Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Kinder unterstützt, deren Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sind. Sie sollen hierdurch schulisch gefördert und bei Bedarf finanziell in ihrem sozialen und kulturellen Leben unterstützt werden. Was im Bildungspaket alles enthalten ist und wie Sie die Leistungen beantragen, lesen Sie hier.
- Was ist das sogenannte Bildungspaket?
- Wer kann die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung
- So geht’s: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Welche Dokumente sind nötig für den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
- Wie hoch sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
- An wen kann ich mich wenden bei Fragen zum Antrag “Bildung und Teilhabe”?
- Zusammenfassung
Was ist das sogenannte Bildungspaket?
Mit Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket (korrekter Begriff: “Leistungen für Bildung und Teilhabe”) soll finanziell schwachen Familien geholfen werden, damit Kinder, Teenies und junge Erwachsene dennoch am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.
Mit den Geld- oder Sachleistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe werden Bezieher von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) und Kinderzuschlag zusätzlich unterstützt. Ihre Stadt oder Gemeinde gibt ihnen hierfür Gutscheine.
Damit können Sie dann beispielsweise Nachhilfestunden finanzieren, einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder zur Klassenfahrt erhalten oder eine Zuzahlung für ein Instrument oder ein Sportgerät bekommen.
Wer kann die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
Beantragen können die Leistungen für Bildung Teilhabe alle, die entweder Bürgergeld beziehen oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten und Kinder in Ausbildung haben.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Beantragung
Wenn Sie eine der beiden Leistungen erhalten (Bürgergeld oder Kinderzuschlag), muss Ihr Kind außerdem folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Kind ist jünger als 25 Jahre
- Ihr Kind besucht eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule
- Ihr Kind bekommt keine Ausbildungsvergütung
So geht’s: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Welche Schritte und Nachweise genau nötig sind, ist leider von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Daher sind pauschale Aussagen hier schwierig. Grundsätzlich läuft der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe allerdings folgendermaßen ab:
1. Nachweise sammeln
Der Schulbedarf wird zweimal jährlich durch einen Pauschalbetrag abgedeckt. Wenn Sie den Bildungspaket Antrag darüber hinaus ausweiten möchten, brauchen Sie unbedingt Nachweise: Fahrscheine, Rechnungen, Quittungen usw. Ohne Nachweise erhalten Sie keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Näheres zu den Dokumenten, die nötig sind, lesen Sie im folgenden Abschnitt.
2. Formlosen Antrag stellen
Grundsätzlich reicht es zunächst aus, eine formlose Nachricht an Ihr Jobcenter zu senden und (wichtig!) Kopien der Nachweise beizulegen.
Wohin Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Eine Übersicht über die jeweils zuständigen Stellen finden Sie hier.
Kann man den Antrag “Bildung und Teilhabe” online ausfüllen? Ob Sie den Bildung- und Teilhabe Antrag online ausfüllen können, hängt von Ihrem Jobcenter vor Ort ab.
3. Gegebenenfalls Unterlagen nachreiche
Je nachdem, welche Leistungen Sie beantragt haben, kann das Jobcenter Nachweise nachfordern. Da im Bildungspaket so individuelle Leistungen vorgesehen sind, kann sich der Vorgang stark unterscheiden.
Die Dauer der Beantragung lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Bei wichtigen Entscheidungen wie Klassenfahrten sollte der Antrag daher so weit wie möglich im Voraus gestellt werden. Kosten fallen für den Antrag keine an.
Welche Dokumente sind nötig für den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
- Für die Pauschale für den jährlichen Schulbedarf benötigt das Jobcenter eine Schulbescheinigung.
- Für die Übernahme von Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) ist eine Bestätigung der Schule nötig, dass hierfür Bedarf besteht und kein eigenes Angebot diesbezüglich an der Schule verfügbar ist.
- Für die Förderung der Mittagsverpflegung ist ein Nachweis über die Kosten notwendig.
- Für Zuschüsse für Vereine, Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen Sie dem Jobcenter ebenfalls einen Nachweis über eine Mitgliedschaft o.ä. vorlegen.
Wie hoch sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Die Leistungen werden genau wie das Bürgergeld und der Kinderzuschlag an Ihr individuelles Einkommen angepasst. Alle in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die Einkommen erzielen, werden hierzu herangezogen.
Auch Ihr Bedarf spielt natürlich eine Rolle. Wer beispielsweise höhere Fahrtkosten hat, erhält auch entsprechend mehr.
Die Gutscheine aus dem Bildungspaket erhalten Sie steuerfrei.
Was decken die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ab?
Grundsätzlich gilt Folgendes:
- Zweimal jährlich (im Februar und im August) erhalten Sie eine Pauschale für den Schulbedarf jedes Kindes. Diese varriert je nach Alter und Bundesland.
- Lernförderung (Nachhilfe) wird bei entsprechendem Bedarf komplett übernommen.
- Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung beim Mittagessen in der Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater werden bezuschusst.
- Für Kosten für Vereine, Kultur- und Freizeiteinrichtungen gibt es eine Pauschale, die je nach Jobcenter varriert.
- Es gibt einen Zuschuss zur Monatskarte, wenn die Schule nicht zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar sind (die zumutbare Entfernung variiert ebenfalls).
Wie lange werden Leistungen aus dem Bildungspaket ausbezahlt?
Die Pauschale für den Schulbedarf stoppt, sobald Sie keine Schulbescheinigung mehr vorlegen können – also nach dem Schulabschluss Ihres Kindes.
Alles andere ist in der Regel eine Einmalzahlung, erneute Unterstützungen müssen Sie erneut beantragen.
Ist Ihr Kind älter als 25 Jahre alt, erhält ab jetzt eine Ausbildungsvergütung oder ist nicht mehr in der Schule, sind keine Leistungen mehr möglich.
An wen kann ich mich wenden bei Fragen zum Antrag “Bildung und Teilhabe”?
Welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie in dieser Übersicht herausfinden. Je nach Bundesland und Gemeinde gibt es unterschiedliche Anlaufstellen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sich bei Fragen auch an Ihren Ansprechpartner im Jobcenter wenden.
Zusammenfassung
Leistungen für Bildung und Teilhabe (oft Bildungspaket genannt) erhalten Kinder aus Familien, die von Bürgergeld oder dem Kinderzuschlag profitieren. Ihnen soll so die Teilhabe an sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden.
Es gibt feste Kategorien, in denen eine Beantragung von Leistungen üblich ist – darunter Lernförderung und Schulbedarf. Die Bedürfnisse von Kindern und jungen Erwachsenen sind jedoch so individuell, dass die Jobcenter auch weitergehende Anträge individuell prüfen. Hierzu schicken Sie ein formloses Schreiben an Ihre zuständige Stelle und legen Rechnungen oder ähnliches bei.