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Kinderbetreuung an Hochschulen: Diese Optionen gibt es

Von IntFormalities
Veröffentlicht am 29. Dezember 2023
Geschätzte Lesezeit: 6 Minute

Es gibt in Deutschland viele Studenten, die sich neben dem Studium um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder kümmern müssen. Studieren mit Kind ist jedoch alles andere als einfach. Um Eltern an Universitäten zu unterstützen, gibt es an deutschen Hochschulen umfangreiche Kinderbetreuungsangebote. Welche Arten der Kinderbetreuung an Hochschulen möglich sind, wie Sie diese beantragen können und welche finanziellen Unterstützungen Sie bekommen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Eine Frau und zwei Kinder sitzen an einem Tisch mit einem Tablet. Kinderbetreuung an deutschen Universitäten. Kinderbetreuung an Hochschulen
An deutschen Universitäten gibt es verschiedene Betreuungsangebote für Studenten mit Kindern.

Wie funktioniert die Kinderbetreuung an Hochschulen?

Studenten haben meist nicht dieselben geregelten Arbeitszeiten wie Angestellte. Beim Studium kann jeder Wochentag anders aussehen und im nächsten Semester werden die Würfel dann neu geworfen und der Stundenplan ändert sich.

Die Studierendenwerke Deutschlands bieten deshalb flexible und passgenaue Kinderbetreuung, die mit den variierenden Studienzeiten vereinbar ist. Je nach Bundesland, Studierendenwerk und Hochschule gibt es verschiedene Optionen der Kinderbetreuung:

  • Kindertagesstätten (Kitas),
  • Campus-Kindergärten,
  • Kinderkrippen,
  • Krabbelgruppen,
  • Kinderhorte,
  • Ferienbetreuung,
  • Kinderkurzzeitbetreuung,
  • Mutter-Kind-Räume,
  • Tageseltern,
  • Babysittervermittlung.

Kitas, Kindergärten und Kinderhort

Die wohl praktischste Art der Kinderbetreuung sind Kindergärten, Kitas und ähnliche Betreuungseinrichtungen, die sich direkt vor Ort bei kinderfreundlichen Hochschulen befinden. Sie haben in der Regel Öffnungszeiten, die an die variablen Studienzeiten angepasst sind.

Leider sind aufgrund der hohen Nachfrage und dem Fachkräftemangel diese Betreuungsstätten oft mit langen Wartelisten und Wartezeiten verbunden. Einige Kitas und Kindergärten geben daher alleinerziehenden Eltern Vorrang.

Tageseltern

In einigen Kindergärten und Kitas sind Gruppen für 0-3-jährige Kinder vorhanden. Da dies leider nicht immer der Fall ist, gibt es an vielen Hochschulen auch die Option der Tageseltern. Hier betreuen ein oder zwei Tagesmütter oder Tagesväter kleinere Kindergruppen von meist fünf bis zehn Kindern. Oft gibt es hier eine Gruppe für 0-3-Jährige und eine Gruppe für 4-6-Jährige

Mutter-Kind-Räume

Mutter-Kind-Räume bieten Eltern an Universitäten einen Raum zur Kinderbetreuung. Jedoch steht hier in der Regel kein Betreuungspersonal zur Verfügung. Es handelt sich lediglich um Räumlichkeiten mit Betten, Spielsachen und Wickeltischen, in die Sie sich zurückziehen können, um Ihr Kind zu betreuen.

Sie beginnen Ihr Studium und haben noch keine Wohnung? Erfahren Sie hier, welche Wohnmöglichkeiten das Studentenwerk bietet.

Wer kann die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Hochschulbetreuung existiert, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu fördern. Um Ihr Kind an einer Hochschulkita oder an einem Campus-Kindergarten unterbringen zu können, müssen Sie daher entweder an dieser Hochschule studieren oder arbeiten.

Sie müssen dazu nicht deutscher Staatsbürger sein. Auch ausländische Studenten können ihre Kinder für die Betreuung anmelden.

Sie sind mit dem Studium fertig und benötigen weiterhin Kinderbetreuung? Dann zeigen wir Ihnen hier, welche Optionen der Kinderbetreuung es für Sie außerhalb des Hochschulwesens gibt.

Wie bekomme ich einen Kinderbetreuungsplatz?

Wenn Sie ein Kind haben, für das Sie Betreuung brauchen, wenden Sie sich zunächst an Ihr Studierendenwerk. Auf der Landkarte des deutschen Studierendenwerks können Sie ganz einfach herausfinden, welches für Ihre Hochschule zuständig ist.

Ein weiterführender Link bringt Sie nun direkt zur Homepage Ihres Studierendenwerks. Hier finden Sie Kinderbetreuungseinrichtungen mit wichtigen Informationen zu den Anforderungen, Altersgruppen und Betreuungsangeboten. Um genauere Infos zur Anmeldung und zu den Gebühren zu bekommen, wenden Sie sich am besten direkt an die Betreuungseinrichtung.

Wie stelle ich einen Antrag?

Um Ihr Kind bei einer Kita oder Krippe anzumelden, müssen Sie zunächst ein Antragsformular bei Ihrem Studierendenwerk ausfüllen. Die Formulare sind online verfügbar. Hier füllen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten und die Ihres Kindes aus. Dann können Sie ankreuzen, für welche Kitas Sie sich interessieren und welche Ihre Favoriten sind.

Nun werden Sie einer Kita zugeteilt und kommen hier auf die Warteliste. Sobald ein Platz frei wird, werden Sie informiert. 

Leider kann keine pauschale Auskunft über die Wartezeiten gegeben werden, da diese von Region zu Region stark variieren. Wenn Sie Glück haben, erhält Ihr Kind bereits nach wenigen Wochen oder Monaten einen Kitaplatz. Bei manchen Betreuungseinrichtungen können aber Wartezeiten von bis zu drei Jahren entstehen. Wenn Sie keinen Platz bekommen, wenden Sie sich an Ihr Studierendenwerk für Hilfe.

Wie viel kostet ein Betreuungsplatz?

Die Kosten für die Kitas, Kindergärten und Tageseltern variieren von Region zu Region und von Hochschule zu Hochschule. Die günstigeren Hochschulkitas kosten monatlich nur zwischen 90 und 150 Euro. Es kann aber auch deutlich teurer werden, denn es gibt einige Kitas an Universitäten, die zwischen 400 und 700 Euro pro Monat kosten. Diese sind meist nicht günstiger als die städtischen Kitas. 

Wie viel die Kitas an Ihrem Standort kosten, erfahren Sie direkt bei den Betreuungseinrichtungen.

Finanzielle Leistungen und Zuschüsse

Als Student erhalten Sie staatliche finanzielle Leistungen für Ihr Kind. Dazu gehören etwa das Kindergeld und das Elterngeld. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie auch den Kinderzuschlag beantragen.

An vielen Universitäten können Sie als Eltern auch vom Studienbeitrag befreit werden und auch beim BAföG gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro im Monat für Kinder unter 14 Jahre.

Darüber hinaus können Sie finanzielle oder materielle Unterstützung von Ihrem Studierendenwerk erhalten. Dazu gehören etwa eine Grundausstattung für werdende studierende Eltern oder Begrüßungsgeld für Ihr Neugeborenes.

Beim Jugendamt können Sie einen Kostenzuschuss oder sogar eine Kostenübernahme für die Kinderbetreuung beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Jugendamt.

Kinderbetreuung für Studenten mit Kindern

Damit Studenten mit Kindern das Studium besser mit der Familie vereinbaren können, gibt es an deutschen Hochschulen Kinderbetreuungsangebote. Die Eltern können ihre Kinder zu Kindergärten, Kitas oder Tageselteren bringen, oder Mutter-Kind-Räume nutzen.

Um das Kinderbetreuungsprogramm Ihrer Hochschule zu nutzen, müssen Sie Ihr Studierendenwerk kontaktieren. Dieses gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Angebote und bearbeitet Ihren Antrag auf einen Kindergarten- oder Kitaplatz.Die Wartezeiten und Kosten für einen Betreuungsplatz variieren stark zwischen den verschiedenen Regionen, Universitäten und Betreuungseinrichtungen. Es gibt jedoch verschiedene Optionen der finanziellen Unterstützung für Sie.

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