Kindergeld unterstützt Menschen finanziell bei der Kindererziehung. Welche Voraussetzungen es für die Beantragung gibt und alle Informationen zu der Erhöhung im Jahre 2025 und den Auszahlungsterminen lesen Sie hier.

Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld ist eine Auszahlung, die helfen soll, Kinder grundlegend zu versorgen. Alle Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, können Kindergeld beantragen. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Der Kinderzuschlag ist für Menschen mit geringem Einkommen. Diese können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.
Anfang 2025 stand zur Debatte, ob das Kindergeld abgeschafft und dafür die Kindergrundsichreung erstellt werden sollte. Das ist allerdings noch nicht geschehen.
Diese Personen können Kindergeld beantragen
Wer ein Kind im eigenen Haushalt versorgt, kann Kindergeld beantragen. Das gilt auch für Menschen mit Stiefkindern, Enkelkindern oder Pflegekindern.
Das gilt für deutsche Staatsangehörige, aber auch für andere Personengruppen, die in Deutschland leben oder arbeiten. Näheres lesen Sie im nächsten Kapitel.
💡Mit diesem Kindergeld-Simulator prüfen Sie Ihren Anspruch:
Voraussetzungen für den Antrag auf Kindergeld
- Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt (für ältere gibt es Zusatzregelungen)
- Sie versorgen Ihr Kind regelmäßig und es lebt in Ihrem Haushalt
- Sie leben in Deutschland, der EU oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz
- Sie beziehen keine Leistungen von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind
- Sie beziehen keine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Sie beziehen keinen Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Sie beziehen keine Leistungen aus dem Ausland, die mit dem Kindergeld, der Kinderzulage oder dem Kinderzuschuss vergleichbar sind
Für Menschen, die außerhalb Deutschlands leben oder arbeiten gilt zusätzlich:
- Sie versteuern in Deutschland sämtliche Einkünfte, oder
- Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können Kindergeld bekommen. Dafür muss man eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine Staatsbürgerschaft der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
- Sie haben eine Staatsbürgerschaft Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Montenegros, Serbiens, Tunesiens oder der Türkei. Gleichzeitig sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder bekommen Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
- Es liegt eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis vor, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
- Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.
So läuft die Beantragung von Kindergeld ab
👉 1. Fristen beachten
Rückwirkend kann Kindergeld nur sechs Monate ausbezahlt werden. Kümmern Sie sich also so schnell wie möglich nach der Geburt oder nach dem Einzug Ihres Kindes darum.
👉 2. Antrag übermitteln
Sie können den Antrag hier online ausfüllen, um direkt ab der Geburt Kindergeld zu erhalten. Wer ein ELSTER-Zertifikat hat, kann ihn online abschicken. Ansonsten drucken Sie ihn aus und senden ihn per Post. Sie finden das Antrag auf Kindergeld PDF auch hier.
Kindergeld beantragen über 18? Formular dazu hier.
Einen Kindergeld-Abzweigungsantrag finden Sie hier.
👉 3. Bescheid überprüfen
Überprüfen Sie Ihren Bescheid, sobald Sie Ihn erhalten. Bei Fragen oder Ungereimtheiten können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesen senden Sie an den Absender des Bescheids oder Sie gehen direkt zur Familienkasse vor Ort. Die Entscheidung wird noch einmal geprüft.
Sollten Sie auch danach noch Einwände haben, können Sie auch gegen die Entscheidung klagen.
👉 Benötigte Dokumente für den Antrag
- Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- die Steuer-ID Ihres Kindes
- ggf. Nachweise, wieso Ihr Kind über 18 Kindergeld bekommen soll (Immatrikulationsbescheinigung o.ä.)
- ggf. eine Vollmacht, falls Sie den Antrag nicht selbst stellen
Die Beantragung des Antrags auf Kindergeld dauert normalerweise nicht länger als sechs Wochen.
Der Antrag ist kostenfrei möglich.
Alle Änderungen bei Ihren Lebensumständen, die Auswirkungen auf das Kindergeld haben könnten, müssen der Familienkasse gemeldet werden. Dazu zählen:
- Umzüge
- Todesfälle in der Familie
- Auszug einer Person
- geänderte Bankverbindung
- Scheidung/Trennung
- Sie beantragen ausländische Familienleistungen
- Arbeitsbeginn beim öffentlichen Dienst
Höhe und Auszahlung des Kindergeldes 2025
Eltern erhalten für das Jahr 2025 für jedes Kind 255 Euro Kindergeld monatlich. Für 2026 wird das Kindergeld auf 259 Euro monatlich pro Kind erhöht.
So wäre das Kindergeld bei 3 Kindern für 2025 zum Beispiel 765 Euro monatlich.
Sie bekommen auch einen Sofortzuschlag von 25 Euro monatlich pro Kind.
👉 Welche Kindergeld-Auszahlungstermine gelten für 2025?
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt für alle Kinder an eine Person (meist ein Elternteil). Auf Antrag kann die Auszahlung auch direkt auf das Kind umgeschrieben werden.
Der Auszahlungstermin vom Kindergeld richtet sich nach der Endzifffer der Kindergeldnummer. Er verändert sich leicht zwischen den einzelnen Monaten.
Eine Tabelle der Kindergeld Auszahlungstermine 2025 finden Sie hier (auch zum Download):
Die Auszahlung passiert grundsätzlich, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es zusätzliche Voraussetzungen:
Hat das Kind keine Beschäftigung und ist arbeitssuchend gemeldet, wird Kindergeld bis 21 ausbezahlt.
Bis 25 ist die Zahlung unter folgenden Bedingungen möglich:
- das Kind ist in Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium)
- das Kind ist in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet zwischen zwei Ausbildungen
- das Kind findet keinen Ausbildungsplatz und kann darum die Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen
- das Kind leistet einen anerkannten Freiwilligendienst
Ist Ihr Kind behindert, dann wird das Kindergeld auch nach dem 21. bzw. 25 Geburtstag ausgezahlt. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Behinderung ist bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten.
- Ihr Kind kann aufgrund der Behinderung seinen Lebensbedarf nicht selber sichern.
Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Artikel zum Kindergeld für Behinderte.
Zuständig ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit, die für Sie zuständig ist. Bei Wohnort im Ausland richten Sie sich nach dem Ort Ihrer Arbeitsstätte.
Für Fragen zum Antrag gibt es eine kostenlose Hotline der Familienkasse in der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555530
Mit dem Kindergeld einen Zuschlag sichern
Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder (oder Kinder in Ausbildung) versorgen. Mit jedem Kind, das die Anforderungen erfüllt, steigt die Zahlung.
Sie beantragen den Zuschuss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Sollten Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und/oder im Ausland leben/arbeiten, gelten gesonderte Voraussetzungen. Erfüllen Sie diese, können Sie dennoch deutsches Kindergeld beziehen.
Häufig gestellte Fragen
Kann man zusätzlich zum Kindergeld andere staatliche Unterstützungen erhalten?
Auf andere staatliche Unterstützungen hat das Kindergeld keine Auswirkungen.
Muss ich auf das Kindergeld Steuern zahlen?
Sie müssen keine Steuern auf Kindergeld bezahlen. Sie sollten es aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Amt kann dann direkt prüfen, ob vielleicht doch der Kinderfreibetrag in Ihrem Fall besser wäre.
Muss Kindergeld zurückgezahlt werden?
Nur, wenn sich Ihre Verhältnisse verändert haben und Sie somit zu viel Elterngeld bezogen haben. Den Überschuss müssen Sie dann zurückzahlen.
Wie viel darf mein Kind verdienen um noch Kindergeld zu bekommen?
Bei volljährigen Kindern wird Kindergeld ausgezahlt solange sie im Studium oder in der Ausbildung sind, oder nur eine geringfügige Beschäftigung haben und als arbeitssuchend gemeldet sind.