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So können Sie Kindergeld einfach beantragen

Von Maria H.
Aktualisiert am 21. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minute

Kindergeld unterstützt Menschen finanziell bei der Kindererziehung. Welche Voraussetzungen es für die Beantragung gibt und alle Informationen zu der Erhöhung im Jahre 2025 und den Auszahlungsterminen lesen Sie hier.  

Kindergeld wird an alle Eltern ausgezahlt, unabhängig von ihrem Einkommen.
Kindergeld wird an alle Eltern ausgezahlt, unabhängig von ihrem Einkommen.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?

Kindergeld ist eine Auszahlung, die helfen soll, Kinder grundlegend zu versorgen. Alle Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, können Kindergeld beantragen. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Der Kinderzuschlag ist für Menschen mit geringem Einkommen. Diese können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen.

Wer kann Kindergeld beantragen? 

Wer ein Kind im eigenen Haushalt versorgt, kann Kindergeld beantragen. Das gilt auch für Menschen mit Stiefkindern, Enkelkindern oder Pflegekindern.

Das gilt für deutsche Staatsangehörige, aber auch für andere Personengruppen, die in Deutschland leben oder arbeiten. Näheres lesen Sie im nächsten Kapitel.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt (für ältere gibt es Zusatzregelungen)
  • Sie versorgen Ihr Kind regelmäßig und es lebt in Ihrem Haushalt 
  • Sie leben in Deutschland, der EU oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz
  • Sie beziehen keine Leistungen von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind
  • Sie beziehen keine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Sie beziehen keinen Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Sie beziehen keine Leistungen aus dem Ausland, die mit dem Kindergeld, der Kinderzulage oder dem Kinderzuschuss vergleichbar sind

Für Menschen, die außerhalb Deutschlands leben oder arbeiten gilt zusätzlich:

  • Sie versteuern  in Deutschland sämtliche Einkünfte, oder
  • Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

Auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können Kindergeld bekommen. Dafür muss man eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben eine Staatsbürgerschaft der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
  • Sie haben eine Staatsbürgerschaft Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Montenegros, Serbiens, Tunesiens oder der Türkei. Gleichzeitig sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder bekommen Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
  • Es liegt eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis vor, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.

Wie läuft die Beantragung von Kindergeld ab?

Wer mit fremder Staatsangehörigkeit oder mit Wohn- oder Arbeitsort im Ausland deutsches Kindergeld beantragen möchte, findet alle Informationen dazu hier. Für alle anderen gilt folgender Ablauf:

1. Fristen beachten

Rückwirkend kann Kindergeld nur sechs Monate ausbezahlt werden. Kümmern Sie sich also so schnell wie möglich nach der Geburt oder nach dem Einzug Ihres Kindes darum. 

2. Antrag übermitteln

Sie können den Antrag hier ausfüllen, um direkt ab der Geburt Kindergeld zu erhalten. Wer ein ELSTER-Zertifikat hat, kann ihn online abschicken. Ansonsten drucken Sie ihn aus und senden ihn per Post.

3. Bescheid überprüfen

Überprüfen Sie Ihren Bescheid. Bei Fragen oder Ungereimtheiten können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesen senden Sie an den Absender des Bescheids oder Sie gehen direkt zur Familienkasse vor Ort. Die Entscheidung wird noch einmal geprüft.

Sollten Sie auch danach noch Einwände haben, können Sie auch gegen die Entscheidung klagen.

Welche Dokumente sind für die Beantragung nötig?

  • Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • die Steuer-ID Ihres Kindes
  • ggf. Nachweise, wieso Ihr Kind über 18 Kindergeld bekommen soll (Immatrikulationsbescheinigung o.ä.)
  • ggf. eine Vollmacht, falls Sie den Antrag nicht selbst stellen

Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung von Kindergeld 

Die Beantragung des Antrags auf Kindergeld dauert normalerweise nicht länger als sechs Wochen.

Der Antrag ist kostenfrei möglich.

Über welche Änderungen muss ich Auskunft geben, wenn ich weiterhin Kindergeld beziehen will?

Alle Änderungen bei Ihren Lebensumständen, die Auswirkungen auf das Kindergeld haben könnten, müssen der Familienkasse gemeldet werden. Dazu zählen:

  • Umzüge
  • Todesfälle in der Familie
  • Auszug einer Person
  • geänderte Bankverbindung
  • Scheidung/Trennung
  • Sie beantragen ausländische Familienleistungen
  • Arbeitsbeginn beim öffentlichen Dienst

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Eltern erhalten zurzeit für jedes Kind 250 Euro monatlich. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld auf 255 Euro monatlich pro Kind erhöht.

Welche Auszahlungstermine gelten für das Kindergeld 2024 und 2025?

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt für alle Kinder an eine Person (meist ein Elternteil). Auf Antrag kann die Auszahlung auch direkt auf das Kind umgeschrieben werden.

Der Auszahlungstermin vom Kindergeld 2024/2025 richtet sich nach der Kindergeldnummer. Er verändert sich leicht zwischen den einzelnen Monaten. Eine Übersicht der Auszahlungstermine finden Sie hier.

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Die Auszahlung passiert grundsätzlich, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es zusätzliche Voraussetzungen: 

Hat das Kind keine Beschäftigung und ist arbeitssuchend gemeldet, wird Kindergeld bis 21 ausbezahlt. 

Bis 25 ist die Zahlung unter folgenden Bedingungen möglich:

  • das Kind ist in Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium)
  • das Kind ist in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet zwischen zwei Ausbildungen
  • das Kind findet keinen Ausbildungsplatz und kann darum die Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen
  • das Kind leistet einen anerkannten Freiwilligendienst

Kindergeld für Kinder mit Behinderungen

Ist Ihr Kind behindert, dann wird das Kindergeld auch nach dem 21. bzw. 25 Geburtstag ausgezahlt. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Behinderung ist bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten.
  • Ihr Kind kann aufgrund der Behinderung seinen Lebensbedarf nicht selber sichern.

Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Artikel zum Kindergeld für Behinderte.

Wohin kann man sich bei Fragen zum Kindergeld wenden?

Zuständig ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit, die für Sie zuständig ist. Bei Wohnort im Ausland richten Sie sich nach dem Ort Ihrer Arbeitsstätte. 

Für Fragen zum Antrag gibt es eine kostenlose Hotline der Familienkasse in der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555530

Mit dem Kindergeld einen Zuschlag sichern

Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder (oder Kinder in Ausbildung) versorgen. Mit jedem Kind, das die Anforderungen erfüllt, steigt die Zahlung.
Sie beantragen den Zuschuss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Sollten Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und/oder im Ausland leben/arbeiten, gelten gesonderte Voraussetzungen. Erfüllen Sie diese, können Sie dennoch deutsches Kindergeld beziehen.

Häufig gestellte Fragen

Kann man zusätzlich zum Kindergeld andere staatliche Unterstützungen erhalten?

Auf andere staatliche Unterstützungen hat das Kindergeld keine Auswirkungen.

Muss ich auf das Kindergeld Steuern zahlen?

Sie müssen keine Steuern auf Kindergeld bezahlen. Sie sollten es aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Amt kann dann direkt prüfen, ob vielleicht doch der Kinderfreibetrag in Ihrem Fall besser wäre.

Muss Kindergeld zurückgezahlt werden?

Nur, wenn sich Ihre Verhältnisse verändert haben und Sie somit zu viel Elterngeld bezogen haben. Den Überschuss müssen Sie dann zurückzahlen.

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Maria H.

Schriftstellerin mit 5 Jahren Erfahrung, spezialisiert auf Sozialhilfe und Verwaltungsverfahren. Mein Ziel ist es, so viele Informationen wie möglich bereitzustellen und diese gleichzeitig so zu vereinfachen, dass jeder die Leistungen erhalten kann, auf die er Anspruch hat.

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