Beispiele für Behinderungen oder Krankheiten und ihren GdB:

Krankheit/BehinderungGdB
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen0-20
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicherAutismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom) mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten80-100
Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nichtzugänglichen Eiterung der Augenhöhle40
Verlust eines Armes (im oberen Bereich)70
Narkolepsie50-80
Diabetes mellitus50
Leukämie100

GdB bei mehreren Beeinträchtigungen

Sollten Sie mehrere Behinderungen oder Beeinträchtigungen haben, so werden nicht einfach die verschiedenen GdB zusammengerechnet. Stattdessen wird evaluiert, inwiefern sich Ihre Beeinträchtigungen gegenseitig beeinflussen und wie sehr Sie insgesamt bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind.

Haben Sie etwa eine Behinderung mit einem GdB 30 und leiden währenddessen an einer weiteren Beeinträchtigung mit einem GdB 50, so kann der Gesamt-GdB beispielsweise auf 60 festgelegt werden.

Änderung des GdB

Ihr Grad der Behinderung muss nicht immer gleich bleiben. Verbessert oder verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, so wird der GdB erneut festgelegt. In diesem Fall kann es vorkommen, dass ein niedrigerer oder höherer GdB festgelegt wird.

Um den GdB ändern zu lassen, müssen Sie einen Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt stellen. Dazu sind auch neue ärztliche Guthaben notwendig. Das Antragsformular erhalten Sie online oder vor Ort bei Ihrem Versorgungsamt. 

Nachteilsausgleiche bei Behinderungen

Der GdB und auch die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis entscheiden, inwiefern Sie Anspruch auf Nachteilsausgleiche haben. Bei ihnen handelt es sich um Leistungen und Vorteile, die einen Ausgleich für Ihre Behinderung im Alltag schaffen sollen. 

Für Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 gelten beispielsweise besondere Regeln zum Kündigungsschutz und Zusatzurlaub. Darüber hinaus können Sie je nach Art und Schwere der Behinderung folgende Nachteilsausgleiche bekommen:

Wie kann ich meinen GdB feststellen lassen?

Um Ihren Grad der Behinderung feststellen zu lassen, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt stellen. Das Formular dafür finden Sie online auf der Homepage Ihres Versorgungsamtes oder Sie erhalten es vor Ort. Gemeinsam mit dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • ärztliche Gutachten zur Behinderung oder chronischen Erkrankung,
  • EKG-, Labor- und Röntgenbefunde,
  • Pflegegutachten (soweit vorhanden),
  • Betreuungsgutachten (soweit vorhanden) und
  • Gutachten und Berichte einer Kur oder Rehabilitation (soweit vorhanden).

Das Versorgungsamt evaluiert nun Ihre Beeinträchtigung und legt einen GdB fest. Falls Ihr Antrag auf einen GdB abgelehnt wird oder Sie mit dem festgelegten GdB nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen bei Ihrem Versorgungsamt Widerspruch erheben.

Auskünfte über die Bearbeitungsdauer erhalten Sie bei Ihrem Versorgungsamt. Bei der Antragstellung fallen keine Kosten für Sie an.

GdB für den Schwerbehindertenausweis

Den GdB müssen Sie feststellen lassen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen

Doch auch, wenn Sie nicht schwerbehindert sind, können Sie Ihren GdB ermitteln lassen. Wird bei Ihnen etwa ein GdB von 30 oder 40 ermittelt, können Sie die Gleichstellung mit einem Menschen mit Schwerbehinderung beantragen. Diese beantragen Sie jedoch nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.

Der Grad der Behinderung in Deutschland

Behinderungen und Krankheiten, die Menschen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen, werden mit dem Grad der Behinderung eingestuft. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher der GdB.

Zuständig für die Berechnung sind die Versorgungsämter Deutschlands. Bei ihnen können Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen.Ab einem GdB von 50 gelten Sie in Deutschland als schwerbehindert. Sie können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche.

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