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So beantragen Sie eine Schulbescheinigung 

Von IntFormalities
Aktualisiert am 12. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 4 Minute

Ein Nachweis, dass Sie zur Schule gehen – diese Forderung bekommen viele Menschen zu hören, wenn sie bürokratische Vorgänge erledigen wollen. Die benötigte Schulbescheinigung ist dabei ganz einfach zu bekommen. Wir erklären Ihnen, was genau es damit auf sich hat, wo Sie die Bestätigung ausstellen lassen können und was zu beachten ist dabei.

Schulbescheinigung für Sozialleistungen

Was ist eine Schulbescheinigung?

Eine Schulbescheinigung oder Schulbestätigung ist ein Dokument, das als Nachweis gilt, dass Sie gerade an einer Schule angemeldet sind. Sie enthält Informationen darüber, wie lange Ihr Schulbesuch schon und noch andauert und welche Art von Schule Sie besuchen.

In welchen Fällen ist es wichtig? 

Die aktuelle Schulbescheinigung wird häufig gefordert, wenn es um Sozialleistungen geht. Wenn Sie oder ein Familienmitglied von Ihnen noch zur Schule gehen, benötigen die Behörden in einigen Fällen einen Nachweis darüber. Dazu gehören Anträge für das Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld und einige Fälle mehr. 

Am häufigsten wird die Schulbescheinigung für das Kindergeld benötigt. Für alle Kinder, die über 18, aber noch nicht 25 Jahre alt sind, können Sie nämlich mithilfe der Schulbescheinigung (oder Studienbestätigung) weiterhin Kindergeld beziehen. Auch für Leistungen nach dem Bundesausbildungsfördergesetz, kurz BAföG, brauchen Sie die Bestätigung unter Umständen. Nämlich dann, wenn Sie oder Ihr Kind die spezielle Form des Schüler-BAFöGs für sich nutzen möchten.

Wer gerne Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bekommen möchte, braucht auch eine Schulbescheinigung. So kann der Schulbedarf, der benötigt wird, beantragt werden.

Und auch später wird Ihr Schulbesuch eventuell nochmal wichtig: Wer bei der Deutschen Rentenversicherung eine Alters-, Witwen– oder Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, muss nämlich Nachweise über die Ausbildungs- und Berufslaufbahn vorweisen können. Dazu zählen in diesem Fall auch alle Schuljahre ab dem 17. Lebensjahr, die Sie auf einer Schule oder Hochschule absolviert haben.

Eine aktuelle Schulbescheinigung beantragen: So geht’s

Eine Schulbescheinigung kann Ihnen problemlos im Sekretariat Ihrer Schule oder Weiterbildungseinrichtung ausgestellt werden. Fragen Sie dort einfach rechtzeitig nach, es ist kein schriftlicher Antrag oder ähnliches nötig. Eine Vorlage für die Schulbescheinigung finden Sie beispielsweise bei der Agentur für Arbeit. Ein einfacher Zettel mit den gleichen Informationen genügt aber vollkommen. 

Ausnahme: Wer bei der Deutschen Rentenversicherung einen Nachweis über die Schulzeiten einbringen muss, nutzt bitte das entsprechende Formular. Sie können es online einfach herunterladen.

Die Ausstellung ist kostenlos und Sie können die Bescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Manchmal dauert es aber auch ein bis zwei Wochen – gehen Sie also nicht zu kurzfristig ins Schulbüro!

Gut zu wissen: Die Schule darf die Ausstellung nicht ablehnen, eine Schulbescheinigung muss Ihnen (bzw. Ihrem Kind) in jedem Fall ausgestellt werden.

Welche Fristen muss man für eine Schulbescheinigung beachten?

Sie müssen Ihre Schulbescheinigung in der Regel zwei Mal jährlich vorlegen. So hat das zuständige Amt beziehungsweise Ihr örtliches Jobcenter einen Überblick, ob Sie weiter zur Schule gehen oder sie verlassen haben. In diesem Fall kann nämlich begonnen werden, Ihnen bei der Suche nach einer Ausbildung oder einem Job zu helfen.

Möchten Sie oder Ihr Kind BaFöG beziehen, brauchen Sie die Schulbescheinigung, bevor Sie den entsprechenden Antrag abgeben.

Zusammengefasst

Als Schulbescheinigung, Schulbestätigung oder Schulzeitbescheinigung bezeichnet man ein Dokument, das Auskunft über Ihre geleisteten Schuljahre gibt. Vermerkt ist nicht nur, welche Schule, Hochschule oder Weiterbildungseinrichtung Sie besuchen oder besucht haben, sondern auch Start- und Enddatum. Die Klassenstufe und der geleistete Stundenumfang (Teilzeit oder Vollzeit) sind in der Regel ebenfalls angegeben.
Wichtig wird dieses Schreiben vor allem beim Beantragen von Sozialleistungen, darunter Kindergeld, Bürgergeld und Arbeitslosengeld. In diesem Fällen braucht das Amt einen Nachweis darüber, falls Sie oder ein Familienmitglied aktuell zur Schule gehen. Sie können die Schulbescheinigung kostenfrei einfach im Sekretariat Ihrer Bildungsstätte erfragen. Sie kann auch auf einem einfachen Blatt Papier ausgestellt werden. Es ist kein spezielles Formular nötig, solang alle geforderten Informationen enthalten sind.

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