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Mobilitätsprämie: Die Leistung für Geringverdiener

Von Lisa S.
Aktualisiert am 17. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minute

Viele Menschen in Deutschland wohnen nicht in der Nähe ihres Arbeitsplatzes. Sie müssen jeden Tag eine gewisse Wegstrecke zurücklegen, um in die Arbeit und wieder nach Hause zu kommen. Damit die Arbeitnehmer die finanzielle Bürde des Arbeitsweges nicht alleine schultern müssen, gibt es staatliche Leistungen zur Unterstützung von Fernpendlern. Eine davon ist die Mobilitätsprämie. Wer diese Leistung bekommt, wie Sie sie beantragen können und wie hoch die Mobilitätsprämie ist, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Die Mobilitätsprämie unterstützt geringverdienende Pendler bei der Finanzierung ihres Arbeitsweges.
Die Mobilitätsprämie unterstützt geringverdienende Pendler bei der Finanzierung ihres Arbeitsweges.

Die Entfernungspauschale für Pendler

Pendler in Deutschland bekommen eine Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale. Sie kompensiert die finanzielle Belastung, die durch die Wegstrecke von und zur Arbeit entsteht, durch eine Steuerentlastung. 

Die Pendlerpauschale beträgt seit dem 01. Januar 2022 und bis zum 31. Dezember 2026 0,38 Euro / km. Diesen Betrag können Pendler in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbekosten absetzen.

Die Entfernungspauschale kann jedoch nur von Arbeitnehmern beansprucht werden, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit der Erhöhung der Pendlerpauschale 2022 auch eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener vom Bundesfinanzministerium eingeführt.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie (auch Mobilitätspauschale genannt) soll Fernpendler entschädigen, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die daher die Entfernungspauschale nicht steuerlich absetzen können. Bei der Prämie handelt es sich nämlich nicht um einen Steuerfreibetrag, sondern um eine Steuervergütung, die vom zuständigen Finanzamt von Ihrer Steuerlast am Jahresende abgezogen wird.

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Unterschied zum Fahrtkostenzuschuss

Neben der Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie können Arbeitnehmer außerdem einen Fahrtkostenzuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das ist keine staatliche Leistung, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers

Dieser kann Ihnen den Fahrtkostenzuschuss entweder gemeinsam mit Ihrer Gehaltsabrechnung auszahlen, oder in der Form einer Kostenübernahme für Tickets der öffentlichen Verkehrsmittel anbieten.

Voraussetzungen für die Mobilitätsprämie

Nicht jeder Pendler in Deutschland bekommt eine Mobilitätspauschale. Um berechtigt zu sein, müssen Sie als Geringverdiener gelten. Das bedeutet, dass Sie den steuerlichen Grundfreibetrag mit Ihrem Bruttojahreseinkommen nicht überschreiten

Dieser Betrag betrug im Jahr 2023 10.908 Euro und wurde 2024 auf 11.604 Euro erhöht. Wenn Ihr Bruttojahreseinkommen darunter liegt, können Sie die Mobilitätspauschale beantragen.

Darüber hinaus müssen Sie auch Fernpendler sein, um die Leistung beziehen zu können. Das bedeutet, Ihre erste Betriebs- bzw. Tätigkeitsstätte liegt über 21 km von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus entfernt.

Die Mobilitätsprämie kann übrigens auch von Auszubildenden beansprucht werden, da diese oft in die Gruppe der Geringverdiener fallen.

Für welche Verkehrsmittel gilt die Prämie?

Nicht nur Autofahrer können die Mobilitätspauschale beanspruchen. Die staatliche Leistung wird nach der Entfernung berechnet und nicht nach dem Transportmittel. Sie können die Prämie also beziehen, egal ob Sie mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder sogar zu Fuß unterwegs sind.

Festsetzung Mobilitätsprämie: Wie wird sie berechnet?

Die Pendlerpauschale von 0,38 Euro / km stellt die Bemessungsgrundlage für die Berechnung dar. Die Mobilitätsprämie beträgt 14% von diesem Betrag. Online gibt es Mobilitätsprämie-Rechner, mit denen Sie herausfinden können, wie viel Ihnen zusteht.

Der Betrag wird rückwirkend für das Kalenderjahr im Zuge der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und von Ihren berechneten Steuern abgezogen. Wenn dadurch eine Steuerrückzahlung entsteht, erhalten Sie das Geld direkt von Ihrem Finanzamt. Die Prämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen, Sie müssen sie also nicht versteuern.

Antragstellung Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie müssen Sie im Zuge Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung mit der “Anlage Mobilitätsprämie” rückwirkend für das Kalenderjahr beantragen. Ab Ablauf des Kalenderjahres, für das Sie die Prämie beantragen möchten, haben Sie dazu vier Jahre lang Zeit. 

Füllen Sie bei der Steuererklärung einfach die Anlage aus und geben Sie hier an, wie weit Ihr Arbeitsweg ist und wie oft Sie diesen zurücklegen. Das Finanzamt berechnet dann den Betrag und zieht ihn von Ihrer Steuerlast ab.

Muss ich Änderungen bekanntgeben?

Falls sich im Laufe des Kalenderjahres Ihre Arbeitsstelle oder Ihre Wohnsituation und somit die Distanz zum Arbeitsplatz ändert, müssen Sie das nicht extra dem Finanzamt melden. Da der Antrag immer rückwirkend für das Kalenderjahr gestellt wird, reicht es, wenn Sie die Änderungen in Ihrer nächsten Steuererklärung eintragen.

Die Mobilitätsprämie für Fernpendler

Fernpendler, deren Jahresbruttoeinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt, können in Deutschland nicht von der Pendlerpauschale profitieren, da sie diese nicht steuerlich absetzen können. Darum wurde für sie 2022 eine Mobilitätsprämie eingeführt. Diese Prämie gilt für Fernpendler, deren Arbeitsstätte über 21 km von Ihrer Wohnung entfernt ist, und deren Jahresbruttoeinkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Die Prämie beträgt 14% der Pendlerpauschale und wird in Form einer Steuervergütung von der jährlichen Einkommensteuer abgezogen.

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Lisa S.

Mit einem Abschluss in Kommunikationswissenschaften habe ich mich auf das Verfassen von Texten zu sozialen Themen spezialisiert. Bei antragstellung.com unterstütze ich Menschen in Deutschland dabei, den oft komplexen Prozess der Beantragung von Sozialleistungen besser zu verstehen.

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