Sie gehen in Mutterschutz und machen sich Sorgen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen? In den meisten Fällen können werdende Mütter für diese Zeit Mutterschaftsgeld beantragen. Was dabei zu beachten ist und wie viel Sie bekommen können, lesen Sie hier.

- Was ist Mutterschaftsgeld?
- Wer kann sich bewerben?
- Voraussetzungen
- Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
- Wie läuft die Beantragung von Mutterschaftsgeld ab?
- Erforderlichen Dokumente
- Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung von Mutterschaftsgeld
- Über welchen Zeitraum wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt?
- Wie wird Mutterschaftsgeld berechnet?
- Wohin kann man sich bei Fragen zum Mutterschaftsgeld wenden?
- Die Mutterschaft geborgen starten
- Häufig gestellte Fragen
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld (umgangssprachlich auch Mutterschutzgeld genannt) nennt man folgende Zahlungen, die Sie innerhalb der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten. Sie sollen Ihren vorherigen Lohn zu einem großen Teil ersetzen.
- das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind
- das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind
- der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (wenn Ihr Nettolohn pro Tag durchschnittlich mehr als 13 Euro beträgt)
Es gilt also im Mutterschutz: Geld kommt von verschiedenen Stellen.
Das Mutterschaftsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Mutterschutzlohn, der außerhalb der Mutterschutzfrist ausgezahlt werden kann (beispielsweise bei einem Beschäftigungsverbot).
Wer kann sich bewerben?
Folgende werdende Mütter haben Anspruch auf diese Beihilfe:
- Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende, die einen Nebenerwerb haben.
- Geringfügig Beschäftigte, die krankenversichert sind (privat, gesetzlich oder familienversichert).
- Arbeitslose, die krankenversichert sind. Ausgenommen sind Bezieher von Bürgergeld. Das Bürgergeld wird allerdings bei der Mutterschaft erhöht.
- Angestellte mit Privatversicherung. Sie erhalten zumindest den Arbeitgeberzuschuss und je nach Versicherung auch Mutterschaftsgeld.
- Angestellte mit Familienversicherung. Sie beziehen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung.
- Angestellte mit gesetzlicher Versicherung. Sie beziehen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenversicherung und ggf. einen Arbeitgeberzuschuss.
- Selbstständige mit freiwilliger Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Mutterschaftsgeld bzw. Krankengeld.
- Selbstständige mit privater Krankenversicherung. Hierbei gibt es meist eine Regelung zu Krankengeld oder Zusatzregelungen zur Mutterschaft im Vertrag. Informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Versicherung.
Voraussetzungen
Neben den oben genannten Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld ist es wichtig, dass einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Sie sind in einem Arbeitsverhältnis.
- Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
- Nach Beginn der Schutzfrist wird ein Arbeitsverhältnis aufgenommen.
- Sie sind versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse und haben dort Anspruch auf Krankengeld.
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Es gibt auch Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Dies ist allerdings keine Pflicht. Mütter können selbst entscheiden, ob sie diese Beihilfe annehmen oder nicht.
Dabei erhalten Betroffene den Mutterschutz gestaffelt:
- Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen
- Ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen
Wie läuft die Beantragung von Mutterschaftsgeld ab?
Wichtig ist: Mutterschutz beantragen ist nicht notwendig, dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahlung allerdings kommt nicht automatisch, Sie müssen das Mutterschaftsgeld beantragen.
Mutterschaftsgeld über die Krankenversicherung
Läuft Ihr Mutterschaftsgeld über die Krankenversicherung, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Ärztliche Bescheinigung zum Geburtstermin abholen
Dieses Dokument heißt “Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung”. Der voraussichtliche Geburtstermin kann ab sieben Wochen vorher ärztlich bestätigt werden. Auch eine Hebamme kann das Zeugnis erstellen.
2. Persönliche Daten ergänzen
Ihre Krankenkasse benötigt Angaben zu Ihrer Person sowie eine Kontoverbindung, Informationen zum Beschäftigungsverhältnis und Ihrem Arbeitgeber.
3. Bescheinigung der Krankenkasse und dem Arbeitgeber vorlegen
Reichen Sie die Bescheinigung bei beiden Stellen ein, um den Vorgang zum Mutterschaftsgeld einzuleiten.
4. Bescheinigung über dein Gehalt einfordern
Das übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie meldet sich beim Arbeitgeber und holt sich die fehlenden Informationen ein.
5. Zahlung für die Zeit vor der Geburt erhalten
Sie bekommen nun für die sechs Wochen vor dem Geburtstermin bereits Mutterschaftsgeld.
6. Geburtsurkunde einreichen
Reichen Sie diese bei der Versicherung ein, um auch die acht Wochen nach der Geburt Zahlungen zu erhalten.
Mutterschaftsgeld über das Bundesamt für soziale Sicherung
Läuft Ihr Mutterschaftsgeld über das Bundesamt für soziale Sicherung, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Unterlagen ausfüllen
Füllen Sie die Bescheinigung über eine Beschäftigung aus. Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Hebamme außerdem ein sogenanntes “Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin” ausstellen.
2. Antrag stellen
- online: täglich von 5 bis 24 Uhr können Sie den Antrag online ausfüllen.
- auf Papier: Antrag ausdrucken, ausfüllen und an die folgende Adresse senden:
Bundesamt für Soziale Sicherung
– Mutterschaftsgeldstelle –
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Wichtig: Das Amt vernichtet die Unterlagen. Sollten Sie eine beglaubigte Kopie benötigen, melden Sie sich dort.
Erforderlichen Dokumente
Für Ihre gesetzliche Krankenversicherung benötigen im Regelfall folgendes:
- Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes (Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung)
- Angaben zu Ihrer Kontoverbindung
- Angaben zu Ihrem Arbeitgeber
- Informationen zum aktuellen Beschäftigungsverhältnis
Für das Bundesamt für Soziale Sicherung benötigen Sie folgendes:
- ausgefüllten Antrag (online oder auf Papier)
- Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes (Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung)
- Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
- Angaben zu Ihrer Krankenversicherung
- Angaben zu Ihrer Kontoverbindung
- Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis (Bescheinigung über eine Beschäftigung)
Bearbeitungsdauer und Kosten der Beantragung von Mutterschaftsgeld
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall nur wenige Tage. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung kann es länger dauern, vor allem, wenn Sie Ihren Antrag per Post senden.
Der Antrag ist kostenfrei möglich.
Über welchen Zeitraum wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt für die sechs Wochen vor und die acht Wochen nach der Geburt.
Wie wird Mutterschaftsgeld berechnet?
Das Mutterschaftsgeld selbst beträgt höchstens 13 Euro pro Tag. Wichtig ist bei dieser Beihilfe aber: Arbeitgeber zahlen hier mit. Wer normalerweise netto mehr pro Tag verdient, bekommt die Differenz vom Arbeitgeber bezahlt.
Wichtig ist, dass für die betroffenen Monate gleichzeitig Elterngeld beantragt wurde. Beides wird nämlich miteinander verrechnet.
Einen Rechner, wie viel Mutterschaftsgeld Sie bekommen können, finden Sie hier.
Wohin kann man sich bei Fragen zum Mutterschaftsgeld wenden?
Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Krankenkasse oder an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch Portale wie elterngeld.net können Sie individuell in Ihrer Situation beraten und unterstützen.
Die Mutterschaft geborgen starten
Mutterschaftsgeld unterstützt Sie während Ihres Mutterschutzes vor und nach der Geburt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen. Den Großteil übernimmt nämlich die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber. Auch Mütter ohne gesetzliche Krankenversicherung können Unterstützung bekommen. Diese beantragen sie beim Bundesamt für Soziale Absicherung.
Häufig gestellte Fragen
Kann man zusätzlich zum Mutterschaftsgeld arbeiten?
Wer Mutterschaftsgeld bezieht, ist im Mutterschutz vor oder nach der Geburt. Das heißt, man darf in dieser Zeit nicht arbeiten.
Kann man zusätzlich zum Mutterschaftsgeld andere staatliche Unterstützungen erhalten?
Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, bekommt kein Mutterschaftsgeld, kann jedoch stattdessen höhere Leistungen beziehen. Das gleiche gilt für Schülerinnen, Studentinnen und Auszubildende.
Arbeitslosengeld I wird in gleicher Höhe wie zuvor ausbezahlt.
Eine zusätzliche Hilfe, die für Mütter und auch Väter nützlich sein kann, ist die Mütterrente. Sie unterstützt Eltern im Rentenalter indem Kindererziehungszeiten finanziell belohnt werden.
Muss man Steuern auf Mutterschaftsgeld bezahlen?
Das Mutterschaftsgeld selbst ist steuerfrei. Es wird jedoch dann beachtet, wenn Sie in eine Steuerklasse eingeordnet werden. Wer mehr als 410 Euro pro Jahr an Mutterschaftsgeld (inklusive Arbeitgeberzuschuss) erhält, muss zudem eine Steuererklärung abgeben.