In Deutschland gibt es zurzeit rund zwei Millionen Solo-Selbstständige. Um diese Gruppe zu stärken und ihnen Zugang zu einer hochwertigen Weiterbildung zu ermöglichen, wurde das Förderprogramm KOMPASS ins Leben gerufen. Das Programm unterstützt Selbstständige finanziell dabei, ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern, neue Kompetenzen aufzubauen und ihr Geschäftsmodell zukunftssicher auszurichten. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Zuschuss für Kurse und Qualifizierungen beantragen.

Was ist KOMPASS?
KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) ist ein bundesweites Förderprogramm, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert wird. Es ermöglicht Solo-Selbstständigen, sich beruflich weiterzubilden, indem es einen Großteil der Weiterbildungskosten übernimmt. Ziel des Programms ist es, die wirtschaftliche Stabilität von Solo-Selbstständigen zu stärken, sei es durch neue Fähigkeiten, verbessertes Fachwissen oder eine breitere berufliche Ausrichtung.
Wer kann die KOMPASS-Förderung zur Weiterbildung beantragen?
Die Förderung steht Solo-Selbstständigen zur Verfügung, die:
- in Deutschland leben und hier selbstständig tätig sind
- mindestens zwei Jahre aktiv am Markt sind
- die Selbstständigkeit als Haupterwerbsquelle ausüben (mindestens 51 % des Einkommens)
- höchstens eine Vollzeitkraft beschäftigen

Um Ihre Erwerbstätigkeit als Solo-Selbstständiger nachzuweisen, können Sie einen Einkommensteuerbescheid, eine Gewerbeanmeldung, einen Beitragsbescheid der Krankenkasse, einen Arbeitsvertrag oder Ähnliches einreichen.
Was wird gefördert und wie viel Geld bekomme ich?
KOMPASS übernimmt einen großen Teil der Kosten für Weiterbildungen, die die berufliche Situation verbessern oder zur Stabilität der Selbstständigkeit beitragen. Förderfähig sind sowohl fachliche (berufsspezifische und gegebenenfalls nicht-berufsspezifische) als auch persönliche Kompetenzen.
Die Bildungsmaßnahmen müssen eine Dauer von mindestens 20 Stunden haben und im Gruppenunterricht stattfinden (mindestens 2 Teilnehmer). Außerdem müssen Sie die Maßnahmen innerhalb von 6 Monaten vollständig abschließen, um den Zuschuss zu erhalten.
In dem KOMPASS-Kurzverzeichnis finden Sie geförderte Kurse und Maßnahmen. Es werden nur Kurse bezuschusst, die Sie noch nicht absolviert haben.
Folgende Kurse kann KOMPASS nicht fördern:
- Entspannung und Erholung (z.B. Yoga)
- Ernährung, Bewegung und Sport
- Kunst und Kultur
- allgemeine Sprachkurse (Ausnahme: berufsspezifische Sprachkurse)
- Fahrschul- und Führerscheinausbildungen
Mit dem KOMPASS-Programm werden 90 % der Weiterbildungskosten zurückerstattet. Bis zu 4.500 Euro (netto) können Sie einmal pro Jahr erhalten. Die Förderung ist nur einmal alle 12 Monate möglich.


So klappt der Antrag Schritt für Schritt
- Recherche: Welche förderfähigen Kurse oder Maßnahmen interessieren Sie?
- Beratungsgespräch an einer KOMPASS-Anlaufstelle: Dort wird mit Ihnen besprochen, welche Bildungsmaßnahme für Sie infrage kommt und wie diese gefördert werden kann. Das Gespräch ist kostenlos und kann vor Ort, telefonisch oder online erfolgen.
- Erhalten Sie den Qualifizierungsscheck: Damit sind Sie berechtigt, an der Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Den finanziellen Zuschuss bekommen Sie noch nicht.
- Weiterbildung buchen und zahlen: Das muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks geschehen. Die Kurse müssen erst von Ihnen bezahlt werden, erst später erhalten Sie die Rückerstattung.
- Vorhabenantrag einreichen: Reichen Sie den Vorhabenantrag mit den nötigen Nachweisdokumenten innerhalb von 7 Monaten nach Erhalt des Qualifizierungsschecks bei der Bewilligungsbehörde (DRV KBS) ein. Dafür müssen Sie ein Benutzerkonto bei Z-EU-S erstellen. Die KOMPASS-Anlaufstelle erklärt Ihnen genau, wie sie den Antrag richtig einreichen.
- Rückzahlung von 90%: Sie haben die Bildungsmaßnahme abgeschlossen? Nun werden Ihnen 90% der Kosten dafür zurückgezahlt.

Wie helfen Ihnen die KOMPASS-Anlaufstellen?
Die Anlaufstellen erfüllen folgende Funktionen:
- Sie ermitteln, ob Sie förderfähig sind und auf welche Art von Bildung Sie Bedarf haben
- Unterstützung bei der Suche nach Weiterbildungsmassnahmen und Anbietern
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks für die gewählte Bildungsmaßnahme
- Unterstützung bei allen weiteren Fragen

So wird Weiterbildung zugänglich
Das KOMPASS-Programm bietet Solo-Selbstständigen die Chance, ihre berufliche Zukunft aktiv zu stärken, ohne hohe Weiterbildungskosten alleine tragen zu müssen. Durch die vielfältige Kurswahl können Sie Ihr Wissen einfach aktualisieren, neue Geschäftsfelder meistern und langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Die Antragstellung ist leicht gemacht und Sie erhalten jederzeit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mehrere Weiterbildungen gleichzeitig fördern lassen?
Nein. Pro Person wird ein Weiterbildungsvorhaben gefördert.
Kann ich mich an eine KOMPASS-Anlaufstelle wenden, wenn ich nicht in der gleichen Region arbeite?
Ja, Sie können sich an die KOMPASS-Stelle wenden, die Ihnen lieber ist. Dabei ist nicht wichtig, ob Sie in der gleichen Region tätig sind.
Kann ich einen Kurs buchen, wenn ich den Qualifizierungsscheck noch nicht habe?
Nein, Sie brauchen auf jeden Fall einen Qualifizierungsscheck, um die Bildungsmaßnahme verbindlich buchen zu können.
Muss ich nach Abschluss der Weiterbildung einen Nachweis erbringen?
Ja, in der Regel wird eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung benötigt, damit die Förderung ordnungsgemäß abgerechnet werden kann.



